Gericht bestätigt Urheberrechtsverletzung
Die Pro-Sieben-Sat1-Gruppe[1] hat im Rechtsstreit mit dem Internetdienst Onlinetvrecorder[2] am Leipziger Landgericht ein Urteil gegen den virtuellen Videorekorder erwirkt. Ab sofort darf Onlinetvrecorder keine Programme der Sender Pro Sieben, Sat1, Kabel1 und N24 speichern und an Dritte weitergeben. Ob der Dienst die anderen Programme im Angebot behält, ist unklar. Die Betreiber des Online-Videorecorders waren für einen Kommentar nicht erreichbar.
Das Gericht gibt damit Pro Sieben Sat1 Recht und sieht in der Tätigkeit von Onlinetvrecorder eine Verletzung des Urheberrechts. "Das Unternehmen hat ohne unsere Zustimmung Programmsignale gespeichert und an Dritte weitergeleitet. Dies stellt einen Eingriff ins Urheberrecht dar", betont Katja Pichler, Sprecherin der Münchener Sendergruppe. "Wir rechnen nicht damit, dass von Onlintvrecorder weitere Schritte folgen werden", zeigt sich Pichler überzeugt.
Pro Sieben Sat1 hatte bereits im Mai dieses Jahres eine einstweilige Verfügung gegen Netatlantic und deren Dienst Shift TV erwirkt. Shift TV erhob im Gegensatz zu Onlinetvrecorder allerdings monatliche Gebühren für die Nutzung seines Angebots.
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