Briten erwägen Internetsperre für Download-Piraten

Nach Frankreich überlegt nun auch Großbritannien, den Internetzugang für Download-Piraten zu sperren. Ein so genanntes "Three-Strikes"-Gesetz soll Provider dazu verpflichten, illegalen Filesharern die Internetleitung zu kappen. Wie die Times berichtet, will die Regierung durchsetzen, dass Nutzer, die dreimal beim illegalen Download erwischt wurden, vom Internetanbieter verbannt werden. Laut dem Gesetzesvorschlag erhalten die betroffenen Online-Piraten beim ersten Verstoß eine Warnung per E-Mail, beim zweiten Mal werden sie vorübergehend gesperrt und beim dritten Mal endgültig aus dem Verkehr gezogen.

"Wir setzen uns auch in Deutschland für ein Graduated Response System ein, bei dem urheberrechtsverletzende Downloader zunächst per Mail auf ihr illegales Handeln aufmerksam gemacht werden. Bei Wiederholung sollen sie mit einer anfangs teilweisen, letztendlich aber mit einer permanenten Sperrung des Internetzugangs belegt werden", erklärt Christine Ehlers, Sprecherin der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU).

Mit dem geplanten Gesetz gibt die britische Regierung dem Druck von Vertretern der Musik- und Filmindustrie nach, die regelmäßig über die Zunahme von Urheberrechtsverletzungen klagen. Laut den Branchenverbänden entstehen den Unternehmen Millionenverluste aufgrund von Raubkopierern. Allein in Großbritannien laden jährlich geschätzte sechs Millionen Menschen illegal Dateien aus dem Internet herunter. Breitbandanbieter, die den Richtlinien nicht nachkommen, sollen laut dem Gesetzesentwurf selbst mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen haben.

Zuvor hatten Vertreter der Internet Service Provider (ISP) in Großbritannien selbst Gespräche mit Rechteinhabern aus der Unterhaltungsindustrie geführt und eine "freiwillige Regelung" diskutiert. Allerdings konnten sich die beiden Seiten auf keine gemeinsame Lösung einigen. Bei der Internet Service Provider Association (ISPA) hofft man allerdings noch immer darauf, sich über ein freiwilliges System zusammenzufinden. "Jeder vernünftig Denkende weiß, dass Selbstregulierung in solchen Belangen die weitaus bessere Lösung ist", so ein Sprecher der ISPA.

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Lesermeinungen zum Artikel

 
von bossel
am 13. Februar 2008, 08:14 Uhr
Wie käuflich sind Gesetzgeber?
Ist doch schön, zu sehen, wie einflußreich man in einer Demokratie sein kann (man braucht nur genug Geld).Mich würde allerdings interessieren, wie vereinbar es mit dem GG wäre, wenn in Deutschland die ISPs eine ähnliche Rolle wie in dem britischen Plan spielen sollen...
 
von dk
am 14. Februar 2008, 14:07 Uhr
AW: Wie käuflich sind Gesetzgeber?
Was hat denn das illegale Downloaden mit dem Grundgesetz zu tun? Freies Recht auf Informationen oder was?Harte Drogen in deinem Besitz sind auch illegal und werden einkassiert. Dann hast du auch keinen Anspruch übers Grundgesetz mehr darauf. Ich weiß, das Beispiel ist nicht bis aufs Letzte vergleichbar, aber für den Anfang reicht es.Insofern kann man schon verstehen, dass Rechteinhaber auch ihre Rechte vertreten haben wollen. Klar fließt da Geld, aber am Ende ist es doch auch logisch. Wenn ich mir einen Film ziehe, anstatt ihn im Kino zu schauen, kannst du mir nicht plausibel erklären, dass du nicht weißt, dass das illegal wäre!! Bei der heutigen Berichterstattung in den Medien weiß das meines Erachtens jeder Filesharer, der so etwas macht.

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