GEZ mahnt Internetplattform ab

(http://www.zdnet.de/news/39157247/gez-mahnt-internetplattform-ab.htm)

von Björn Greif, 27. August 2007

Gebühreneinzugszentrale untersagt Begriffe wie "GEZ-Gebühren" oder "GEZ-Anmeldung"

Die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ[1]) hat offenbar eine Abmahnwelle gegen Internetplattformen gestartet. Sie will dadurch die Verwendung "nicht existenter" beziehungsweiser "falscher Begriffe" wie "GEZ-Gebühren" oder "GEZ-Anmeldung" verhindern, da deren Nutzung ein negatives Image der GEZ hervorrufe.

So erhielt die Internet-Wissensplattform Akademie.de[2] eigenen Angaben zufolge eine Abmahnung von der Rechtsabteilung der GEZ, die ihr eine weitere Veröffentlichung von über geläufigen 20 Begriffen untersagt. Auf der Negativliste[3] stünden Ausdrücke wie "PC-Gebühr", "Privatfahnder", "GEZ-Brief" und "GEZ-Anschreiben".

Bei erneuter Verwendung der angemahnten Begriffe droht den Betreibern der Plattform zufolge jeweils ein Bußgeld in Höhe von 5100 Euro. Akademie.de hat daraufhin alle GEZ-relevanten Inhalte wie Tipps und Musterbriefe zu den Rundfunkgebühren von seiner Seite genommen. Die Website-Betreiber weisen jedoch darauf hin, dass von einer solchen Abmahnung potenziell mehrere Tausend Firmen, Webpublisher, Institutionen oder Personen betroffen seien, welche die von der GEZ verbotenen Begriffe im Internet veröffentlichen.

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[1] = http://www.gez.de
[2] = http://www.akademie.de
[3] = http://www.akademie.de/private-finanzen/sparen-altersvorsorge-vermoegensbildung/tipps/sparen-vermoegen-altersvorsorge/gez-abmahnung/index.html