Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Online-Werbung auf den Webseiten
der CBS Interactive GmbH,
Infantriestr. 19 - Geb. 3, D - 80797 München

1. Ausschließliche Geltung; Definitionen
1.1 Die CBS Interactive GmbH (nachfolgend: "CBS") vermarktet exklusiv im eigenen Namen und für eigene Rechnung die Internet-Seiten der CBS. Für alle Vertragsverhältnisse zwischen CBS und dem werbungstreibenden Vertragspartnern (nachfolgend: "Auftraggeber") über die Schaltung von Online-Werbesendungen ("Internet-Werbung") gelten ausschließlich nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen. Anderslautende Bedingungen des Auftraggebers finden auch dann keine Gültigkeit, wenn CBS im Einzelfall nicht widerspricht.
1.2 "Werbeauftrag" im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Schaltung von Werbemitteln auf den Webseiten der CBS zum Zwecke der öffentlichen Zugänglichmachung.
1.3 "Werbemittel" sind für die Internet-Werbung gestaltete Materialien, welche insbesondere aus folgenden Elementen bestehen: Bild und/oder Text und/oder Tonfolgen und/oder Bewegtbilder (z.B. Banner, Flashs etc.) und/oder aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken mit einer vom Auftraggeber angegebenen Webadresse verbunden wird (z.B. Link).

2. Abschluss eines Werbeauftrags
2.1 Der Auftraggeber kann mündlich oder schriftlich einen Werbeauftrag erteilen. Ein verbindlicher Werbeauftrag kommt allerdings erst durch die schriftliche Bestätigung des Auftrages durch CBS zustande, wobei die Ablehnung eines Werbemittels nach Ziffer 3 vorbehalten bleibt. Der Auftrag gilt als abgelehnt, wenn nicht innerhalb von 2 Wochen ab Auftragserteilung durch den Kunden eine schriftliche Bestätigung durch CBS erfolgt ist.
2.2 Bei Agenturbuchungen kommt der Vertrag mit der Werbeagentur zustande. Soll ein Werbungstreibender Auftraggeber werden, muss er von der Werbeagentur namentlich benannt werden. CBS ist berechtigt, von den Werbeagenturen einen Mandatsnachweis sowie einen Gewerbenachweis zu verlangen.

3. Ablehnungsbefugnis
3.1 CBS kann einzelne Werbemittel ablehnen bzw. sperren, wenn deren Inhalt gegen geltende Gesetze oder behördliche oder gerichtliche Anordnungen verstößt oder deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder deren Zugänglichmachung für CBS wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist. Insbesondere kann CBS ein bereits geschaltetes Werbemittel zurückziehen oder sperren, wenn der Auftraggeber nachträglich Änderungen der Inhalte des Werbemittels selbst vornimmt oder die Daten nachträglich verändert werden, auf die durch einen Link verwiesen wird und hierdurch die Voraussetzungen des Satzes 1 erfüllt werden. Die Ablehnung, Zurückziehung oder Sperrung eines Werbemittels kann nur unverzüglich ab Kenntnis des Grundes vorgenommen werden und ist dem Auftraggeber ebenso unverzüglich mitzuteilen.
3.2 Im Falle einer Ablehnung nach 3.1 hat der Auftraggeber dennoch die vereinbarte Vergütung zu entrichten, es sei denn, CBS hat den vorgesehenen Platz anderweitig vergeben können.

4. Auftragsbearbeitung / Datenanlieferung
4.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format und den technischen Vorgaben von CBS entsprechende, Werbemittel rechtzeitig vor Schaltungsbeginn anzuliefern. "Rechtzeitig" bedeutet 5 Werktage vor dem vereinbarten Schaltungstermin. Sollte der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nachkommen und daher eine Schaltung nicht möglich sein, bleibt die Zahlungsverpflichtung hiervon unberührt.
4.2 Das Setzen von Cookies ist auf CBS-Seiten in allen Ad-Units nicht gestattet.
4.3 Die Pflicht zur Aufbewahrung der Unterlagen (inbes. Layoutvorschläge, -angaben etc.) und Dateien endet mit der letztmaligen Schaltung der Internet-Werbung. Wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Tagen nach dem letzten Schaltungstermin die Rücksendung der Unterlagen und Dateien verlangt, ist CBS zur Vernichtung der Materialien berechtigt.
4.4 Ein Werbemittel, das nicht als Werbung erkennbar ist, kann von CBS mit dem Wort "Anzeige" gekennzeichnet werden.
4.5 Die Platzierung wird nach billigem Ermessen und größtmöglicher Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers vorgenommen.
4.6 Es kann nicht gewährleistet werden, dass innerhalb der von CBS platzierten Internet-Werbung nicht auch Werbung für Waren oder Dienstleistungen eines Konkurrenten des Auftraggebers platziert werden. Dies gilt auch für Platzierungen innerhalb einer Internet-Seite.

5. Rügepflicht
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die geschaltete Internet-Werbung jeweils unverzüglich nach Beginn der ersten Schaltung zu prüfen und etwaige offensichtliche Mängel innerhalb der ersten Schaltungswoche schriftlich zu reklamieren. Nach Ablauf dieser Frist gilt ein solcher Mangel als genehmigt. Versteckte Mängel sind innerhalb einer Woche nach Bekanntwerden, spätestens jedoch innerhalb von 12 Monaten nach gesetzlichem Verjährungsbeginn zu rügen.

6. Nutzungsrechte / Inhalte
6.1 Der Auftraggeber gewährleistet, dass er sämtliche für die Nutzung der Werbung in Online-Diensten aller Art erforderlichen Rechte besitzt und die Werbung keine Rechte Dritter verletzt. Der Auftraggeber stellt CBS insoweit von allen Ansprüchen Dritter und den Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung frei. Er gewährt CBS die zur Nutzung der Werbung erforderlichen Verwertungsrechte.
6.2 Soweit CBS für den Auftraggeber die Internet-Werbung konzeptioniert, gestaltet und/oder umsetzt, verbleiben die hieran entstandenen Rechte bei CBS. CBS räumt dem Auftraggeber ein einfaches Nutzungsrecht zum Zwecke der Schaltung der Internet-Werbung im Rahmen des Internetangebots der CBS ein.
6.3 Der Auftraggeber versichert, dass die Werbung die geltenden Rechtsvorschriften beachtet. Dies gilt insbesondere für die geltenden Strafgesetze, Jugendschutzbestimmungen sowie das Recht des unlauteren Wettbewerbs. Ziffer 6.1 Satz 2 gilt entsprechend. Eine Verpflichtung von CBS zur Überprüfung der vom Auftraggeber gelieferten Werbung besteht nicht.
6.4 Der Auftraggeber hat die digital übermittelten Daten frei von sog. Computerviren, Würmern oder sonstigen Schadensquellen zu liefern. Er ist insbesondere verpflichtet, für diesen Zweck handelsübliche Schutzprogramme einzusetzen, die jeweils dem neuen Stand entsprechen. Entdeckt CBS auf einer ihr übermittelten Datei Schadensquellen der vorbezeichneten Art, wird CBS von dieser Datei keinen Gebrauch mehr machen und diese, soweit zur Schadensvermeidung bzw. -begrenzung (insbesondere zur Vermeidung des Übergreifens der Schadensquelle auf die EDV-Anlage von CBS) erforderlich, löschen, ohne dass der Auftraggeber in diesem Zusammenhang Schadensersatzansprüche geltend machen kann. CBS behält sich vor, den Auftraggeber auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen, wenn durch solche durch den Auftraggeber infiltrierte Schadensquellen CBS Schäden entstanden sind.

7. Gewährleistung
7.1 Vereinbart ist die nach Maßgabe der Angaben in der Preisliste sowie in der Auftragsbestätigung übliche Beschaffenheit des Werbemittels im Rahmen der Möglichkeiten, die durch die vom Auftraggeber übermittelten Daten gegeben sind. CBS hat nicht für negative Abweichungen des Werbemittels von der üblichen Beschaffenheit einzustehen, die darauf beruhen, dass der Auftraggeber das Format und die technischen Vorgaben von CBS nicht ordnungsgemäß berücksichtigt hat. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. CBS übernimmt keine Gewährleistung für unwesentliche Fehler und Übertragungsfehler.
7.2 CBS übernimmt keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit des vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Materials, insbesondere fällt die Richtigkeit der Übermittlung des Materials (z.B. per E-mail, am Telefon) in den Risikobereich des Auftraggebers.
7.3 Entspricht eine Internet-Werbung aufgrund eines von CBS zu vertretenden Umstandes nicht der geschuldeten Beschaffenheit, stellt CBS die auftragsgemäße Durchführung dieser Werbung durch unverzügliche Ersatzschaltung in einem vergleichbaren Bereich/Umfeld sicher. CBS hat das Recht, eine Ersatzwerbung zu verweigern, wenn

  • diese einen Aufwand fordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und dem Gebot von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Auftraggebers steht, oder
  • diese für CBS nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich wäre.

7.4 Lässt CBS eine ihr für die Ersatzwerbung gestellte angemessene Frist verstreichen oder verweigert CBS die Ersatzwerbung ernsthaft und endgültig oder ist die Ersatzwerbung erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Rückgängigmachung des Auftrages oder Zahlungsminderung in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde.
7.5. Gewährleistungsansprüche verjähren 12 Monate nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

8. Haftung
8.1 CBS haftet für Schäden des Auftraggebers, die CBS, ihre gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Unabhängig vom Verschuldensgrad haftet CBS für Schäden,

  • die dadurch entstanden sind, dass CBS, ihre gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen, eine Pflicht verletzt haben, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflichten),
  • wenn Ansprüche aufgrund dieser Schäden aus dem Produkthaftungsgesetz resultieren,
  • die auf einem nicht leicht fahrlässigen Organisationsverschulden seitens CBS beruhen,
  • die aus einer arglistigen Täuschung durch gesetzliche Vertreter, leitende Angestellte oder Erfüllungsgehilfen von CBS oder durch die Verletzung einer von CBS übernommenen Garantie für die Beschaffenheit der Sache resultieren,
  • aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von CBS oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Das Recht, Schadenersatz statt der Erfüllung zu verlangen, bleibt unberührt.
8.2 CBS haftet in voller Höhe für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Im übrigen wird der Schadensersatzanspruch auf den vorhersehbaren, vertrags-typischen Schaden begrenzt, im Falle des Verzugs auf 5% des Auftragswerts. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
8.3 In anderen als den in 8.1 bis 8.2 genannten Fällen ist die Haftung von CBS - unabhängig vom Rechtsgrund - ausgeschlossen.
8.4 Schadenersatzansprüche gegen CBS verjähren nach Ablauf von 12 Monaten seit ihrer Entstehung, es sei denn, sie basieren auf einer unerlaubten oder vorsätzlichen Handlung.
8.5 Soweit die Haftung von CBS ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von CBS.

9. Vergütung; Rabattierung
9.1 Sämtliche Preise in der Preisliste von CBS verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung.
9.2 Die Kosten für die Gestaltung und Konzeptionierung eines Werbemittels durch CBS sind in den Schaltungspreisen nicht enthalten. Kosten für die vom Auftraggeber gewünschte Gestaltung und/oder Konzeptionierung oder von ihm gewünschte oder zu vertretende Änderungen des Werbemittels hat der Auftraggeber zu tragen.
9.3 Eine Änderung der Preisliste von CBS bleibt vorbehalten. Für von CBS bestätigte Aufträge sind Preisänderungen allerdings nur wirksam, wenn sie mindestens einen Monat vor Veröffentlichung des Werbemittels ankündigt wurden. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Kündigungsrecht zu. Wird dieses Kündigungsrecht nicht binnen eines Monats seit Bekanntgabe der Preiserhöhung ausgeübt, gilt die Preiserhöhung für die bestehenden Aufträge als genehmigt.
9.4 Es gilt die Rabattstaffel von CBS. Mit der ersten von CBS an einen neuen Kunden versandten Auftragsbestätigung beginnt für die Dauer von 12 Monaten ein sog. "Rahmenjahr" zu laufen. Das Rahmenjahr dient der Berechnung der Rabattierung. Die Rabattierung von Aufträgen bemisst sich nach dem Bruttovolumen, wobei zu dem Volumen des konkreten Auftrages die Volumina der bisher im Rahmenjahr geschalteten Aufträge hinzugerechnet werden. Eine rückwirkende Rabattierung der bereits erteilten Aufträge findet nicht statt. Nach Ablauf des Rahmenjahres beginnt jeweils ein neues Rahmenjahr zu laufen. Sätze 1- 6 gelten für jedes weitere Rahmenjahr entsprechend. Paketpreise/Sonderpreise, die CBS zu bestimmten Anlässen herausgibt, sind grundsätzlich nicht rabattfähig und finden auch in der Berechnung der Rabattierung für Folgeaufträge keine Berücksichtigung.
9.5 Für die Anwendung eines Konzernrabatts auf Tochtergesellschaften ist der schriftliche Nachweis einer mindestens 50-prozentigen Kapitalbeteiligung erforderlich.
9.6 Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungstreibenden an die Preisliste von CBS zu halten. Die von CBS gewährte Mittlergebühr darf an den Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.

10. Zahlungsbedingungen
10.1 Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung am Schaltungstag, spätestens am Monatsende erstellt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste er-sichtlichen Frist zu bezahlen. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlungen werden nach der Preisliste gewährt.
10.2 Befindet sich der Auftraggeber mit der Zahlung mehr als zwei Wochen in Verzug oder lässt er unberechtigterweise Wechsel oder Schecks zu Protest gehen oder wird ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers gestellt, so kann CBS jegliche weitere Leistung zurückhalten und sämtliche bisher erbrachten Leistungen abrechnen und zur Zahlung fälligstellen. CBS ist in diesem Fall berechtigt, den Einsatz weiterer Werbemittel, auch soweit diese bereits vertraglich vereinbart wurden, ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung der Vergütung für alle bestehenden Aufträge abhängig zu machen.
10.3 Im Falle des Zahlungsverzugs kann CBS Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten - gegenüber Verbrauchern fünf Prozentpunkte - über dem Basiszinssatz p.a. verlangen, soweit nicht der Auftraggeber einen niedrigeren oder CBS einen höheren Schaden nachweist. Die durch die Mahnung oder Stundung entstehenden Kosten trägt der Auftraggeber.

11. Abtretung, Aufrechnung; Zurückbehaltung
11.1 Die Abtretung der Ansprüche aus dem Werbeauftrag durch den Auftraggeber ist nicht zulässig.
11.2 Der Auftraggeber kann gegenüber Ansprüchen von CBS nur dann aufrechnen, wenn die Forderung des Auftraggebers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
11.3 Der Auftraggeber kann ein Zurückbehaltungsrecht nur dann geltend machen, wenn der Zahlungsanspruch von CBS und der Gegenanspruch des Auftraggebers auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

12. Datenschutz
12.1 Der Verlag wird die im Verkehr mit den Geschäftspartnern relevanten Daten zwecks Verarbeitung im automatisierten Verfahren speichern, worauf hiermit gemäß § 33 BDSG hingewiesen wird.
12.2 Der Werbeauftrag wird unter Berücksichtigung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen abgewickelt.

13. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
13.1 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist München. CBS ist aber berechtigt, auch an jedem anderen Ort zu klagen, an dem ein gesetzlicher Gerichtsstand besteht.
13.2 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
13.3. Sollten einzelne Vertragsbestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im übrigen wirksam. Im Falle einer solchen Unwirksamkeit werden die Vertragspartner eine der unwirksamen Regelung wirtschaftlich möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzregelung treffen. Das Gleiche gilt, soweit sich im Vertrag eine Lücke herausstellen sollte.
13.4. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen der in diesen Bedingungen enthaltenen Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.