Die Hintergründe zur aktuellen Vereinbarung über Abgaben auf PCs

(http://www.zdnet.de/magazin/41525646/die-hintergruende-zur-aktuellen-vereinbarung-ueber-abgaben-auf-pcs.htm)

von Peter Marwan, 13. Januar 2010

Sieben PC-Anbieter haben sich mit der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) auf eine Urheberpauschale für PCs geeinigt. ZDNet hat nachgefragt, was das für die Verbraucher und den Markt bedeutet - und ist auf ein Wespennest aus Intrigen, Einzelinteressen sowie Nacht- und Nebelaktionen gestoßen.

Der Streit zwischen Computerherstellern und Verwertungsgesellschaften über eine Urheberrechtspauschale für PCs dauert schon viele Jahre. Umso überraschender kam daher gestern eine Mitteilung[1] des Bundesverbandes Computerhersteller (BCH[2]), dass dieser mit der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ[3]) eine rückwirkend zum 1. Januar 2008 bis Ende 2010 geltende Übereinkunft ausgehandelt habe. Danach sei pro PC eine Pauschale von 13,65 Euro (mit integriertem Brenner) beziehungsweise 12,50 Euro (ohne Brenner) zuzüglich Umsatzsteuer vereinbart worden.

Nach dem ersten Schreck - hervorgerufen durch die Befürchtung, dass auch diese Abgaben letztendlich die Verbraucher bezahlen müssen -, werfen sich bei genauerer Betrachtung einige wichtige Fragen auf: Wer ist überhaupt der "Bundesverband Computerhersteller", von dem noch niemand etwas gehört hat? Wieso vertritt er, wie es in der Presseaussendung (PDF[4]) heißt, "deutsche PC-Hersteller und Importeure"? Ist dafür nicht der Bitkom[5] zuständig? Und was ist eigentlich aus den Verhandlungen[6] des Bitkom mit der ZPÜ geworden? Hieß es nicht einmal[7], die Forderungen der Verwertungsgesellschaften seien ungerechtfertigt und wurde das nicht damit begründet, dass kein anderes EU-Land derartige PC-Abgaben erhebe?

Zu einer aktuellen Stellungnahme war der Verband heute nicht erreichbar. Beim Bitkom war außer ein paar diplomatischen Formulierungen, dass man selbstverständlich im Gespräch bleiben und auch weiterhin die Interessen der Mitgliedsfirmen im Auge behalten werde, nicht viel zu erfahren. Bei internationalen PC- oder Notebookherstellern, die nicht im BCH organisiert sind, etwa Apple, Asus, Dell und Toshiba, herrschte sogar totale Funkstille. Die Verantwortlichen waren größtenteils bei der Intel-Veranstaltung zur Vorstellung von Arrandale-Notebooks mit anschließendem Neujahrsempfang.

Der Bundesverband Computerhersteller e.V. hat sich eigenen Angaben zufolge "Ende letzten Jahres gegründet, um gezielt die Interessen der PC-Anbieter in den urheberrechtlichen Verhandlungen vertreten zu können." Mitglieder sind Acer[8], Fujitsu[9], Hewlett-Packard[10], IBM[11], Medion[12], Samsung[13] und Sony[14].

Erstaunlich eigentlich, dass ein vor gut zwei Wochen gegründeter Verband schafft, woran der mächtige Bitkom seit Jahren scheitert und innerhalb von wenigen Tagen – noch dazu über die Feiertage - die jahrelang[15] und ausführlich[16] vor Gerichten, Schiedsstellen und in Gremien verhandelte Urheberabgabe für PCs festlegt. Und noch dazu mit genau 13,65 Euro (mit integriertem Brenner) beziehungsweise 12,50 Euro - was immerhin ein paar Euro mehr sind, als bisher bezahlt wurde und nur wenige Euro unter der letzten Forderung der ZPÜ.

Umso erstaunlicher wenn man erfährt, dass die Vereinbarung schon am 23. Dezember geschlossen worden sei – scheinbar mehr oder weniger zeitgleich mit der Gründung des Verbandes. Und warum gründet sich so ein Verband überhaupt? Haben nicht die Hersteller, allen voran Acer[17] und Hewlett-Packard[18], sich als mutige Vorkämpfer gegen Abgaben jeder Art positioniert?

Erste Aufschlüsse bringt ein Blick in die Akten des Landgerichts Berlin. Dort liegt nämlich eine einstweilige Verfügung vor, die die Brunen IT Distribution GmbH[19] und die Hyrican Informationssysteme AG[20] gegen den Bitkom erwirkt haben (Aktenzeichen 16 O 537/09). Mit ihr wird dem Branchenverband untersagt, "wie mit E-Mail vom 21.12.2009 angekündigt, den Gesamtvertrag zur Regelung der urheberrechtlichen Vergütungspflicht gemäß §§ 54 ff UrhG für PCs und den Vergleich zur Regelung der urheberrechtlichen Vergütungspflicht für PCs gemäß § 54 Abs. 1 UrhG für die Jahre 2002 bis 2007 mit der Zentralstelle für private Überspielungsrechte ZPÜ, der VG Wort und der VG Bild-Kunst abzuschließen, solange keine erneute Abstimmung mit dem Arbeitskreis 'Urheberrechtliche Abgaben' des Antragsgegners und eine erneute Beschlussfassung im Präsidium des Antragsgegners erfolgt ist."

Der Verfügungsanspruch ergebe sich daraus, dass dem Präsidium des Bitkom die interne Geschäftsführungsbefugnis gefehlt habe, einen derartigen Vertrag zu unterzeichnen.

Oder anders formuliert: Das Bitkom-Präsidium hat zwei Tage vor der Einigung des BCH mit der ZPÜ einen gleich oder ähnlich lautenden Vertrag unterzeichnet, hätte dies aber nicht tun dürfen. Warum nicht? Die Antwort ist ebenso einfach wie erschreckend: Weil in der Abstimmung des Arbeitskreis 'Urheberrechtliche Abgaben' im November keine ausreichende Mehrheit dafür zustande gekommen ist.

Oder anders gesagt: Das Präsidium hat sich - vermutlich auf Druck einiger Mitglieder - über die Entscheidung des zuständigen Arbeitskreises hinweggesetzt. Nachdem dieser Schritt nicht zum Erfolg geführt hat, wurde kurzerhand der Bundesverband Computerhersteller e.V. gegründet, der das schon ausgearbeitete Papier dann unterzeichnet hat. Aber was ist es überhaupt wert?

Kind einer Nacht-und Nebelaktion: Viel hatte die Website des
Kind einer Nacht-und Nebelaktion: Viel hatte die Website des "Bundesverbandes Computerhersteller e.V." heute noch nicht zu bieten (Screenshot: ZDNet).
Die sieben im Bundesverband Computerhersteller organisierten Hersteller bezeichnen die Vereinbarung mit der ZPÜ als einen "hinnehmbaren Kompromiss". Hersteller und Importeure erhielten damit die "dringend benötigte Rechts- und Planungssicherheit". Vertreter des ZPÜ, sowie der Verwertungsgesellschaften VG Wort[21] und VG Bild-Kunst[22] sehen die Einigung hingegen als "Durchbruch" und streben ähnliche Lösungen für andere vergütungspflichtige Produkte an.

Spätestens da sollten die Alarmglocken schrillen, denn was heißt denn "ähnliche Lösungen für andere vergütungspflichtige Produkte"? Letztendlich nichts anderes, als dass das einmal vom BGH festgestellte Vergütungsprinzip ausgehöhlt wird, wonach nur auf eine Komponente einer Kette (zum Beispiel Eingabegerät, Vervielfältigungsgerät, Ausgabegerät) Abgaben zu bezahlen sind. Das öffnet weiteren Forderungen der Rechteverwerter Tür und Tor, eine Kostenexplosion droht. Und das nicht nur in Deutschland. Die Verwertungsgesellschaften der anderen EU-Länder schauen mit Interesse zu, was sich hier tut. Das deutsche Vorbild könnte dann innerhalb kürzester Zeit Schule machen.

Im Gesetzentwurf zur Novelle des Urheberrechtsgesetzes sollten ursprünglich Geräte, die weniger als zehn Prozent zum Kopieren genutzt werden, nicht abgabenpflichtig sein. Dieses wurde später in die vage Formulierung, geändert "…in welchem Maß die Geräte und Speichermedien als Typen tatsächlich für Vervielfältigungen … genutzt werden". Nach Gutachten – etwa der Beratungsgesellschaft Bird&Bird[23] werden Business-PCs zu 0,1 Prozent und Consumer-PCs zu 0,7 Prozent für relevante Kopien genutzt. Nach dem Gesetzesentwurf würden also keine Abgaben anfallen. Die Möglichkeit, darüber mit der ZPÜ zu streiten, haben die BCH-Mitglieder nun kampflos aufgegeben.

Außerdem ist die Höhe der vereinbarten Abgabe unangemessen. Gutachten sprechen von einem Bruchteil der nun im Raum stehenden 13,65 Euro. Bird&Bird etwa hält einen Euro für realistisch. Zwar verteidigen Befürworter der Einigung zwischen BCH und ZPÜ diese damit, dass aus den Erfahrungen in der Vergangenheit mehr als die Halbierung der ursprünglich von der ZPÜ geforderten Abgabe nicht erreichbar ist.

Das kann in dem Fall aber nicht der Weisheit letzter Schluss sein, denn das Gesetz sieht vor, dass urheberrechtliche Abgaben, die von den Verwertungsgesellschaften im Namen von Autoren, Künstlern und Produzenten eingenommen und nach Abzug der internen Kosten ausgeschüttet werden, der Abgeltung für die Erstellung von Privatkopien dienen. Sie müssten sich also nach dem tatsächlich entstandenen Schaden bemessen - und nicht nach einer Phantasieforderung der ZPÜ - wenn sie denn, aus den oben angeführten Gründen, überhaupt erhoben werden dürfen.

Insider plädieren zudem dafür, dass laut den Paragrafen 53 und 54a des Urhebergesetzes zumindest eine Unterscheidung zwischen Business-PCs und Consumer-PCs vorgenommen werden müsste. Die Vereinbarung zwischen BCH und ZPÜ belastet aber alle Geräte mit der gleichen Abgabe, es wird lediglich unterschieden, ob sie mit oder ohne Brenner ausgeliefert werden.

Der BCH bezeichnete die Vereinbarung in seiner Pressemitteilung wie bereits gesagt als einen "hinnehmbaren Kompromiss". Zu detaillierteren Ausführungen waren die Ansprechpartner des Verbandes heute nicht erreichbar. Gelobt wird die "dringend benötigte Rechts- und Planungssicherheit", die Hersteller und Importeure damit erhielten. Die wird in der Tat erreicht, ist aber teuer erkauft.

Wie wäre es normalerweise nach der Abstimmung im Bitkom-Arbeitskreis 'Urheberrechtliche Abgaben' weiter gegangen? Zuerst wäre das Verfahren an eine Schiedsstelle überwiesen worden. Da es unwahrscheinlich ist, dass es dort zu einer Einigung gekommen wäre, hätte danach das traditionell der ZPÜ und den Verwertungsgesellschaften freundlich gesonnene Oberlandesgericht München entscheiden müssen.

Nach einer Niederlage hätten die Hersteller noch die Möglichkeit gehabt, den Zwist vor den Bundesgerichtshof zu tragen. Mit guten Aussichten, hat die ZPÜ doch dort noch keine entscheidenden Erfolge für sich verbuchen können. All das hätte aber noch einige Jahre gedauert. Zeit, in der die sieben BCH-Mitglieder nach wie vor Rückstellungen für eine eventuelle Niederlage und damit fällige Nachzahlung von Abgaben hätten bilden müssen.

Wie es weitergeht

Neben den BCH-Mitgliedern Acer, Fujitsu, Hewlett-Packard, IBM, Medion, Samsung und Sony gibt es ja auch noch eine ganze Reihe anderer PC-Anbieter im deutschen Markt. Durch die Tatsache, dass die sieben für gut die Hälfte des Marktes stehen, sollte man sich nicht täuschen lassen: Die Novelle zum Urhebergesetz sieht vor, dass die ZPÜ mit allen Verbänden verhandeln muss, die eine gewisse Mitgliederzahl vorweisen können. Von Marktanteilen steht dort nichts. Durch die Vereinbarung mit dem BCH hat die ZPÜ einen Verband mit sieben Mitgliedern als vollwertigen Verhandlungspartner anerkannt. Das könnte sich im Nachhinein als Fehler herausstellen.

Die Befürchtung, die Preise für PCs und Notebooks würden jetzt um den Betrag der Abgabe angehoben ist nicht begründet. "Das würde ja bedeuten dass die genannten Hersteller in der Vergangenheit ihre Systeme ohne Urheberrechtsabgaben verkauft hätten. Dies ist nicht der Fall", sagt Robin Wittland vom deutschen Computerhersteller Wortmann[24]. "Die Gesetzgebung ist bezüglich der Pflicht und Höhe der Abgaben für PC-Systeme nicht klar, und darauf beruhen die bis jetzt andauernden Gespräche, Verfahren und Schiedsstellenanhörungen." Ein ordentlicher Kaufmann müsse für diese möglichen Forderungen Rückstellungen bilden. Dies hätten Fujitsu und HP sicherlich genauso getan wie Wortmann. "Aufgeschoben ist also nicht aufgehoben."

Das Ausscheren einiger Hersteller aus "dem normalen Findungsvorgang", besage auch nicht, dass nun Systeme mit oder ohne Abgaben im Markt existieren, so Wittland. "Jedes Unternehmen ist dazu verpflichtet, gesetzliche Bestimmungen einzuhalten, und es ist hier lediglich ein anderer Weg beschritten worden." Wortmann warte derzeit noch die Ergebnisse des Bitkom ab, denn selbst wenn Einigungen von Verbänden bestehen, müsse man als Hersteller oder Importeur nicht im Verband organisiert sein und könne auch weiterhin den Rechtsweg bestreiten.

Fazit

Trotz der großen Aufregung um die Vereinbarung ändert sich für PC-Käufer vorerst voraussichtlich kaum etwas. Vor allem ist nicht zu befürchten, dass Rechner kurzfristig teurer werden. Mittelfristig könnte sich der Schritt des BCH aber als fatal herausstellen, indem er den Verwertungsgesellschaften als Präzedenzfall dient, um die Kombination von Abgaben auch in anderen Bereichen durchzusetzen. Branchenkenner berichten bereits von Überlegungen der ZPÜ, auch Smartphones mit Abgaben zu belegen. Deren Höhe würde sich an der für PCs orientieren. Mit dem Einknicken in einem Fall haben die sieben PC-Hersteller Geister gerufen, die so schnell sie nicht wieder loswerden.

URLs in diesem Artikel:
[1] = http://www.zdnet.de/news/wirtschaft_unternehmen_business_urheberrechtspauschale_fuer_pcs_kommt_story-39001020-41525600-1.htm
[2] = http://www.bch-verband.de/
[3] = http://de.wikipedia.org/wiki/Zentralstelle_f%C3%BCr_private_%C3%9Cberspielungsrechte
[4] = http://www.bch-verband.de/files/BCH-Presse_Erklaerung-2010-01-12.pdf
[5] = http://www.bitkom.org
[6] = http://www.bitkom.org/de/themen/37140.aspx
[7] = http://www.bitkom.org/de/themen/37153_47447.aspx
[8] = http://www.acer.de
[9] = http://www.fujitsu.de
[10] = http://www.hp.com/de
[11] = http://www.ibm.de
[12] = http://www.medion.de
[13] = http://www.samsung.de
[14] = http://www.sony.de
[15] = http://www.zdnet.de/it_business_strategische_planung_neues_urheberrecht_auf_dem_weg_story-11000015-39140203-1.htm
[16] = http://www.zdnet.de/it_business_strategische_planung_noch_mehr_abgaben_auf_pcs_story-11000015-39140470-1.htm
[17] = http://www.zdnet.de/news/wirtschaft_unternehmen_business_acer_kaempft_gegen_urheberrechtsnachzahlung_an_story-39001020-39157114-1.htm
[18] = http://www.zdnet.de/news/wirtschaft_unternehmen_business_hp_wir_zahlen_nicht_an_die_gema_story-39001020-2051761-1.htm
[19] = http://www.one.de/shop/index.php
[20] = http://www.hyrican.de/
[21] = http://www.vgwort.de
[22] = http://www.bildkunst.de/
[23] = http://www.twobirds.com/German/Seiten/home.aspx
[24] = http://www.wortmann.de