Eltern haften für Copyright-Verletzungen ihrer Kinder im Web

Laut einem aktuellen Urteil des Landgerichts München I (Az. 7 O 16402/07) sind Eltern verpflichtet, ihre Kinder darüber aufzuklären, was sie im Internet beachten müssen. Außerdem seien die Erziehungsberechtigten angehalten, laufend zu überwachen, "ob sich die Internetnutzung durch das Kind in dem durch die einweisende Belehrung gesteckten Rahmen bewegt". Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

In dem vorliegenden Fall hatte die 16-jährige Tochter der beklagten Eltern auf dem Internetportal MyVideo Vidos online gestellt, die aus 70 Fotografien hergestellt waren, deren Urheberrechte bei der Klägerin lagen. Diese warf den Eltern vor, sie hätten ihrer Tochter einen Internetanschluss zur Verfügung gestellt und sie dort nach Belieben schalten und walten lassen, ohne die Nutzung des Internets im Rahmen der elterlichen Aufsichtspflicht zu prüfen.

Die Beklagten hatten eine Pflichtverletzung in Abrede gestellt. Ihre Tochter sei - was das Internet betreffe - versierter als sie. Sie habe in der Schule einen IT-Kurs belegt. Bislang sei es zu keinen Verstößen gekommen. Der Zugang zum Internet sei für Eltern heutzutage schlechthin nicht zu kontrollieren. Das Gericht gab jedoch der Klägerin Recht.

Nach Meinung der Kammer sind die Beklagten ihrer Aufsichts- und Belehrungspflicht nicht nachgekommen. "Eine einweisende Belehrung ist grundsätzlich zu fordern, da die Nutzung eines Computers mit einem Internetanschluss erhebliche zivilrechtliche Haftungsrisiken birgt, von den Gefahren, die durch jugendgefährdende Inhalte ausgehen, ganz zu schweigen. Ein mit dem Internet verbundener Computer steht insoweit einem gefährlichen Gegenstand gleich".

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Lesermeinungen zum Artikel

 
von Steffen.Ch
am 26. Juni 2008, 18:37 Uhr
Überwachung
Ich soll mich also daneben setzen, wenn mein Sohn im Internet ist. Und zuschauen was er macht.Die ham ja wohl nicht alle Tassen im Schrank. Gerade was verboten ist, ist am Interressantesten.
 
von felix
am 26. Juni 2008, 19:21 Uhr
AW: Überwachung
Es hilft nur Erklären, Begründen und dann auf Einsicht hoffen.Ein(e) 16 jährige(r) Tochter/Sohn lässt sich nicht mehr kontrollieren. Zudem sollte ja in diesem Alter eine gewisse "Vernunft" vorhanden sein. Es hilft nur eine Erklärung mit Begründung warum und wieso etwas nicht getan werden darf.Wenn das verstanden wurde, sind auch keine weiteren Kontrollen nötig.Kontrolle durch Vertrauen.
 
von Holm
am 26. Juni 2008, 19:53 Uhr
AW: &Überwachung
Die Welt ist einfach nur noch KRANK! Wenn ich als Kind früher Kirschen "geklaut" habe und ich bin erwisch worden dann gab es vom Besitzer ein paar hinter die Ohren und die Sache war erledigt. Heute würde ich bestimmt wegen schweren Diebstahls verklagt werden. Da hat auch niemand die Eltern zur Verantwortung gezogen. Die wenigsten Leute die Verklagt werden machen die Verstöße ohne Finanzielle Interessen und eigentlich nur Werbung für die gierigen Kläger. Ich kann doch eigentlich nichts mehr machen ohne Angst haben zu müssen Verklagt zu werden.
 
von S.R.
am 27. Juni 2008, 08:29 Uhr
AW: Überwachung
Würde das Urteil anders lauten, nach dem Motto "Urheberrechtsverletzung durch Kinder - Eltern haften NICHT", dann würde mit Sicherheit so manches Elternpaar bzw. Elternteil das Kind vorschicken, um die Downloads zu tätigen. Es ist offenbar eine Zwickmühle.Andererseits sollte man mal langsam etwas gegen die Bagatellklagen unternehmen. Kann ja nicht sein das jeder heutzutage jeden verklagt, nur weil die Kinder im Internet irgendwas aus Fotos gebastelt und eingestellt haben.
 
von None
am 27. Juni 2008, 07:44 Uhr
Überwachung
Na dann mache ich einen regelmässigen schriftlichen Unterweisungsbericht. Den muss dann ich und der gesetzliche Vertreter meines Kindes (also wieder ich) unterschreiben. Es darf ja keine gültigen Willenserklärungen abgeben.Das ist wieder so ein typisches Juristen-Urteil ! Weltfremd und unpraktisch. Am Schluss wird dann in friedlicher juristischer Koexistenz der Streitwert und somit das Gehalt festgelegt.So lange keine kommerzielle Absicht hinter diesen Aktionen steht, sollte die Kammer solche Klagen als Bagatelldelikt sofort abweisen.
 
von Zehn Hanir
am 27. Juni 2008, 08:50 Uhr
Ständig sich selbst widersprechen..
Naja auf der einen Seite sollten die Eltern ja schnellstmöglich nach der Geburt wieder Arbeiten gehen...Dann gibts ein Gerichtsurteil das eigentlich besagt ein Elternteil muss Rund um die Uhr beobachten was das Kind so treibt ..bis es 18 ist..Jetzt kann man wählen: Pleite weil 18 Jahre ein Elternteil nicht arbeiten kann oder Pleite weil das Kind im Internet ein Foto von irgendso einem geldgierigen Trottel kreativ verwendet hat (oder Musik die einem eh nich gefällt getauscht hat), obwohl beide arbeiten :-)))) Tja die Geburtenzahlen werden bestimmt steigen durch solch familienfreundliche Urteile, dann jammern Sie wieder zu wenig Geburten, naja dann ist man halt als Rentner pleite hehe ;)Achja als IT-Techniker weis ich, was Kinder (auch von Richtern) so heimlich alles mit Ihren Rechnern machen, die wären dann schon vorsichtiger mit Ihren eigenen Urteilen :)GrüßeZehn
 
von Hamwer Nich
am 30. Juni 2008, 14:30 Uhr
lebensfremd und nicht umsetzbar
Wenn "ein mit dem Internet verbundener Computer ... einem gefährlichen Gegenstand gleich steht", dann sollte überlegt werden, ob er nicht doch besser gleich als Waffe eingestuft werden muss...Richtig ist, dass gegen Urheberrechtsverletzungen vorgegangen werden soll. Dabei muss ein angemessener Schadenersatz gelten (und nicht ein theoretischer, der gar nicht wirklich entstanden sein kann, weil niemand das Produkt gekauft haben würde statt es runter zu laden).Eltern tun meist alles in ihrer Macht Stehende - und das ist nun mal für die meisten modernen IT-Werkzeuge zu wenig, um solche Schäden zu vermeiden.Sicher ist aber, dass die Jugendlichen, die "so etwas" tun, die Kunden von morgen sind - und insofern die Industrie froh sein müsste, dass diese Kunden keine Schelllackplatten mehr haben wollen...Nicht die Eltern leben von diesem Wandel, sondern die Indutrie, die die Mitfolgen ihres eigenen Erfolges zu Lasten der Eltern ausschlachtet.Da bleibt nur zu hoffen, dass das Urteil keinen Bestand hat - denn es ist absolut weltfremd und auch in keiner Weise zielführend. Eben grobes Unrecht, weil es die beRECHTichtigen Ansprüche nicht mehr abwägt oder in Einklang zu bringen versucht.Ein Internet-Computer ist eben KEIN "gefährlicher Gegenstand" - auch wenn mancher Richter das heute noch nicht verstanden hat.
 
von mumada
am 1. Juli 2008, 11:12 Uhr
AW: lebensfremd und nicht umsetzbar
Gerne schließe ich mich Ihrer Meinung an!Ergänzen möchte ich, dass mein pers. Rechtsempfinden nicht versteht, warum man nicht kommerzielle Nutzung von Inhalten unter Strafe stellt! Im Prinzip ist das doch eher kostenlose Werbung als ein Urheberrechtsvertoß!