Der Bundesrat hat heute den im März vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Gesetzentwurf (PDF) zur "Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen" bestätigt. Damit kann die Neuregelung, die für unerlaubte Werbeanrufe ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro vorsieht, in Kraft treten.
Firmen dürfen künftig nicht mehr mit unterdrückter Telefonnummer anrufen. Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Das 14-tägige Widerrufsrecht soll nun auch bei Verträgen über Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements sowie Lotterien gelten, wenn diese telefonisch abgeschlossen wurden. Langfristige Verträge - etwa ein Wechsel des Telefonvertrags - werden künftig erst gültig, wenn der Kunde den Wechsel schriftlich oder per E-Mail bestätigt.
Bei Services, die direkt per Telefon oder Fax erbracht werden, beispielsweise Auskunftsdienste, soll es kein Widerrufsrecht geben. Diesen Passus hatte der Bundestag neu in den Gesetzentwurf aufgenommen.
Bereits jetzt hat Deutschland mit die strengsten Gesetze zur Telefonwerbung in Europa. Es gilt die sogenannte "Opt-in"-Regelung, die Telefonmarketing nur erlaubt, wenn der Angerufene zuvor eingewilligt hat. Überraschende Anrufe zur Neukundenwerbung, so genannte "Cold Calls", sind verboten. In vielen anderen Ländern gilt eine "Opt-out"-Regelung - dort muss der Kunde Anrufe explizit ablehnen.

Lesermeinungen zum Artikel
Bei meinem letzten Telefonerlebnis wies ich den Anrufer darauf hin, dieser legte nun einfach auf.
Wie funktionier eine Verfolgung ???
Bin für tips sehr dankbar !!!!
Uribw
Du solltest vielleicht sorgfältiger mit der Veröffentlichung deiner "normalen" Rufnummer umgehen ...
Dieses Gesetz greift doch nur bei Anrufen innerhalb Deutschlands...