3000 Streitwert bei ungenehmigter Fotoveröffentlichung auf Ebay

Bei ungenehmigter Verwendung eines Lichtbildes auf Ebay durch einen privaten Verkäufer oder einen kleingewerblich Tätigen ist laut Oberlandesgericht Köln ein Regelstreitwert von 3000 Euro anzusetzen.

In den vergangenen Monaten gab es immer wieder Urteile und Gerichtsbeschlüsse im Zusammenhang mit der Verwendung von Bildern in Verkaufsplattformen wie Ebay und Amazon. Betroffen waren sowohl gewerbliche als auch private Verkäufer. Der aktuellste Beschluss stammt vom Oberlandesgericht Köln und erging im Stzreit zwischen einem gewerblichen und einem privaten Anbieter.

Der Kläger in dem vor dem Kölner Gericht verhandelten Fall veräußerte über seinen Onlineshop sowie über Ebay verschiedene Waren, darunter auch Kunststoffbälle zur Abdeckung von Garten- und Fischteichen. Von diesen Kunststoffbällen hatte er ein eigens erstelltes Lichtbild in seinen Onlineshop sowie bei Ebay eingestellt. Der Beklagte verwendete dieses Lichtbild für einen eigenen Privatverkauf bei Ebay. Eine Genehmigung des Klägers lag nicht vor.

Der Fotograf und Shopbetreiber nahm den privaten Verkäufer daraufhin auf Unterlassung in Anspruch. Der Streitwert für das Verfahren wurde auf 6000 Euro festgesetzt. Das erschien dem Beklagte zu hoch. Eventuell dachte er an ein früheres Urteil des Landgericht Kölns, das bei der rechtswidrigen Nutzung eines Fotos für die Bewerbung eines Produktes in einer privaten Ebay-Auktion von einem sogenannten "einfach gelagerten Fall" ausging und eine Deckelung der Abmahnkosten auf 100 Euro festsetzte (Aktenzeichen 28 S 10/11). Oder er hatte ein Urteil des Oberlandesgerichts Braunschweig im Sinn, das in einem ähnlichen Fall einen Streitwert von 300 Euro pro Bild für angemessen erachtete - obwohl der Fotograf in der Klagschrift 6300 Euro festgelegt hatte.

Das Oberlandesgericht Köln folgte dem Beklagten. Es setzte den Streitwert auf 3000 Euro herab (Aktenzeichen 6 W 256/11). Wenn es darum gehe, die weitere ungenehmigte Verwendung eines im Rahmen eines eigenen Warenangebots ohne Kopierschutz und ausdrücklichen Rechtsvorbehalt ins Internet gestellten, nicht als Lichtbildwerk geschützten Fotos durch privat oder kleingewerblich tätige Dritte zu verhindern, werde eine deutlich geringere Wertbemessung als vom Kläger gefordert in der Regel ausreichen.

Das bedeutet allerdings ausdrücklich nicht, dass das OLG Köln entschieden hätte, dass in Fotoklau-Fällen nur noch von einem Regelstreitwert von 3000 Euro auszugehen ist. Zum einen beschränken die Richter ihren aktuellen Beschluss auf Fälle im privaten oder kleingewerblichen Bereich. In allen anderen Konstellationen gelten ihre Ausführungen nicht. Zum anderen berührt die Entscheidung nur die Fälle der Lichtbilder nach Paragraf 72 Urheberrechtsgesetz. Erreichen die Fotos hingegen die sogenannte "urheberrechtliche Schöpfungshöhe" und sind somit Lichtbildwerke im Sinne von Paragraf 2, Absatz 1, Nummer 5 des Urheberrechtsgesetz, sind diese neuen Ausführungen ebenfalls nicht anzuwenden.

Die Kanzlei Dr. Bahr kommentiert für ZDNet aktuelle Urteile aus dem IT-Bereich. Sie ist auf den Bereich des Rechts der Neuen Medien und den Gewerblichen Rechtsschutz (Marken-, Urheber- und Wettbewerbsrecht) spezialisiert. Unter www.Law-Podcasting.de betreibt sie einen eigenen wöchentlichen Podcast und unter www.Law-Vodcast.de einen monatlichen Video-Podcast. Außerdem stellt die Kanzlei aktuelle Informationen über Apps für iPhone und Android zur Verfügung.

Fanden Sie diesen Artikel nützlich?
3 von 3 Lesern fanden diesen Artikel nützlich.

Aktuelle Job-Angebote

Specials

Mit dem iPhone hat Apple den Smartphone-Markt revolutioniert.

Der Themenschwerpunkt bietet Tests und Hintergrundartikel rund um das Thema Android.

Tests, Nachrichten und Praxis-Tipps informieren über die Windows-Mobilplattform.

ZDNet.de Live

Stude ...

Student entrepreneurs develop ID badge alternative t.co/...

22.02.12, 22:00 von ZDNet
Embar ...

Embarcadero Technologies CEO Wayne Williams on how AppWave newly modernizes PCs via App Stor t.co/...

22.02.12, 21:55 von ZDNet
Faceb ...

Facebook Mobile Hack events coming to Asia next month t.co/...

22.02.12, 21:45 von ZDNet
Optus ...

Optus seeks to silence AFL CEO t.co/...

22.02.12, 21:43 von zdnetaustralia
HP's ...

HP's Q1 sales, outlook light; PC unit takes hit t.co/...

22.02.12, 21:25 von ZDNet
Enter ...

Enterprise architecture and enterprise transformation: Related but distinct concepts that ca t.co/...

22.02.12, 21:25 von ZDNet
Displ ...

Display advertising: Facebook first, but Google gaining t.co/...

22.02.12, 21:15 von ZDNet
Apple ...

Apple sued over voicemail 'patent infringement' t.co/...

22.02.12, 21:05 von ZDNet
Bitko ...

Bitkom: Jeder Dritte Deutsche nutzt Software-Download-Angebote t.co/...

22.02.12, 20:20 von zdnet_de
Googl ...

Google Docs for Android app finally gets mobile collaboration t.co/...

22.02.12, 20:10 von ZDNet
MWC: ...

MWC: Samsung gibt Ausblick auf Vierkernchip Exynos 4412 t.co/...

22.02.12, 19:50 von zdnet_de
Googl ...

Google sugarcoated privacy policy changes to mislead users, group charges t.co/...

22.02.12, 19:25 von ZDNet
GROOO ...

GROOOSSSE Freude: "der Speicher Ihres Freemail-GMX Postfachs kann ab sofort von 1.000 MB auf 1.500 MB erweitert werden." - #fail

22.02.12, 19:21 von coke4all
Markt ...

Marktforscher: Apple testet 8-Zoll-iPad erst noch t.co/...

22.02.12, 19:20 von zdnet_de
Micro ...

Microsoft SharePoint 15: A 2012 release target, an app marketplace and more t.co/...

22.02.12, 19:05 von ZDNet
LG ...

LG Optimus 3D Max: neues Smartphone mit altem Betriebssystem t.co/...

22.02.12, 19:00 von zdnet_de
Citri ...

Citrix launches CloudStack 3 beta, version 3.1 and 3.2 also planned for 2012 t.co/...

22.02.12, 19:00 von ZDNet
Broad ...

Broadway engages the Twitterati t.co/...

22.02.12, 18:45 von ZDNet
Adobe ...

Adobe abandons Linux t.co/...

22.02.12, 18:45 von ZDNet