EuGH bestätigt EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die zur Terrorabwehr erlassene Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Telefondaten für rechtens erklärt. Die Richter wiesen damit eine im Juni 2006 eingereichte Klage Irlands und der Slowakischen Republik zurück, die die Richtlinie für ungültig hielten.

"Der Gerichtshof stellt fest, dass die Richtlinie auf einer geeigneten Rechtsgrundlage erlassen worden ist", heißt es in einer Mitteilung zum Urteil (PDF). Die Vorschrift beziehe sich auf die formale Rechtsgrundlage und nicht auf eine mögliche Verletzung der Grundrechte wegen Eingriffen in das Recht auf Privatsphäre.

Die EU-Kommission hatte sich 2006 für Artikel 95 des EG-Vertrags als Rechtsgrundlage für die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen und der EU-Rat die EU-Richtlinie ohne die Stimmen Irlands und der Slowakei verabschiedet. Irland sah die Rechtsgrundlage als nicht gegeben an, da die Datenspeicherung vorrangig der "Ermittlung, Feststellung und Verfolgung von Straftaten" diene. Der EuGH teilte diese Auffassung nicht. Die Richtlinie sei vielmehr erlassen worden, um "ein Funktionieren des Binnenmarktes" zu gewährleisten. Der Markt wäre ohne Eingreifen der EU durch eine Vielzahl nationaler Maßnahmen beeinträchtigt worden.

Die Richtlinie beschränke sich auf die "Tätigkeiten der Diensteanbieter" und regele nicht den Zugang zu den Daten oder deren Nutzung durch die Polizei- und Justizbehörden der Mitgliedstaaten. Nicht erfasst würden Maßnahmen wie eine Strafverfolgung.

Die Gegner der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland sind trotz der abgewiesenen Klage zuversichtlich. Bei der Entscheidung der Richter sei es um eine formale Frage gegangen. Sie hätten sich nicht mit der Verletzung von Grundrechten befasst, sagte Werner Hülsmann vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, Initiator der Verfassungsbeschwerde. Die 34.000 deutschen Beschwerdeführer hätten bereits beantragt, "dass das Bundesverfassungsgericht den Europäischen Gerichtshof in einem zweiten Verfahren über die Vereinbarkeit der verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung mit unseren Grundrechten entscheiden lässt."

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Lesermeinungen zum Artikel

 
von Dieter
am 12. Februar 2009, 07:11 Uhr
EuGH bestätigt....
Mir platzt der Kragen, mit welchem Recht ist die Sch... EU ausgestattet, dass diese Richter, Steuergeldverschwender, solch ein Recht welches nicht Legal ist, für rechtens erklären. Ich, bin der Auffassung, dass mit diesem Recht dem Staatsterrorismus Tür und Tor geöffnet werden. Das eine "Absolutistische Scheindemokratie", das Geld und das damit verbundene Machtsysthem durch das Volk nicht legitimiert wurde, solange nur 10 bis 20% der EU-Bürger an der EU-Wahl teilnehmen, ist das doch wohl klar. Dass unsere Scheindemokratie das Volk aus Angst in keiner Weise über den gesamten EU-Kram informiert hatte, wirft ein Goldenes Bild auf den Hauptfinanzierer der EU. Zahlen und Schwanz einziehen, nur so sehe ich das Verhältnis Deutschland EU. Und alle anderen Großklappen werden mitfinanziert, vielleicht Polen, Tschechien oder die weiteren Nehmerstaaten)? Und Schäuble, ist der ein Psychopat? zumindest sollte man anders reagieren.
Resümee, für uns Knebel für andere Fabel?!

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