Exakt 0,174 Euro für jeden 4,7 GByte fassenden DVD-Rohling verlangt die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ). Eine entsprechende Einigung habe man jetzt mit dem Informationskreis Aufnahme Medien (IM) erzielt.
Das Geld werde als Urhebervergütungen für DVD-Rohlinge genommen. Abgabepflichtig seit dem 1. Januar 2003 sind DVD+R/RW, DVD-R/RW und DVD-RAM. ZPÜ sieht die Speicherkapazität von 4,7 GByte-Medien entsprechend einer Videoaufnahmekapazität von 120 Minuten. Demnach müssten nach § 54 Urhebergesetz zur Abgeltung der Vergütungsansprüche 0,174 Euro je Stück gezahlt werden.
Für CDs besteht eine vergleichbare Regelung bereits seit dem Jahr 2000. Hier betrage die Gebühr ab dem 1. Januar exakt 0,072 Euro je 60 Minuten Aufnahmekapazität der CD.

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