Rechtliche Aspekte von Blogs: ein Experte im Interview

(http://www.zdnet.de/magazin/41503497/rechtliche-aspekte-von-blogs-ein-experte-im-interview.htm)

von Peter Marwan, 2. Oktober 2009

Eine grundlegende Aufarbeitung juristischer Aspekte beim Blogging fehlte bislang. Rechtsanwalt Noogie C. Kaufmann hat mit seiner Promotion diese Lücke geschlossen. Im Gespräch mit ZDNet erklärt er die wichtigsten Erkenntnisse.

Die Meinungen über Blogs gehen weit auseinander: US-Präsident Obama hat sie gerade - zum Schrecken seiner Fans - als Totengräber der Medienlandschaft und damit Gefahr für die Demokratie gegeißelt[1]. Andere sehen gerade Blogs als Garanten von Demokratie und Meinungsfreiheit sowie als notwendigen Gegenpol zu den etablierten Medienangeboten.

Sobald sich aber jemand daran macht, seinen eigenen Blog zu starten, merkt er bald, dass neben einer gehörigen Portion Idealismus auch eine ganze Menge rechtliches Know-how dazu gehört. Denn im Blogger-Alltag sind Stolpersteine eher die Regel als die Ausnahme.

Das fängt mit der Wahl des Namens und der Domain an, geht mit den ersten Einträgen weiter und hört bei Kommentaren noch lange nicht auf. Was ist erlaubt? Was ist grenzwertig? Und was ist eindeutig verboten? Die Mühlen der Justiz mahlen langsam, viel langsamer, als sich das Medium und seine Möglichkeiten weiterentwickeln.

Und nicht immer sind die Urteile eindeutig. Der juristische Laie ist dann schnell verwirrt: Gilt für mich das Urteil des Amtsgerichts XYZ oder habe ich mich an die Entscheidung des Landgerichtes ABC zu halten? Oder warte ich ab, bis dann irgendwann doch der Bundesgerichtshof ein Urteil fällt? Und die Mühlen der Gesetzgebung mahlen noch langsamer.

Rechtsanwalt Noogie C. Kaufmann aus der Hamburger Kanzlei Dr. Bahr[2] hat mit seiner Promotion "Weblogs - rechtliche Analyse einer neuen Kommunikationsform[3]" das Thema grundlegend aufbereitet. Die 474 Seiten starke Arbeit ist beim Verlag Dr. Kovac[4] (ISBN 978-3-8300-4586-1) erschienen. Teile des Buches[5] stehen aber auch auf der Website der Kanzlei Dr. Bahr zum Download bereit. ZDNet hat mit dem Autor über die grundlegenden Punkte gesprochen, die beim Bloggen zu beachten sind.

Rechtsanwalt Noogie C. Kaufmann hat zum Thema (Bild: Kanzlei Dr. Bahr).
Rechtsanwalt Noogie C. Kaufmann (Bild: Kanzlei Dr. Bahr).

ZDNet.de: Etwas Grundsätzliches gleich zu Anfang: Können sich Blogger auf die Pressefreiheit und die damit verbundenen Vorteile berufen?

Kaufmann: In der überragenden Zahl von Weblogs wird dies wohl zu verneinen sein, da die meisten Blogger keine Journalisten sind. Sie werden nur unter hohen Voraussetzungen zu Journalisten. Im Detail zu erklären, wann dies der Fall ist, sprengt hier leider den Rahmen.

ZDNet.de: Eine andere wichtige Frage, die sich Betreiber von Blogs stellen, ist die nach der Haftung für fremde Kommentare. Was geschieht, wenn diese rechtswidrig sind?

Kaufmann: Prinzipiell gilt es als Erstes, schleunigst zu handeln. Fatal ist es in jedem Fall, die "Vogel-Strauß-Strategie" zu fahren und nichts zu unternehmen. Hat ein Blog-Betreiber etwa eine Abmahnung von einem Anwalt erhalten, gilt es, die monierten Inhalte umgehend zu prüfen. Liegen tatsächlich unzulässige Kommentare oder Urheberrechtsverletzungen vor, muss gelöscht werden. Geschieht das innerhalb der vom Abmahnenden gesetzten Frist, muss der Weblog-Inhaber keine Anwaltskosten zahlen. Die muss dann der Auftraggeber, sprich der Verletzte, zahlen.ZDNet.de: Was hat man als Blog-Betreiber zu befürchten, wenn man einen solchen Kommentar nicht löscht?

Kaufmann: Liegt tatsächlich eine Rechtsverletzung vor und wird nicht gelöscht, wird es richtig teuer. Schließlich kann der Blog-Betreiber dann als sogenannter "Störer" in Anspruch genommen werden. Konkret bedeutet das: Der Betreiber hat mit dem Blog einem Dritten die Rechtsverletzung überhaupt erst ermöglicht und ist als Inhaber in der Lage, die Rechtsverletzung durch Löschung abzustellen. Tut er dies nicht, muss er im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung die Abmahnkosten zahlen. Dazu kommen dann noch die Kosten für das Gerichtsverfahren.

ZDNet.de:Wo hat der Gesetzgeber das geregelt?

Kaufmann: Leider nirgends. Dass mussten erst die Gerichte so entwickeln. Das wundert mich aber nicht, da der deutsche Gesetzgeber in Sachen Neue Medien grundsätzliche Entscheidungen meidet wie der Teufel das Weihwasser. Da lässt man die Betroffenen auf der einen Seite erst einmal im Regen stehen, und auf der anderen Seite wird etwa der E-Commerce als Jobmaschine gepriesen. Werden die zuständigen Ministerien dann doch mal tätig, muss man als Jurist häufig die Hände über dem Kopf zusammenschlagen. So etwa in Bezug auf das Widerrufsrecht bei Onlineshops: Die Regierung erlässt ein Widerrufsmuster, dass schon beim Erlass rechtswidrig ist und aufgrund dessen Shopinhaber abgemahnt werden.

ZDNet.de: Woran erkennt ein Blog-Betreiber denn, ob beispielsweise ein Kommentar rechtswidrig ist? Schließlich haben die wenigsten Blog-Inhaber Lust, Kommentare zu löschen, sind sie doch ein Zeichen von Interesse an ihrem Angebot und möglicherweise Auslöser einer längeren und interessanten Diskussion.

Kaufmann: Maßgeblich ist der Einzelfall. Aber man muss nicht unbedingt ein versierter Jurist sein, um die richtige Entscheidung zu treffen, in vielen Fällen reicht auch der gesunde Menschenverstand. Wenn ein Kommentar lautet "Der X ist ein Arschloch und betrügt, bis der Arzt kommt" handelt es sich ersichtlich um eine Verbalinjurie, die zu löschen ist. Es verhält sich wie in der Offline-Welt. Es leuchtet ja wohl jedermann ein, dass man einen Dritten in der Öffentlichkeit nicht derartig titulieren darf. Aber es gibt natürlich Sachverhalte, bei denen es schwierig wird, einzuschätzen, ob sie noch rechtlich zulässig sind oder nicht. Da hilft dann nur, einen Rechtsanwalt einzuschalten.

ZDNet.de: Müssen Weblog-Inhaber ihren Blog ständig im Auge behalten, um nicht selbst in die Haftung genommen zu werden?

Kaufmann: Hier ist noch vieles im Argen, da es keine explizite Entscheidung des Bundesgerichtshofes gibt. Wahre Kapriolen hat hier das Landgericht Hamburg geschlagen, das dem Forenbetreiber eine Pflicht zur Vorabkontrolle auferlegt hat[6]. Die Begründung war hanebüchen: Die Richter meinten allen Ernstes, das Betreiben eines Forums sei vergleichsweise gefährlich wie der Straßenverkehr, und deshalb treffe den Inhaber eine erhöhte Sorgfaltspflicht.

Gottlob hat das Oberlandesgericht Hamburg dem eine Absage erteilt und eine Pflicht zur Vorabkontrolle abgelehnt[7]. Dem hat sich jüngst auch das Oberlandesgericht Zweibrücken angeschlossen.

Aber wie gesagt, einen Richterspruch aus Karlsruhe gibt es noch nicht. Somit ist abzuwarten, was andere Oberlandesgerichte urteilen werden. Es bleibt zu hoffen, dass sie sich den Ansichten des OLG Hamburg und des OLG Zweibrücken anschließen werden. Wenn nicht, kann ich mir gut vorstellen, dass eine Vielzahl von Weblog-Betreibern ihren Laden zumachen, weil sie sonst ständig mit einem Bein in der Unterlassungshaftung stehen würden.

ZDNet.de: Blogs leben auch von Links. Wie sieht es mit der Haftung aus, wenn ein Link auf eine Site mit rechtswidrigen Inhalten führt?

Kaufmann: Hier ist zu unterscheiden. Sobald ich verlinke, hafte ich nur dann, wenn glasklare Anhaltspunkte für rechtswidrige Inhalte bestanden. Wer also auf beispielsweise Seiten verlinkt, bei denen sofort ersichtlich wird, dass dort der Holocaust geleugnet wird, haftet.

Anders verhält es sich, wenn mir nachträglich die Rechtswidrigkeit der verlinkten Seite bekannt wird. Dann muss ich tätig werden und prüfen, ob etwas am Vorwurf dran ist. Wenn ja, muss der Link entfernt werden.

URLs in diesem Artikel:
[1] = http://www.businessinsider.com/john-carney-obama-we-need-to-bailout-newspapers-or-blog-will-run-the-world-2009-9
[2] = http://www.dr-bahr.com/
[3] = http://www.buchhandel.de/detailansicht.aspx?isbn=978-3-8300-4586-1
[4] = http://www.verlagdrkovac.de
[5] = http://www.dr-bahr.com/download/promotion-kaufmann-weblogs.pdf
[6] = http://www.zdnet.de/news/wirtschaft_telekommunikation_urteil_blogger_haften_fuer_leser_kommentare_story-39001023-39159581-1.htm
[7] = http://www.zdnet.de/news/digitale_wirtschaft_internet_ebusiness_olg_hamburg_hebt_urteil_zur_forenhaftung_auf_story-39002364-41002069-1.htm