Wenn plötzlich der Brief eines Anwalts in Haus flattert, man habe gegen das Urheberrecht verstoßen, weil man ein Musikstück ins Internet gestellt habe, kommt das fast immer überraschend. In vielen Fällen weiß man als Anschlussinhaber gar nichts von der angeblich begangenen Rechtsverletzung.
Möglicherweise hat man als Elternteil nicht mitbekommen, dass ein noch minderjähriges Kind Musikstücke im Internet getauscht hat. Wer ein offenes oder nur schwach verschlüsseltes WLAN betreibt, muss damit rechnen, Besuch zu bekommen, der den Internetzugang bewusst für Dinge nutzt, die er sich mit seinem eigenen Anschluss nicht traut.
Anschlussinhaber, die einen solchen Brief erhalten, sollten mit der Rechtslage vertraut sein. Sie sollten wissen, dass eine Urheberrechtsverletzung einen zivilrechtlichen und strafrechtlichen Aspekt hat. Das Zivilrecht regelt die Entschädigung, die ein Urheberrechtsverletzer an den Rechteinhaber zu zahlen hat.
Im Strafrecht werden grundsätzlich andere Maßstäbe angelegt als im Zivilrecht. Für eine strafrechtliche Verurteilung ist es erforderlich, den Täter zu ermitteln und ihm die Tat nachzuweisen (Grundsatz: in dubio pro reo). Es ist nicht möglich, jemanden strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen, nur weil über seinen Anschluss Urheberrechtsverletzungen begangen wurden.
Normalerweise reicht es aus, dass im Haushalt mehrere Personen leben, die den Internetanschluss benutzen. Singles können geltend machen, häufig Gäste zu empfangen, die den Anschluss mitnutzen. Eine strafrechtliche Verurteilung ist daher unwahrscheinlich. Vorstrafen sowie Einträge im Bundeszentralregister und im Führungszeugnis sind nicht zu befürchten. Wichtig ist es jedoch, niemals ein Schuldeingeständnis abzugeben. Sobald strafrechtlich ermittelt wird, sollte unverzüglich ein Rechtsanwalt mit Erfahrung beim Filesharing eingeschaltet werden, um Rechtsnachteile zu vermeiden.

Lesermeinungen zum Artikel
denn so etwas findet man selten.
Frage(n) zu F2F : Selbst wenn der P2P-Ermittler dort das Vertrauen eines
anderen missbraucht, wäre ihm dann damit geholfen, wo ich doch eine Privatkopie einem Bekannten geben darf und bis zu sieben Bekannten gesamt
(womit dann hier faktisch unbegrenzt) ?
Der Begriff Bekannter selbst dürfte doch in einer Rechtsangelegenheit nur vage zu fassen sein,oder ?
Muss er dann trotzdem auf das Abmahnschreiben reagieren bzw sich kostenpflichtige Hilfe zu seiner Verteidigung einholen?
"Derzeit steht ein Urteil des Bundesgerichtshofes zur Störerhaftung beim offenen WLAN an."
Das ist falsch. Es geht nicht um ein offenes WLAN, dazu hier nachlesen
www.schwarz-surfen.de/...
Ansonsten kann ich zum Thema Filesharing, insbesondere zu beliebten "Argumenten" zur Verteidigung nur auf diese Webseite verweisen:
www.filesharing-abmahnung-mythen.de/...
Was mir NICHT klar war: Der völlig überhöhte Streitwert in Höhe von 20000 ? wurde nicht angefochten, sondern einfach übernommen. Auch rechnet diese Kanzlei mit dem 1,9 fachen Satz ab, getreu einem Urteil des LG München, andere setzen maximal 1,3 fach fest. Das bedeutet, dass mich der Spaß, einen Film mit pikantem Inhalt (keine Studioproduktion, billigste Kameraführung) heruntergeladen zu haben, insgesamt 1.750 ? plus Abmahngebühr der U+C plus Entscheidungsgebühr (voraussichtlich 150 ? jeweils) gekostet hat.
Auf Nachfrage wurde nur erwidert, dass doch die Vereinbarung unterzeichnet wurde und daher alles klar gewesen sein dürfte. Fakt ist: Diese ganzen Rechtsanwälte im Urheberrecht sind eine einzige Bande, die unter einer Decke steckt. Die Kläger setzen viel zu hohe Streitwerte an, die Beklagtenseite übernimmt diese Höhe gerne, der ungeübte Laie hat keine Ahnung und zahlt am Ende 2000 ? für eine Aktion. Gratuliere. Ich bitte um Erfahrungsberichte anderer Kanzleien.
T.Huber
Sie haben es erkannt.
Die einen Rechtsanwälte verdienen sich dumm und dämlich mit Massenabmahnungen, die anderen machen das Geld mit rechtlichem Beistand auf der anderen Seite.
Ich bin selbst Abgemahnter (956? für einen Film) , habe es aber nie in Erwägung gezogen einen RA deswegen einzuschalten.
Trotz hunderter schlauer Ratschläge, dass man ja nicht auf eigene Faust dagegen vorgehen soll. Alles Schwachsinn. Als halbwegs gebildeter Mensch und nach etwas Recherche weiss man genau was zu tun ist.
Ich habe natürlich nie einen Cent bezahlen müssen.
Traurig ist nur, daß der Gesetzgeber diesem Treiben der Rechtsverdreher jahrelang tatenlos zusieht.
C.B.
wir haben heute auch so ein Schreiben von U + C erhalten.
Wäre nett, wenn Sie näher erläutern könnten, wie Sie vorgegangen sind.
Ich habe jetzt viel in einigen Foren dazu gelesen. Klappt das mit der modifizierten UE ?
Danke im voraus.
Mfg
R..B.
Heute habe ich 2 Abmahnungen von U+c Rechtsanwälte mit der Forderung (2X 650 ?) bekommen.Ich habe auch den ein Eindruck, daß hier die deutsche Internetznutzer abgezockt werden.
Grüße
pravit
Viele Kanzleien, welche sich professionell mit der Abwehr von Abmahnungen beschäftigen verlangen eine Pauschalgebühr. Diese sollte immer niedriger sein als der angedrohte Schadensersatz (sonst mach es ja auch keinen Sinn, wenn man den eigenen Anwalt mehr zahlt als dem Abmahnanwalt). Die Höhe der Gebühren variiert hier ganz erheblich (selbstverständlich auch aufgrund der unterschiedlichen Abmahnungen). Daher vorher immer fest vereinbaren, was an Gesamtgebühren für den eigegen Anwalt zu zahlen ist. Ein seriöser Anwalt hat keine Probleme diese sofort und auch schriflich seinem Mandanten mitzuteilen.
Rechtsanwalt Scheffler (bzw. die mit ihm zusammenarbeitende Anwaltliche Verrechungsstelle) hat bereits mehrere Klagen gegen eigene Mandanten führen müssen, da das böse Erwachen erst nach der Gebührenrechnung des Anwalts gekommen ist. Daher nie etwas voreilig unterschreiben. Wenn Unklarheiten bestehen immer den Anwalt fragen (z.B. auch per Mail). Auch wenn bei Abmahngen die Fristen sehr kurz sind ist eine Hektik nicht angebracht. Der eigen Anwalt sollte für eine gute Gegenwehr kompetent und auch preislich vernünftig sein. Zu Rechtsanwalt Hauke Scheffler gibt es bereits viele Einträge im Netz - einfach mal googlen und selbst eine Meinung bilden.
Wichtig ist sich nicht von einem Webauftritt mit allen möglich Zweigniederlassungen und virtuellen Büros blenden zu lassen und sich nicht verunsichern lassen.
Nur mal angenommen, man lädt eine Datei in einem "geschützten Rahmen" über einen schweizer Anbieter. Einen Container mit vielen kleinen Dateien.
Hat auf seinem Rechner aber keine Software, welche etwas mit den Peer-2-Peer Netzwerken, wie esel oder torrent zu tun hat. Ist der Meinung zwar einen Download gemacht zu haben, aber sich nicht bewußt, dieses als Upload über den Rechner zur Verfügung gestellt zu haben.
Bekäme dann Post, das man diese Datei der allgemeinheit auf einer bestimmten torrent Seite mit welcher man keinen Kontakt hat, zur Verfügung gestellt hätte. Diesem Schreiben liegt zum Beispiel kein Screenshot über diesen Upload bei. Lediglich die IP, der Hash, Name der Datei und angebliche Uhrzeit.
Könnte es sein, das man diese Datei wirklich nicht als Upload angeboten hat, es jedoch unterstellt wird?
Durch den getätigten Download, wurde dem Downloadanbieter vermutlich die IP mitgeteilt. Nun sind diesem, IP, Hashwert und Namen der Datei bekannt. Mit diesen Daten wäre es doch möglich zu sagen, das ein Upload angeboten wurde?
Da sich die Abmahnungen ja sehr speziell mit einem angebotenen Upload beschäftigen sollen, wäre man gut beraten eine Kopie eines Screenshots anzufordern? Was wärez.B. mit einer Abmahnung, wenn die Gegenseite nur mal angenommen, nicht in der Lage wäre einen solchen bei zubringen? Bestünde eine solche Forderung weiterhin?
da ich im letzten Jahr auch bereits mehrmals von verschiedenen Abmahnkanzleien abgemahnt wurde, habe ich diesen Artikel mit großem Interesse gelesen. Ob an der Vermutung, dass abmahnende Kanzeleien und entsprechende Beistandskanzleien ein gemeinsames Spiel spielen, etwas dran ist, ist schwer zu sagen. Diese Behauptung könnte mir bei vielen Gegebenheiten im alltäglichen Leben kommen, dass sich Firmen mehr oder weniger gegenseitig "Aufträge verschaffen". Damals war ich zunächst regelrecht gelähmt vor Schreck, als ich die erste Abmahnung im Briefkasten fand und habe mich in meiner Not an die bekannte, auf diesen Bereich spezialisierte Kanzlei WBS (www.wbs-law.de/...) gewendet, die mich relativ glimpflich aus meiner Bredouille buxiert hat. Ich habe mich für diese Kanzlei entschieden, da einer der Anwälte (Herr Solmecke) bereits mehrmals bei Johannes B. Kerner im TV zu sehen war und mir daher seriös erschien. Ich habe es auch bis heute nicht bereut.
U+C sendete mir 4 Abmahnungen mit pikanten Filmen. Natürlich am Wochenende.
Die seriöus wirkende Notrufnummer lies bei mir Hoffnungen aufkommen. Statt 650,- ? pro Film Mahnungskosten bekam ich dann Tage später Anwaltskosten von fast 5000,- ? für Filme, die nie auf meinem PC waren. Grundlage waren dabei 30.000 ? Streitwert pro Film, also das volle Programm. Ich bin also von einem Krokodil, in das Maul eines Löwen gesprungen. Hätte ich noch bei den Abmahnungen eine Chance gehabt, aus der Sache glimpflich raus zu kommen, so bin ich jetzt durch Unterschriften, die ich in der Not und in Vertrauen an den Rechtsstaat geleistet, zum Wirtschaftlichen Desaster verdammt.
Deutsches Recht ist Gutes Recht.
Dabei wurde ich bisher noch nicht mal schuldfrei gesprochen.
Ich kann nur allen Bürgern raten, sucht euch in der Nähe ein Anwalt und bewahrt Ruhe.
Später hab ich einen Trojaner gefunden, der über meine IP durch das Netz geistert......wahrscheinlich von Anwälten oder Filmverlagen ins Netz gestellter.
ich gehöre auch zu den Geschädigten!Auch ich habe mich in der Not nachdem ich eine Abmahnung
eines Rechtsanwaltes aus Kiel, Kanzlei Schröder, erhalten habe an die Kanzlei Scheffler in München
gewandt.
Der Anwalt aus Kiel machte mir einen Vorschlag, Unterlassungserklärung zu unterschreiben und 750, 00 ? zu bezahlen.
Ich bin auch über das Internet auf die scheinbar seriöse Anwaltskanzlei Scheffler gestossen und bin
in meinen Augen arglistig getäuscht worden und sollte nun 2.500 ? Anwaltshonorar bezahlen, weil
diese den angeblichen Streitwert von 50.000 ? mit der Quote 1.9 berechnet.hat.
Ich frage mich nur warum, denn es ging ja nur um 750, 00 ? die ich nicht bezahlen wollte, bzw.der Kanzlei in Kiel ein Gegenangebot von 200, 00 ? zu unterbreiten.
Leider habe ich auch wie so viele andere einiges Unterschrieben und schon schnappte die Falle zu.
Ich habe bereits den Verbraucherschutz+dei Anwaltskammer über diese Machenschaft informiert..
Ich kann nur dringend davor warnen sich mit der angeblichen Hilfe im Internet einzulassen.
Nun blieb mir nichts anderes übrig als meinen Anwalt des Vertrauens aufzusuchen, der mich aus dieser Geschichte wieder rausboxt.Einfach unverschämt wie die mit der Angst der Leute richtig Kohle machen.
Ich bin auch nun mehrere male abgemahnt worden, und habe mich immer
auf para 97a abs 2 Urhg bezogen und 100 eur. freiwillig gezahlt.
die MoUE abgegeben ohne Annerkennung der Rechtspflicht usw usw.
Zum glück habe Ich eine Freundin in einem solchen Anwalts Büro , und wurde aus erster Hand beraten. Zu witzig wie sich diese Anwälte untereinander bekriegen. Alles eine Bande.
letztlich sind Anwaltskosten und Gerichtskosten etc bei diesen Beträgen alle Wertig es darauf ankommen zulassen. Nach der MoUE abgegeben und einfach das ganze Gegen die Wand fahren lassen. die Idioten klagen nur in Einzelfällen, und hoffen eher das man Zahlt.