Informationen sollen aber nicht an Rechteinhaber weitergegeben werden
Der Deutsche Bundesrat[1] hat in seiner heutigen Sitzung das vom Bundestag bereits beschlossene Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen (PDF[2]) genehmigt. Allerdings lehnte der Bundesrat den Vorschlag des Rechtsausschusses ab, die gesammelten Informationen auch für die zivilrechtliche Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen an die Musik- und Filmindustrie weiterzugeben.
Datenschützer und Branchenverbände hatten zuvor vor einer Ausweitung der Datennutzung gewarnt[3]. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, sprach von einer "unerträglichen Verschärfung".
Kritiker der umstrittenen Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten haben bereits angekündigt, gegen das Gesetz eine Sammelverfassungsbeschwerde[4] einreichen zu wollen. Letztlich wird wohl das Bundesverfassungsgericht über die Einführung der Vorratsdatenspeicherung am 2. Januar 2008 entscheiden müssen.
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