Vorratsdatenspeicherung 2.0: EU will Googles Sucharchive

(http://www.zdnet.de/magazin/41532960/vorratsdatenspeicherung-2-0-eu-will-googles-sucharchive.htm)

von Christoph H. Hochstätter, 8. Juni 2010

44 Prozent der EU-Abgeordneten fordern die Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung auf Suchmaschinen. ZDNet zeigt, dass sie getäuscht und mit den Themen Kinderpornografie und Pädophilie regelrecht manipuliert worden sind.

Das Bundesverfassungsgericht hat im März die Vorratsdatenspeicherung erst einmal gestoppt[1]. Sie wird zwar nicht als grundsätzlich verfassungswidrig angesehen, allerdings ist die Umsetzung in Deutschland nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Im europäischen Parlament wird dagegen bereits fleißig an der nächsten Stufe gearbeitet. Mittels einer sogenannten "schriftlichen Erklärung" (written declaration) fordern die EVP-Abgeordneten[2] Tiziano Motti[3] (Italien) und Anna Záborská[4] (Slowakei) die Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung auf alle Suchmaschinenanfragen von Bürgern in Europa.

Im Klartext bedeutet das, dass jede Suchanfrage bei Google, Bing und Yahoo mit Datum, Uhrzeit und IP-Adresse gespeichert und mindestens sechs Monate aufbewahrt werden muss. Als Grund für diese Maßnahme wird wieder einmal die Bekämpfung von Kinderpornografie, Pädophilie und sexueller Belästigung genannt. Die schriftliche Erklärung 29[5] trägt die Überschrift "Schaffung eines europäischen Frühwarnsystems gegen Pädophilie und sexuelle Belästigung".

Wer glaubt, dass es sich dabei um die Mindermeinung zweier ultrakonservativer und technikfeindlicher Abgeordneten handelt, irrt in diesem Fall. Bereits 324 Abgeordnete[6] (Stand: 20. Mai) haben die Erklärung unterschrieben. Falls bis zum 19. Juli mindestens 369 Abgeordnete unterschreiben, ist diese Erklärung die offizielle Meinung des EU-Parlaments zum Thema Erweiterung der Vorratsdatenspeicherung auf Suchmaschinenanfragen. Laut MdEP Christian Engström[7] (Piratenpartei) ist die Annahme der Erklärung "gefährlich nahe".

Eine schriftliche Erklärung kann jeder EU-Parlamentarier verfassen und zur Unterschrift durch andere Abgeordnete auslegen. Wenn innerhalb von drei Monaten nicht mehr als die Hälfte der Abgeordneten unterschreiben, hat sich das Anliegen erledigt. Kommen die Unterschriften hingegen zustande, ist der Inhalt der Erklärung automatisch offizielle Parlamentsmeinung.

Dann wird die Erklärung der EU-Kommission vorgelegt, die die Initiative ergreifen oder entscheiden kann, das Anliegen nicht weiter zu verfolgen. Dass die Kommission nichts tun wird, ist in diesem Fall aber mehr als unwahrscheinlich, denn zuständig ist die Kommissarin für Justiz, Freiheit und Sicherheit[8] Cecilia "Censilia" Malmström[9], die im März eine europaweite Zensurinfrastruktur[10] für das Internet forderte - ebenfalls unter dem Vorwand der Bekämpfung der Kinderpornografie. Für sie wäre die Erklärung 29 eine Steilvorlage - dazu noch mit einem offiziellen Auftrag durch die Volksvertreter.Eine Speicherung aller Suchanfragen im Internet mit der IP-Adresse für sechs Monate wäre für die Privatsphäre der Menschen gelinde gesagt eine Katastrophe. Will man tatsächlich ein "Frühwarnsystem" implementieren, reicht es nicht aus, die Daten zu speichern, man muss sie auch analysieren - und zwar ohne einen konkreten Verdacht.

Dabei ist zu bedenken, dass die meisten Internetnutzer maximal für einen Zeitraum von 24 Stunden dieselbe IP-Adresse haben. Eine Suchmaschine wie Google kennt natürlich grundsätzlich die Zuordnung von dynamischen IP-Adressen und Internetanschluss nicht. Demnach lässt sich nicht über einen längeren Zeitraum nachvollziehen, ob jemand nach "verdächtigen" Begriffen sucht.

In diesem Fall muss das "Frühwarnsystem" bereits Alarm auslösen, wenn von einer IP-Adresse innerhalb von 24 Stunden einige wenige Male nach Begriffen wie Teens, Babes oder xxx-Movies gesucht wird. Mit dieser Methode dürfte die Liste der Verdächtigen in Europa recht lang werden. Dasselbe Problem ergibt sich, wenn Anwender hinter einem großem Firmen-NAT-Router sitzen. Dann lässt sich ohne Zugang zu eventuell vorhandenen Logdateien in der Firma nicht sagen, wer angeblich nach Kinderpornografie gesucht haben soll.

Um Nutzer über eine längere Zeit auf "verdächtiges Suchmaschinenverhalten" zu beobachten, kommt man nicht umhin, neben der IP-Adresse auch andere Identifikationsmerkmale zu speichern. Das können zum Beispiel Cookies sein. Aber auch andere Daten wie eine eventuelle Google- oder Windows-Live-ID, mit der man bei der Suchmaschine eingeloggt ist, oder der digitale Fingerabdruck des Browsers[11] sind für solche Zwecke geeignet.

Der Nutzer kann schnell in eine Zwickmühle geraten. Wer beispielsweise Cookies abschaltet, kann alleine dadurch das "Frühwarnsystem" auslösen, weil er vermeintlich versucht, seine Identität zu verschleiern, was ein "anständiger" Bürger nicht nötig hat.

Denkt man einen Schritt weiter, kommt man zu dem Schluss, dass es nicht ausreicht, die Suchbegriffe zu speichern. Schließlich kann man niemanden dafür verurteilen, dass er nach bestimmten Begriffen gesucht hat, selbst wenn sie noch so "verdächtig" klingen. Daher dürften bei einem "Frühwarnsystem" schnell Begehrlichkeiten geweckt werden, zu speichern, welche Seiten aus der Ergebnisliste der Benutzer tatsächlich angeklickt hat.Völlig unklar ist, wie die Ausdehnung der Vorratsdatenspeicherung auf Suchmaschinen gegen sexuelle Belästigung wirken soll. Offensichtlich nutzlos ist sie gegen physische Formen der Belästigung wie "Busengrabschen". Das gleiche gilt für Verbalinjurien, auch wenn sie anonym per Telefon oder E-Mail erfolgen. In diesem Fall eignet sich nämlich die bereits verabschiedete Vorratsdatenspeicherung aller Telefongespräche und E-Mails besser zur Strafverfolgung.

Die Tatsache, dass jemand bei Google, Xing oder Facebook nach einer Person gesucht hat, muss nicht auf sexuelle Belästigung oder auch nur sexuelles Interesse hindeuten. Wenn sich Personalchefs die Profile von Bewerbern in sozialen Netzwerken ansehen, wollen sie schlicht und einfach deren Eignung überprüfen.

Dasselbe gilt für Geschäftspartner und Kontakte, von denen man bei einem persönlichen Treffen eine Visitenkarte erhalten hat. Die Suche im Web dient möglicherweise dazu, die betreffende Person zur eigenen Freundes- oder Kontaktliste in einem sozialen Netzwerk hinzuzufügen.

Wenn jemand mit anonymen E-Mails über einen längeren Zeitraum sexuell belästigt wird, kann es kaum der Sache dienen, jeden unter einen Anfangsverdacht zu stellen, der nach der betreffenden Person im Internet gesucht hat.

Nahezu jeder Internetnutzer hat schon einmal aus Neugier ohne besonderen Anlass nach Arbeitskollegen, Nachbarn, alten Schulkameraden oder anderen Personen im Internet gesucht. Das Auslösen eines "Frühwarnsystems" ist dadurch nicht gerechtfertigt. Die Privatsphäre bei einer solchen Suche ist ein schützenswertes Gut.Die Initiatoren der schriftlichen Erklärung 29 haben für ihre Parlamentskollegen die Website smile29.eu[12] eingerichtet. Dort ist auf den ersten Blick nicht zu erkennen, dass es um die Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung auf Suchmaschinen gehen soll. Unter dem emotional gestalteten Foto eines Kindes ohne Mund findet sich in großen Buchstaben "Stoppt sexuelle Belästigung - Stoppt Pädophilie - Stoppt Kinderpornografie".

Daneben befindet sich eine Aufforderung, die schriftliche Erklärung 29 zu unterzeichnen. Die Website erweckt eher den Eindruck, dass das Parlament mit der Erklärung die genannten Straftatbestände allgemein verurteilen solle, zumal schriftliche Erklärungen oft auch für Meinungsäußerungen ohne konkretes Gesetzgebungsvorhaben genutzt werden.

Auch ein Schreiben[13], das Mitinitiator Tiziano Motti an alle EU-Parlamentarier verschickt hat, enthält nur vage Hinweise darauf, worum es eigentlich geht. Nur der Satz

"Wir wären Dir dankbar, wenn auch Du Dich wie schon viele andere Kolleginnen und Kollegen vor Dir dieser wichtigen Initiative anschließen und die Schriftliche Erklärung Nr. 29 zur Schaffung eines europäischen Frühwarnsystems gegen Pädophilie und sexuelle Belästigung unterzeichnen würdest."

lässt darauf schließen, dass mit "Frühwarnsystem" ein konkretes Vorhaben gemeint ist. Im Text[5] (PDF) der schriftlichen Erklärung 29 wird die Vorratsdatenspeicherung nur mit ihrer Richtliniennummer erwähnt: "Das europäische Parlament [...] fordert Rat und Kommission auf, die Richtlinie 2006/24/EG umzusetzen und ihren Anwendungsbereich auf Suchmaschinen auszudehnen, um schnell und wirksam gegen Kinderpornographie und sexuelle Belästigung im Internet vorgehen zu können".

MdEP Christian Engström vermutet, dass die Verfasser absichtlich nicht den Begriff "Vorratsdatenspeicherung" verwendet haben und nur von der "Richtlinie 2006/24/EG" sprechen. Seine Kollegin Cecilia Wikström[14] von der schwedischen Folkpartiet liberalerna[15] (nicht zu verwechseln mit Innenkommissarin Cecilia "Censilia" Malmström von derselben Partei) spricht sogar offen davon, getäuscht worden zu sein.

Wikström hatte die Erklärung zunächst unterschrieben. Erst später begriff sie, dass es nicht um eine allgemeine Verurteilung von Pädophilie und sexueller Belästigung geht, sondern um die Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung auf Suchmaschinen. Sie hat ihre Unterschrift inzwischen zurückgezogen.

Auch hat Wikström einen Brief[16] an alle Parlamentarier verfasst: Sie erläutert ihren Fehler und bittet ihre Kollegen darüber nachzudenken, ob sie ebenfalls die Erklärung nur irrtümlich unterzeichnet haben.

Angesichts der "Implementierungsprobleme" mit der Vorratsdatenspeicherung in Belgien, Deutschland, Griechenland, Rumänien, Österreich und Schweden sei es für das Parlament unangemessen, zum jetzigen Zeitpunkt Stellung zu beziehen, da aufgrund der verfassungsrechtlichen Probleme in vielen Ländern eine offizielle Überprüfung durch die Kommission im Gange sei, deren Ergebnisse im September erwartet würden.

Die Langzeitspeicherung von Daten der Bürger habe eindeutig nichts mit einem "Frühwarnsystem" zu tun, zu welchem Zweck auch immer. Es sei zudem unwahrscheinlich, dass die Parlamentsmitglieder, die die Erklärung unterzeichnet hätten, wüssten, worum es eigentlich geht.Sollte es tatsächlich zu einer Annahme der schriftlichen Erklärung 29 mit einem anschließenden Gesetzgebungsverfahren kommen, muss die Kommission über viele Dinge nachdenken. Ein wichtiger Punkt wird dabei die Definition von "Suchmaschine" sein.

Niemand wird ernsthaft in Abrede stellen, dass Google, Bing und Yahoo Suchmaschinen sind. Sollten jedoch auch Preissuchmaschinen einbezogen sein, müsste das Konsumverhalten aller EU-Bürger für sechs Monate gespeichert werden. Damit würde der Gesetzgeber diesen Suchmaschinen einen Freibrief ausstellen. Eine faktische Kontrolle darüber, ob eine Preissuchmaschine ihre Daten weiterverkauft, kann es gar nicht geben.

Technisch gesehen sind auch Torrent-Tracker wie Pirate Bay Suchmaschinen. Juristisch ist Pirate Bay zwar in einigen Ländern als Anbieter von Raubkopien gebrandmarkt, zu dieser Auffassung kann man jedoch nur durch Ignorieren der Realität kommen, was in der juristischen Praxis allerdings nicht unüblich ist.

Dass Torrent-Tracker wie Pirate Bay mit Sitz in der EU alle Suchanfragen speichern und auf Verlangen an die Behörden aushändigen müssen, ist zumindest mit dem Kampf gegen Kinderpornografie nicht zu begründen. Die Lobbyisten der Film- und Musikindustrie würden alles daransetzen, um an die Daten zu kommen.

Ob tatsächlich die Lobbyisten hinter der schriftlichen Erklärung 29 stecken, wird sich vermutlich nicht eindeutig klären lassen. Christian Engström hat jedoch bereits im April vermutet[17], dass Film- und Musiklobbyisten die Zensurbestrebungen der EU unterstützen. Denkbar ist, dass dies auch für die Vorratsdatenspeicherung gilt.

Für die These, dass die beiden Verfasser der Erklärung 29 Hilfe von "außen" bekommen haben, spricht jedenfalls die offensichtliche Desinformation auf der Website smile29.eu[12]. Das subtile Vorgehen entspricht eher der Marketingabteilung großer Unternehmen als der sonst üblichen parlamentarischen Praxis.Die Speicherung aller Anfragen bei Suchmaschinen in Europa, wie sie die schriftliche Erklärung 29[5] des EU-Parlaments fordert, ist ein unglaublicher Angriff auf die Privatsphäre der Bürger in Europa. Angeblich soll damit ein europäisches "Frühwarnsystem" gegen Pädophilie und sexuelle Belästigung geschaffen werden.

Es ist offensichtlich, dass es für ein "Frühwarnsystem" nicht ausreicht, die Daten auf Vorrat zu speichern, man muss sie dazu auch ohne konkreten Verdacht analysieren, sowie anhand von Merkmalen wie IP-Adresse und Fingerabdruck im Browser[11] realen Personen zuordnen.

Es ist erstaunlich, dass die Verfasser bereits 324 Unterschriften bei den Parlamentariern gesammelt haben. Kommen bis 19. Juli 369 Unterschriften zusammen, gilt die Erklärung als angenommen und das Parlament wird die Kommission und den Rat auffordern, eine Richtlinie zu erarbeiten, die die Vorratsdatenspeicherung aller Suchmaschinenanfragen für mindestens sechs Monate in allen Mitgliedsstaaten anordnet.

Um an die Unterschriften zu kommen, nutzen die Verfasser der Erklärung Methoden, die eher an die Marketingmaschine großer Unternehmen erinnern als an seriöse Parlamentsarbeit. Auf der Website smile29.eu[12] erwecken sie bewusst den Eindruck, es handele sich um eine allgemeine Verurteilung von Pädophilie, Kinderpornografie und sexueller Belästigung durch das Parlament ohne konkretes Gesetzgebungsvorhaben. Auch in der Erklärung selbst versuchen sie möglichst ihre wahren Absichten zu verstecken.

EU-Parlamentarier wie Christian Engström (Piratenpartei) und Censilia Wikström (ALDE[18]) sprechen offen von einer gezielten Täuschung[19]. Man kann ohne jede Übertreibung von gezielter Desinformation ausgehen.

Die 324 Abgeordneten hätten es eigentlich besser wissen müssen. Jeder Parlamentarier sollte inzwischen bemerkt haben, dass bei den Themen Kampf gegen Terrorismus oder Kinderpornografie eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Grund für ein Vorhaben nur vorgetäuscht ist.

Es bleibt zu hoffen, dass das gezielte Spiel mit Ängsten vor Terroranschlägen und Emotionen bei Pädophilie bald ein Ende hat. Beide Themen verdienen eine seriöse Betrachtungsweise sowie die Entwicklung von glaubwürdigen Maßnahmen zu ihrer Bekämpfung. Wie sie derzeit von Politikern als "Marketinginstrument" eingesetzt werden, ist Ausdruck eines Moralverfalls und eines Parlamentes unwürdig.

URLs in diesem Artikel:
[1] = http://www.zdnet.de/sicherheits_analysen_vorratsdatenspeicherung_freibrief_fuer_den_gesetzgeber_story-39001544-41528592-1.htm
[2] = http://de.wikipedia.org/wiki/Europäische_Volkspartei
[3] = http://www.europarl.europa.eu/members/expert/alphaOrder/view.do?language=DE&id=96760
[4] = http://www.europarl.europa.eu/members/archive/alphaOrder/view.do?id=23894&language=de
[5] = http://smile29.eu/doc/DS29_DE.pdf
[6] = http://www.europarl.europa.eu/activities/plenary/writtenDecl/wdFastOngoing.do?language=de&startValue=15
[7] = http://christianengstrom.wordpress.com/
[8] = http://de.wikipedia.org/wiki/Kommissar_für_Justiz,_Freiheit_und_Sicherheit
[9] = http://de.wikipedia.org/wiki/Cecilia_Malmström
[10] = http://www.zdnet.de/sicherheits_analysen_vorwand_kinderpornografie_eu_weites_zensurgesetz_droht_story-39001544-41529792-1.htm
[11] = http://www.zdnet.de/sicherheits_analysen_privatsphaere_ade_so_entsteht_der_fingerabdruck_im_browser_story-39001544-41526710-1.htm
[12] = http://smile29.eu
[13] = http://smile29.eu/doc/813903DE.pdf
[14] = http://en.wikipedia.org/wiki/Cecilia_Wikström
[15] = http://de.wikipedia.org/wiki/Folkpartiet_liberalerna
[16] = http://dekaminski.se/2010/06/den-luriga-eu-politiken-om-smile-29-och-nataktivism/#mepletter
[17] = http://www.zdnet.de/news/wirtschaft_sicherheit_security_engstroem_vertreter_der_musikindustrie_haben_kinderpornografie_instrumentalisiert_story-39001024-41531185-1.htm
[18] = http://de.wikipedia.org/wiki/ALDE
[19] = http://christianengstrom.wordpress.com/2010/06/02/urging-meps-to-withdraw-their-written-declaration-29-signatures/