Das Bundesumweltministerium will einen Gesetzesentwurf "zum Schutz vor nicht ionisierender Strahlung" erarbeiten. Darin sollen die europaweit anerkannten Schutzstandards für alle Frequenzbereiche verbindlich festgelegt werden.
"Die Mobilfunkstrahlung nimmt zu. Darauf muss die Politik reagieren", sagten Umweltminister Sigmar Gabriel (SPD) und der Präsident des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS), Wolfram König, bei der Vorstellung des Strahlenschutz-Jahresberichts.
Bislang hatte es die Bundesregierung mangels wissenschaftlicher Belege über den Zusammenhang von Strahlung und Krankheiten abgelehnt, Maßnahmen gegen die Handystrahlung zu ergreifen. Tatsächlich hatte noch vor einem Monat eine große Studie in Regie des BfS weder ein erhöhtes Krebsrisiko noch Kopfschmerzen oder Schlafstörungen in Folge ausgeprägter Handynutzung feststellen können. Im jetzigen Jahresbericht heißt es, es bestehe weiter Klärungsbedarf. "Die Handynutzung durch Kinder wird von BfS aufgrund der unsicheren Erkenntnislage als besonders kritisch angesehen."
Neben der Mobilfunkstrahlung soll sich der Gesetzentwurf laut Gabriel auch mit künstlicher UV-Strahlung beschäftigen. Der Umweltminister plant, Minderjährigen und Jugendlichen den Besuch von Sonnenstudios zu verbieten. Außerdem sollen die Kriterien für sachkundige Beratung in den Solarien und die Sicherheit der Geräte geregelt werden. Die höchstmögliche Bestrahlungsstärke werde nicht nur für neue, sondern auch für im Betrieb befindliche Sonnenbänke verbindlich festgelegt.

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