Google Street View: Musterwiderspruch vom Ministerium

(http://www.zdnet.de/magazin/41528106/google-street-view-musterwiderspruch-vom-ministerium.htm)

von Kai Schmerer, 27. Februar 2010

Der von Kritikern als Datenkrake bezeichnete Internet-Dienstleister Google gerät zunehmend ins Visier der Öffentlichkeit. Jetzt hat sogar das von CSU-Politikerin Ilse Aigner geführte Verbraucherschutzministerium einen Musterbrief veröffentlicht, mit dem man die Löschung persönlicher Daten aus Google Street View veranlassen kann.

Der von Kritikern als Datenkrake bezeichnete Internet-Dienstleister Google gerät zunehmend ins Visier der Öffentlichkeit. Jetzt hat sogar das von CSU-Politikerin Ilse Aigner[1] geführte Verbraucherschutzministerium[2] einen Musterbrief veröffentlicht[3], mit dem man die Löschung persönlicher Daten aus Google Street View veranlassen kann.

Mit diesen Fahrzeugen nimmt Google die Bilder auf, die später in Street View als 360-Grad-Ansichten veröffentlicht werden sollen (Bild: Google).
Mit diesen Fahrzeugen nimmt Google die Bilder auf, die später in Street View als 360-Grad-Ansichten veröffentlicht werden sollen (Bild: Google).
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) sieht in dem Fotografieren von deutschen Straßen und Häusern und der Veröffentlichung in Google Street View einen Verlust der Privatsphäre für die Bundesbürger. "Derzeit werden in weiten Teilen Deutschlands Straßenansichten für den Internetdienst "Google Streetview" mit Kamerafahrzeugen aufgenommen. Anschließend will "Google Streetview" die Bilder mit Häusern und Straßenabschnitten im Internet veröffentlichen. Dabei ist "Google Streetview" für Internet-Nutzer nur auf den ersten Blick ein kostenloser Service. Denn letztlich zahlen alle Bürgerinnen und Bürger dafür: mit einem Verlust der Privatsphäre, der durch das millionenfache Abbilden von Häusern und Gärten entsteht."

Löblich ist es natürlich allemal, dass sich staatliche Behörden für die Privatsphäre ihrer Bürger einsetzen. Allerdings fragt man sich auch, welche Interessen hinter diesem Vorgehen stecken. Der Schutz der Privatsphäre ist es sicher nicht. Schließlich sammelt der Staat ja sehr gerne Daten von seinen Steuerzahlern und lässt den kompletten Datenverkehr der Internetnutzer aufzeichnen (Stichwort: Vorratsdatenspeicherung[4]). Dagegen sind die Fotos für Google Streetview eine Bagatelle, oder?

Es scheint, als wolle sich Ministerin Aigner als Verbraucherschützerin profilieren. Gegen einen ausländischen Konzern, der in Deutschland kaum jemanden beschäftigt und so gut wie keine Steuern zahlt, ist das aus Sicht eines Politikers völlig unverfänglich. Wenn Aigner die Privatsphäre der Bundesbürger so am Herzen liegt, dann sollte sie auch gegen die Vorratsdatenspeicherung vorgehen. Aber das wird sie sich nicht trauen. Im Übrigen stehen Informationen über Einspruchsmöglichkeiten zu Streetview auch auf der Google-Website zur Verfügung[5].

URLs in diesem Artikel:
[1] = http://www.ilse-aigner.de/index.php
[2] = http://www.bmelv.de/cln_154/SharedDocs/Standardartikel/Verbraucherschutz/Internet-Telekommunikation/GoogleStreetview.html
[3] = http://www.bmelv.de/cae/servlet/contentblob/879282/publicationFile/56427/MusterwiderspruchGoogleStreetview.doc
[4] = http://de.wikipedia.org/wiki/Vorratsdatenspeicherung
[5] = http://maps.google.de/intl/de/help/maps/streetview/privacy.html