Telekom unterliegt im Rechtsstreit mit Isis

Wegen irreführender Werbung muß die Deutsche Telekom (Börse Frankfurt: DTE) ihre aktuelle Werbekampagne in der vorliegenden Form stoppen. Per einstweiliger Verfügung untersagte das Landgericht Köln dem Unternehmen, weiterhin für den Tarif "Aktiv Plus' mit irreführenden Angaben wie "Wunschtarif ordern und bis zu 50 Prozent sparen" zu werben. Damit wurde einem Eilantrag des Düsseldorfer Anbieters Isis Multimedia Net entsprochen.

Einen klaren Verstoß gegen das Irreführungsverbot des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) sah Isis darin, daß nicht deutlich gemacht werde, daß nur ganz bestimmte Telefonkunden tatsächlich etwas sparen können. So sei für Wenigtelefonierer kein Preisvorteil erkennbar. Der Grund liege in dem monatlichen Preisaufschlag von knapp zehn Mark, den die Kunden zusätzlich zu ihrer normalen regelmäßigen Grundgebühr an die Telekom zu zahlen hätten. Dies mache eine Ersparnis überhaupt erst dann möglich, wenn diese Vorauszahlung abtelefoniert sei.

Isis machte auch geltend, daß Kunden mit ISDN-Anlagenanschluß von vornherein nicht in den Genuß einer möglichen Kostensenkung kommen können. Der Ausschluß dieser Verbrauchergruppe vom neuen Tarif werde aber nirgendwo erwähnt. Außerdem fehle der Hinweis, daß es sich ausschließlich um einen Vergleich mit telekom-eigenen Preisen handelt.

Auch Isis hatte schon einmal Pech mit seiner Werbung: Mitte Mai hatte das Düsseldorfer Landgericht Isis auf Antrag der Telekom untersagt, die von ihr herausgestellten Minutenpreise weiter zu verwenden.

Die Schleswiger Mobilcom hat ebenfalls einen Rechtsstreit mit der Telekom gewonnen. Die Telekom darf ihren "Sauna-Werbespot" wegen unzulässiger Blickfangwerbung der Verbraucher nicht mehr ausstrahlen. Das schleswig-holsteinische Oberlandesgericht bestätigte eine entsprechende einstweilige Verfügung des Landgerichts Flensburg.

In dem Spot tritt eine nur mit einem Handtuch bekleidete Frau zu zwei Männern in die Sauna. Auf dem Badetuch steht: "8,4". Dazu erklärt eine Stimme: "Freuen Sie sich auch, mit ISDN nach der 10. Minute ab 8,4 Pfennig pro Minute zu telefonieren." Die Informationen rauschten zu schnell am Zuschauer vorbei, außerdem gelte der Tarif nur von 18 bis 9 Uhr, was der Zuschauer kaum erkennen könne, meinte das Gericht.

Kontakt: Isis, Tel.: 0800/8090100

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