Bericht: Polizei überwacht illegal Handys

Die Polizeibehörden von Bund und Ländern überwachen nach einem Bericht des Magazins "Der Spiegel" mit illegalen Methoden die Besitzer von Handys. In mindestens 30 Fällen hätten Bundeskriminalamt und Bundesgrenzschutz eine mobile Überwachungsanlage namens "IMSI-Catcher" verwendet, für die es keine gesetzliche Grundlage gebe.

Da eine 1999 ausgelaufene Versuchsgenehmigung für die Anlage nicht verlängert worden sei, beriefen sich die Polizeibehörden beim Einsatz auf den so genannten "rechtfertigenden Notstand". Die Praxis der Polizeibehörden stößt dem "Spiegel" zufolge bei den Justizministern der Länder auf Kritik. Die Überwachungsanlage müsse "wegen des Eingriffs in das Fernmeldegeheimnis ausdrücklich gesetzlich geregelt werden", heißt es den Angaben zufolge in einer Vorlage für die Justizministerkonferenz.

Auch die Generalstaatsanwälte von Niedersachsen sowie der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Joachim Jacob, mahnten eine klare Rechtsgrundlage an. Das aus einem Observationsauto heraus betriebene Gerät überwacht angeblich nicht nur die Handys von Verdächtigen, sondern von allen Personen, die in einem bestimmten Umkreis ein Mobiltelefon eingeschaltet haben. Da der "IMSI-Catcher" beim Einsatz Teile des Funknetzes außer Betrieb setze, hätten auch die Mobilfunkbetreiber gegen den Einsatz protestiert.

Vor fünf Monaten hatte ein Urteil des Bundesgerichtshofs für Aufsehen gesorgt: Demnach darf bei einer richterlich angeordneten Überwachung der Handy-Gespräche die Polizei auch ein Anrecht darauf haben, den Standort des Mobiltelefons zu erfahren wenn es im Stand-by-Modus ist (ZDNet berichtete). Geklagt hatten die Ermittlungsbehörden, die einen Verdachtsfall geheimdienstlicher Tätigkeit untersuchten. Bei der Gelegenheit wurde auch das Handy des Verdächtigen abgehört. Doch die Polizei wollte auch in Echtzeit die Aufenhaltsdaten erfahren, mit denen sich das Mobiltelefon in regelmäßigen Abständen beim Netzbetreiber einbucht.

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Lesermeinungen zum Artikel

 
von Meyer-Piton
am 14. August 2001, 12:48 Uhr
Polizei überwacht illegal Handys
Die totale Überwachung scheint leiderTatsache geworden zu sein, fragwürdigscheinen mir die Rechtfertigungsgründe.Oder darf ich daraus schliessen, dass ichals unrechtmässig Betroffener \'rechtfertigenden Notstand\'anmelde und kräftig zuschlagen darf?
 
von Tobi Steinmann
am 18. August 2001, 13:30 Uhr
Polizei überwacht illegal Handys
Gibt es denn keine möglichkeit sein Handy so zu manipulieren,daß es unmöglich ist die Gespräche mitzuhören?
 
von Arno Nühm
am 19. August 2001, 11:47 Uhr
Bullen Anzeigen ist strafbar:
Aus dem Polizeifunk (am rande einer Anti-Nazi-Demo): "Ecke XXX steht der YY, der Telefoniert schon die ganze zeit, hört das mal mit." - wenig später kam eine zusammenfassung des Gespraeches zurueck. Abhören von Telefongesprächen ist nur nach §100a Strafprozessordnung (nach richterlichem Beschluss) oder nach Ladesgesetzen (im geschilderten Fall niedersaechsisches Gefahrenabwehrgesetz - nach staatsanwaltlichem Beschluss) erlaubt. Beides scheint hier nicht der Fall zu sein. Wer jetzt meint, mit diesen Wissen die Polizei anzeigen zu können bekommt ein juristisches Problem, da das Abhören von Polizeifunk zwar nicht direkt verboten, aber die Erkentnisse daraus nicht verwertet werden dürfen. Das ist Rechtsstaat. Altes Beispiel: Die Polizei Göttingen führte in den 80er Jahren ALS EINZIGE KONSEQUENZ eine Sprachverschleierung ein, nachdem Fuksprüche mit ungesetzlichem, faschistischem und beleidigendem Inhalt veröffentlicht wurden.
 
von grams
am 26. November 2006, 13:55 Uhr
handy abhören
hallowie kann ich herausbekommen wer mein handy abhört ?danke