Experten nehmen Rechtsfallen von Weblogs unter die Lupe

Der Einsatz von Weblogs birgt zahlreiche Rechtsfallen, die vom Bundesverband für Digitale Wirtschaft (BVDW) nun in einem Leitfaden beleuchtet werden. Der Leitfaden richtet sich insbesondere an Unternehmen, die Weblogs als Kommunikationsinstrument einsetzen. So genannte Corporate Blogs sollten von Unternehmen durchdacht eingesetzt werden, rät die Rechtsanwältin Sabine Grapentin von der Kanzlei Noerr Stiefenhofer Lutz, denn starke Verbreitung und langfristige Archivierung von Blogs können unter Umständen Einblicke in die Persönlichkeit des Bloggers gewähren.

"Unternehmen, die Corporate Blogs einsetzen wollen, sollten sich darüber im Klaren sein, in welchem Umfang sie bestimmte Inhalte kontrollieren müssen und möglicherweise dafür haften", so Grapentin. Die rechtliche Lage von Weblogs ähnelte der von Meinungsforen. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf vom 26. April 2006 hafte in Meinungsforen der unmittelbare Verletzer des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Den Portalbetreiber treffe nur nachrangig die Haftung. Der Betroffene müsse sich daher zuerst an den Verfasser des rechtswidrigen Beitrages wenden. Das stelle allerdings ein Problem dar, denn Provider sind aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht berechtigt, die Namen von IP-Adressen auf private Anfragen hin herauszugeben. Das OLG Hamburg entschied am 22. August 2006, dass der Portalbetreiber nur bei einem konkreten Anlass haftet. Eine generelle Verpflichtung zu einer vorherigen "Eingangskontrolle" der Beiträge bestehe nicht

Laut dem Blog-Verzeichnis Technorati gibt es weltweit 60 Millionen Blogs. Der deutsche Blog-Betreiber Blog.de zählt zwischen 400.000 und 500.000 registrierte Blogger. Zirka ein Mal pro Woche müssen die Betreiber von Blog.de aktiv werden, um einen Blogger aufzufordern einen Eintrag herauszunehmen oder zu ändern. "Das ist bei dieser hohen Zahl an Bloggern relativ wenig. Die große Mehrzahl der Blogger ist sehr verantwortungsbewusst. Wir haben am Anfang eigentlich mit mehr rechtlichen Fällen gerechnet", so Vasco Sommer, Geschäftsführer von Blog.de.

Die meisten Fälle betreffen Beleidigungen, Verleumdungen und die Verletzung von Persönlichkeitsrechten, so Sommer weiter. Weblogs machen den Konflikt zwischen freier Meinungsäußerung und Persönlichkeits- und Unternehmensrechten - beides verfassungsrechtlich garantierte Rechte - besonders deutlich.

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Lesermeinungen zum Artikel

 
von Oliver
am 30. März 2007, 09:38 Uhr
Aktuelles BGH-Urteil zur Betreiberhaftung nicht eingearbeitet
Unter Ziffer 5 des Leitfadens in der Fassung vom 26.03.2007 heißt es: "Der Betroffene muss sich dann zunächst direkt an den Verfasser des rechtswidrigen Beitrages wenden."Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27.03.2007 (Az.: VI ZR 101/06, online unter www.bundesgerichtshof.de/... Rubrik Entscheidungen) ist dies nicht der Fall: Der BGH hat entschieden, dass die Verantwortlichkeit des Betreibers eines Internetforums für dort eingestellte ehrverletzende Beiträge nicht deshalb entfällt, weil dem Verletzten die Identität des Autors bekannt ist. Gegen den Forumsbetreiber kann vielmehr ab Kenntniserlangung ein Unterlassungsanspruch des Verletzten bestehen, unabhängig von dessen Ansprüchen gegen den Autor des beanstandeten Beitrags.

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