US-Gericht: Nazi-Verbot gilt nicht für Yahoo

Ein US-Gericht hat erklärt, das im vergangenen Jahr von einem französischen Gericht erlassene Verbot von Nazi-Memorabilia in den Auktionsräumen von Yahoo (Börse Frankfurt: YHO) sei nichtig. Der Bezirksrichter Jeremy Fogel erklärte, dass französisches Recht nicht auf ein amerikanisches Unternehmen angewandt werden könne.

Das französische Gericht hatte Yahoo unter Androhung einer Strafe von täglich 14.000 Dollar dazu gezwungen, die fraglichen Angebote von seiner Versteigerungs-Site zu nehmen. Daraufhin war der Online-Dienst vor ein US-Bundesgericht gezogen, um die französischen Gesetze für in den Vereinigten Staaten unanwendbar erklären zu lassen.

"Wir sind überaus erfreut über das Urteil", erklärte nun die Yahoo-Managerin Mary Catherine Worth. "Es hat weitreichende Auswirkungen auf jedermann, nicht nur für Unternehmen, sondern auch Individuen, die eine Web-Site hier in den USA betreiben. Richter Fogels Urteil bestätigt, dass in den USA hochgeladene Sites nach amerikanischem Recht zu behandeln sind und unter dem Schutz des ersten Zusatzes zur Verfassung ("Redefreiheit", d. Red.) stehen. Ausländisches Recht kann nicht durchgesetzt werden."

Yahoo France und Yahoo Inc. waren von der Jüdischen Studenten-Union in Frankreich (UEJF) und der Internationalen Liga gegen Rassismus und Antisemitismus (LICRA) verklagt worden (ZDNet berichtete). Die Klage bezog sich unter anderem auf Internet-Seiten, auf denen Nachbildungen von Behältern des in den Konzentrationslagern verwendeten Nervengases Zyklon B und Hakenkreuz-Armbinden zu ersteigern sind. Die Tochtergesellschaft Yahoo France hat derartige Objekte nicht im Angebot. Internet-Nutzer können jedoch über Suchmaschinen auf die Websites von Yahoo in den USA zugreifen.

Kontakt:
Yahoo, Tel.: 089/231970 (günstigsten Tarif anzeigen)

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Lesermeinungen zum Artikel

 
von DerNagel
am 9. November 2001, 17:03 Uhr
die Amis
Irgendwie haben die Amis ja recht. Daß die Franzosen einem amerikanischen Unternehmen , das in Amerika seinen Sitz hat, nicht vorschreiben darf was die dürfen oder nicht. Deshalb würde ich jetzt den Franzosen raten Ihren Providern vorzuschreiben, daß sie den Zugang zu Yahoo.com sperren müssen. Kann doch nicht so schwer sein und dagegen können die Amis nichts machen.
 
von Matthias
am 9. November 2001, 17:18 Uhr
Was ich nicht verstehe
ist, daß braune Propaganda unter den Schutz des amerikanischen Rechtes steht. Der Zusatzartikel darf doch wohl nicht für alles herhalten oder sind die Amis so blasiert. Auf der eine Seite setzen Sie Ihr Recht rund um die Welt durch, auf der anderen Seite beachten Sie in wichtigen Fragen nicht die durchaus plausiblen Probleme ihrer Bündnispartner. Im Zuge des Nachdenkens über Terrorismus und dessen Wurzeln, wäre es doch gar nicht so falsch, braune Ergüsse im Internet auch in den USA unter Strafe zu stellen oder ??? MfG Matthias
 
von Peter
am 11. November 2001, 15:05 Uhr
Keine Zensur
Ich denke nicht, dass das Blocken von yahoo.com einen Sinn macht. Da kommen wir wieder in gefährliche Nähe zur Zensur. Ausserdem kippt man ja auch nicht wegen eines faulen Apfels eine ganze LKW-Ladung weg. Nein, ich denke dass hier entsprechende jüdische Organisationen, die ja in USA nicht ohne politischen Einfluss sind, Druck auf Yahoo ausüben sollten. Juristisch ist denen nicht beizukommen, weil dort faktisch alles durch das Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt ist. Aber beispielsweise eine Anzeigenkampagne, wie seinerzeit gegen deutsche Unternehmen, die Zwangsarbeiter beschäftigt hatten, währe sicher ein geeignetes Druckmittel. Denn mit dem braunen Sumpf in Verbindung gebracht zu werden, kann sich auch in den USA eigentlich kein Unternehmen leisten.

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