Zensurgesetz beschlossen: Aus für das freie Internet?

(http://www.zdnet.de/magazin/41005288/zensurgesetz-beschlossen-aus-fuer-das-freie-internet.htm)

von Christoph H. Hochstätter, 18. Juni 2009

Ein umstrittenes Gesetz soll Kinderpornografie im Internet verhindern. Doch das glauben nur wenige. Vielmehr sehen Kritiker eine Zensur durch den Staat. ZDNet erläutert die Problematik dieses Gesetzes und zeigt, wie man die Sperren umgeht.

Heute hat der Bundestag in zweiter und dritter Lesung das Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornografischen Inhalten in Kommunikationsnetzen[1] (PDF) mit den Stimmen der Koalition aus CDU/CSU und SPD verabschiedet. Die Opposition stimmte dagegen. Dieses Gesetzvorhaben erzürnte wie kaum ein anderes die breite Masse der Internetnutzer. Schnell kam Widerstand auf. Zu einer wirksamen Bekämpfung der Kinderpornografie sei es überhaupt nicht geeignet. Stattdessen ebne es den Weg für eine generelle Internetzensur. Der Gesetzestext stammt aus der Feder von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen[2] (CDU). Ihr brachte das Gesetzesvorhaben den Spitznamen Zensursula ein.

134.014 Bürger unterzeichneten eine von Franziska Heine[3] gestartete Online-Petition[4] gegen das Gesetzesvorhaben. Niemals zuvor haben sich mehr Menschen einer Online-Petition angeschlossen. Das erklärte Ziel, das Gesetzesvorhaben zu stoppen, konnte nicht erreicht werden. Zwar reichen 50.000 Unterschriften aus, dass sich der Petitionsausschuss in öffentlicher Sitzung mit dem Thema beschäftigen muss, bei der die Antragstellerin Gelegenheit bekommt, ihr Anliegen vorzubringen, jedoch mahlen die Mühlen der Bundestagsbürokratie langsam genug, dass der Termin für die Anhörung erst nach der Sommerpause stattfindet. Das Gesetz ist inzwischen mit wenig substanziellen und halbherzigen Änderungen beschlossen, nachdem sich beim Koalitionspartner SPD einige kritische Stimmen meldeten, offensichtlich aufgerüttelt durch das große Medienecho der Petition und zahlreiche Zensursula-Debatten im Internet.

Wenn man sich das Gesetz näher anschaut, stellt man schnell fest, dass es tatsächlich zur Bekämpfung der Kinderpornografie denkbar ungeeignet ist. Die Sperren sind so einfach zu umgehen, dass es einen Konsumenten von Kinderpornografie kaum davon abhalten kann, sich trotzdem Zugang zu verschaffen. Von Kinderpornografie ferngehalten werden nur diejenigen, die sie sich ohnehin nicht anschauen wollen. Bei einer derart offensichtlichen Unwirksamkeit des Gesetzes darf es kaum verwundern, wenn Kritiker vermuten, dass die Fraktionen von CDU und SPD ganz andere Ziele verfolgen als die Bekämpfung von Kinderpornografie, denn es verpflichtet die Provider zum Aufbau einer Zensurinfrastruktur.

In Hinblick auf das erklärte Ziel ist das Gesetz in etwa so effektiv, wie eines, das jedem Bankräuber Straffreiheit gewährt, der sich beim Überfall eine Maske aufsetzt. Das Gesetz der Bundesregierung verpflichtet alle Provider mit mehr als 10.000 Kunden, eine Sperrliste des BKA zu herunterzuladen. Dort werden Domains verzeichnet, zu denen die Provider den Zugang "erschweren" müssen. Eine Erschwerung des Zugangs im Sinne des Gesetzes bedeutet, dass mindestens DNS-Sperren eingerichtet werden.

Bild 1: Internetzensur des BKA. Durch DNS-Spoofing wird der Nutzer auf diese Seite geleitet.
Bild 1: Internetzensur des BKA. Durch DNS-Spoofing wird der Nutzer auf diese Seite geleitet.

Diese DNS-Sperren bedeuten, dass die DNS-Server der betroffenen Provider gefälschte Informationen liefern müssen. Anstelle der IP-Adresse des tatsächlichen Servers im Netz erhält der User eine, die ihn auf eine "Stopp-Seite" leitet. Außer einem großen Stoppschild[5] bekommt der Nutzer nichts zu sehen.

Im Detail steckt das Gesetz voller Problematiken, die von großer Inkompetenz seiner Macher zeugen. Nur eine davon ist die, dass bei DNS-Sperren immer eine ganze Domain gesperrt wird und nicht nur einzelne URLs. Ein Anbieter von kostenlosen Homepages, der seine Dienste unter einer URL wie http://example.com/username anbietet, muss fürchten, dass alle Homepages nicht mehr erreichbar sind, wenn ein Kunde unter http://example.com/user1 Kinderpornografie anbietet, da mit den staatlich verordneten DNS-Fälschungen die gesamte Domain example.com unerreichbar wird. Auch bleiben die Sperren nicht auf HTTP-Server beschränkt. Alle anderen Dienste der gesamten Domain sind unerreichbar. So kommen E-Mails an user@example.com nicht mehr an, wenn der sendende SMTP-Server einen Zensur-DNS-Server verwendet.

Auf diese Weise kommt es automatisch zu Konflikten mit dem Grundgesetz. Durch das sogenannte "Overblocking" wird natürlich überflüssigerweise die Meinungsfreiheit von Homepageanbietern eingeschränkt, die zufällig ihre Homepage bei einem Anbieter hosten, bei dem ein anderer Kunde kinderpornografisches Material anbietet.

Ebenso wird das Grundrecht auf Informationsfreiheit derer eingeschränkt, die auf eine legale Homepage zugreifen möchten. Einem Bürger der USA wird es möglicherweise egal sein, wenn seine Homepage aus Deutschland nicht erreichbar ist und er wird sein Grundrecht auf Meinungsfreiheit wohl kaum beim Bundesverfassungsgericht einklagen. Trotzdem haben Internetnutzer aus Deutschland das Recht, von diesem Inhalt Kenntnis zu nehmen, unabhängig davon, ob die angebotenen Informationen für sie relevant sind.

Neben den verfassungsrechtlichen Problemen können weitere juristische Fragestellungen aufgeworfen werden. Jemand, der stolz die URL seiner neuen Homepage im Freundes- und Bekanntenkreis präsentiert, wird nicht gerade begeistert sein, wenn seine Besucher auf dem angezeigten Stoppschild lesen können, dass sie soeben auf einer Seite gelandet sind, die "im Zusammenhang mit der Verbreitung von Kinderpornografie genutzt wird".  Die Rufschädigung ist vorprogrammiert. Für eine Firma kann es das Aus bedeuten, wenn ein solches Stoppschild anstelle der Homepage erscheint.

Zielführend ist das Gesetz ohnehin nicht. Das staatliche DNS-Spoofing[6] lässt sich leicht umgehen, indem man einfach andere DNS-Server benutzt, als der Provider vorgibt, oder eigene DNS-Server aufsetzt. Einen Kinderpornokonsument wird diese Hürde kaum abschrecken, da er noch ganz andere technische Maßnahmen treffen muss, um unentdeckt zu bleiben. Daher werden Vorwürfe laut, dass das Gesetz nur dazu führe, die Öffentlichkeit zu beruhigen, indem ihr Scheuklappen aufgesetzt werden.

Um die Sperre zu umgehen, kann man grundsätzlich jeden DNS-Server im Internet benutzen, der nicht staatlich gespooft wird. In der Regel beantworten DNS-Server jedoch nur Anfragen aus dem eigenen Netz. DNS-Server von öffentlichen Providern lassen nur Anfragen von ihren eigenen Kunden zu. Firmen beschränken ihre DNS-Server meist auf das eigene Intranet. Somit ist es nicht möglich, den DNS-Server eines Providers aus einem anderen Land zu nutzen, das keine DNS-Fälschungen vorschreibt oder sie gar verbietet.Eine einfache, kostenlose und zudem legale Alternative zu den Zensur-Servern bietet OpenDNS[7]. Auch die Server von OpenDNS filtern DNS-Anfragen - allerdings nur auf Wunsch des Benutzers. Standardmäßig sperrt OpenDNS bekannte Phishing Sites. Ist man mit dieser Einstellung einverstanden, dann kann man die DNS-Server 208.67.222.222 und 208.67.220.220 einfach auf seinem Rechner eintragen und den Dienst ohne eine Anmeldung nutzen. Unter Windows Vista und Windows 7 wählt man dazu Start - Systemsteuerung - Netzwerk- und Freigabecenter - Netzwerkverbindungen verwalten. Danach wählt man nach einem Rechtsklick auf jedes Netzwerkinterface jeweils Eigenschaften und doppelklickt auf Internetprotokoll Version 4 (TCP/IPv4). Im sich öffnenden Dialog trägt man die DNS-Server wie in Bild 2[8] gezeigt ein. Für Windows XP zeigt das YouTube-Video Internetsperre umgehen in 27 Sekunden[9] den genauen Vorgang.

Alternativ lassen sich die Server von OpenDNS auch auf dem NAT-Router eintragen. Das hat den Vorteil, dass alle Rechner im eigenen Netzwerk per DHCP zensurfreie DNS-Server erhalten. OpenDNS hat dazu für viele Router Anleitungen[10] bereitgestellt.

Bild 2: Verwendet man einfach die Server von OpenDNS, so entzieht man sich der Zensur.
Bild 2: Verwendet man einfach die Server von OpenDNS, so entzieht man sich der Zensur.

Wer auch den Phishing-Filter von OpenDNS nicht haben möchte, muss sich dort mit einem Account registrieren. Dann lassen sich einzelne Filter bequem ein- und ausschalten. Mit einer dynamischen IP-Adresse ist die individuelle Nutzung allerdings recht umständlich. Dazu ist ein Client auf einem Windows-Rechner erforderlich, der die täglich wechselnde IP-Adresse bei OpenDNS aktualisiert, ähnlich dem Prinzip von DynDNS[11]. Allerdings ist damit zu rechnen, dass Zensurgegner bald öffentliche DNS-Server kostenlos oder gegen geringe Gebühr anbieten werden, die über keinerlei Filter verfügen.

Wagt man einen Blick in die Zukunft, so muss damit gerechnet werden, dass man zwar die DNS-Sperren heute noch leicht umgehen kann, jedoch schreibt das Gesetz vor, dass die Sperrung "mindestens auf der Ebene der vollqualifizierten Domainnamen" erfolgen muss. Eine Sperrung nach "Internetprotokoll-Adressen und Zieladressen von Telemedienangeboten", sprich IP-Adressen und URLs, ist allerdings ausdrücklich zulässig.

Ein Sperrung nach IP-Adressen kommt nicht Frage, da heutzutage oft hunderte Websites mit unterschiedlichem Namen unter einer einzigen IP-Adresse gehostet werden. So würde das Overblocking immense Ausmaße haben. Eine Sperrung nach URLs hingegen wäre gezielter, aber auch schwerer zu umgehen. Um einzelne URLs zu sperren, muss ein Provider mittels Deep Packet Inspection[12] (DPI) sogenannte Zwangsproxies einführen. Dazu werden alle IP-Pakete bis in die Netzwerkschicht 7 unabhängig vom Port analysiert und gefiltert. Solche Systeme sind bereits bei vielen deutschen Providern installiert und müssen nur angepasst werden. Mit dem Thema DPI befasst sich ZDNet in einem anderen Artikel[12]. Eine solche Sperre lässt sich nur umgehen, indem man eine verschlüsselte und signierte Verbindung zu einem Proxy im Ausland aufbaut, der den Zugang zur gewünschten IP-Adresse herstellt.Die größte Problematik, die das sogenannte "Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen" aufwirft, ist die, dass die Internetprovider nicht nur einen Freibrief zum Aufbau einer Zensurinfrastruktur erhalten, sondern sogar dazu verpflichtet werden. Politiker fordern bereits heute eine Erweiterung der Zensur auf andere Bereiche.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries[13] (SPD) warnte im Hamburger Abendblatt[14] "Ich gehe davon aus, dass dadurch Begehrlichkeiten geweckt werden, auch Inhalte ausländischer Anbieter zu reglementieren, die keinen Bezug zu Kinderpornografie aufweisen". Unions Fraktionsvize Wolfgang Bosbach[15] gab gegenüber der Berliner Zeitung offen zu, dass das stigmatisierende Thema Kinderpornografie nur als Türöffner für weitere Zensur dienen soll. Wörtlich sagte er der Zeitung "Ich halte es für richtig, sich erstmal nur mit dem Thema Kinderpornografie zu befassen, damit die öffentliche Debatte nicht in eine Schieflage gerät". Zwei Wochen später erklärte er im Widerspruch dazu gegenüber dem Kölner Stadtanzeiger[16], er kenne niemanden, der ernsthaft das Ziel verfolge, weitere Inhalte auf gleiche Art und Weise sperren zu wollen. Erinnerungen an ein Ulbricht-Zitat[17] werden wach.

Auch SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz[18] forderte zunächst in der Berliner Zeitung[19] eine Ausweitung der Sperren mit den Worten "Natürlich werden wir mittel- und längerfristig auch über andere kriminelle Vorgänge reden". Später fühlte er sich missverstanden und korrigierte sich, indem er klarstellte, dass verfassungsfeindliche oder extremistische Äußerungen keine Straftaten seien, solange keine Gesetze verletzt würden.

Dabei geht es weniger um die Frage, nach extremistischen Inhalten, sondern vielmehr um die grundsätzliche Frage, welche Gesetze bei einer Sperre Anwendung finden. Die deutschen oder die Gesetze des Landes, in dem das Internetangebot betrieben wird. So beklagen sich seit längerem die staatlichen Lotteriegesellschaften über sinkende Einnahmen wegen der vielen Online-Kasinos im Internet, die größtenteils legal im Ausland operieren. Die hessische Landesregierung fordert daher offen die Sperrung von Online-Kasinos[20]. Neben Verfassungstreue stehen vor allem auch Wirtschaftsinteressen staatlicher Unternehmen im Vordergrund. Es geht um den Verlust von Einnahmen in Milliardenhöhe.

Befürworter des Gesetzes argumentieren, dass im Gesetzestext - insbesondere nach einigen Änderungen auf Drängen der SPD-Fraktion - nun klargestellt sei, dass es ausschließlich auf Kinderpornografie beschränkt bleibe. Doch genau das wird zur Falle. Alle Bereiche jenseits der Kinderpornografie werden durch das Gesetz nicht berührt - weder positiv noch negativ. Das bedeutet, dass das sogenannte Richterrecht gilt.

Noch im November 2008 lehnte das Landgericht Hamburg in einem Urteil[21] (Az 308 O 548/08) eine DNS-Sperre für eine Website ab, auf der urheberrechtsgeschützte Filme zum Streaming angeboten wurden. Die Störerhaftung des Providers greife nur, wenn die Entfernung oder Sperrung technisch möglich sowie zumutbar ist, so das Gericht. Das Gericht stimmte einer Sperrung grundsätzlich zu, lehnte sie jedoch ab, da der Provider nicht über eine geeignete Technik verfüge. Da das Zensurgesetz die Provider nunmehr zwingt, die technische Infrastruktur für eine Zensur ohnehin bereitzustellen, ist zu erwarten, dass die BKA-Liste durch weitere Sperrlisten von Gerichten ergänzt wird, die im Rahmen der richterlichen Unabhängigkeit weitgehend nach Gutdünken entscheiden können, da kein gesetzlicher Rahmen vorliegt.

Urteile, einstweilige Verfügungen und sogar Verwaltungsakte zur Sperrung von Sites wie Youporn[22] und rotten.com[23] zeigen, dass offensichtlich die Grundrechte auf Meinungs- und Informationsfreiheit nicht ausreichen, das Internet von Zensur frei zu halten.Nicht nur der Staat hat ein Interesse an Internet-Zensur. Auch den Providern ist daran gelegen, Teile des Internets für ihre Kunden unzugänglich zu machen. Dabei geht es weniger um Inhalte als um ungeliebte Dienste wie Filesharing, die die Gewinnmargen des durch Flatrates gekennzeichneten Marktes schmälern. Alle Anbieter von Internetzugängen über UMTS verbieten bereits in ihren AGBs die Nutzung von VoIP, Instant Messaging und VPN-Verbindungen. Technische Hürden werden nach und nach implementiert wie das Beispiel Skype auf dem iPhone[24] zeigt.

Daher ist es nicht verwunderlich, dass die CEOs fünf großer Provider auf Einladung von Frau von der Leyen im April eilig nach Berlin reisten, um bereits vor der Gesetzesinitiative eine freiwillige Vereinbarung mit dem BKA[25] zu unterschreiben. Neben explizit demonstrierter Wohlfälligkeit gegenüber dem Staat, die wiederum die Regulierungsbehörde gefällig stimmen soll, verschafft man sich so einen Präzedenzfall für Sperrmaßnahmen ohne gesetzliche Grundlage. Auch die hessische Landesregierung appellierte an die Provider, die Online-Kasinos freiwillig zu sperren.

Einen Ausweg kann nur ein Netzneutralitätsgesetz schaffen, welches die Internetprovider zwar von jeglicher Störerhaftung in Bezug auf Inhalte befreit. Gleichzeitig muss es sie jedoch verpflichten, alle IP-Pakete eines Absenders ohne jede Filterung, Nutzlastveränderung oder Priorisierung bestmöglich zum Empfänger zuzustellen, sofern das nicht zur Gefahrenabwehr, beispielsweise bei DDoS-Attacken[26], zeitlich befristet unbedingt erforderlich ist. Ebenso ist sicherzustellen, dass jeder Endkunde im Rahmen seiner bestellten Bandbreite gleichberechtigten Zugang zum Backbone bekommt, um zu verhindern, dass der Zugang eines Kunden generell verlangsamt wird, wenn er "unerwünschte" Dienste nutzt.

Eine Ausnahme darf der Provider nur machen, wenn der Endkunde eine Priorisierung bestimmter Pakete, etwa VoIP- oder Streaming-Pakete, ausdrücklich wünscht. Dies kann beispielsweise über ein Self-Service-Portal des Providers realisiert werden. Ferner muss klargestellt werden, dass "Netzüberlastung" nicht als Vorwand für Gefahrenabwehr zur Blockade oder Verlangsamung ungeliebter Dienste verwendet werden darf. Darüber hinaus dürfen verteilte Infrastrukturdienste wie DNS keine anderen Ergebnisse liefern, als es durch die RFCs vorgesehen ist.

Nichts einzuwenden ist gegen eine Bandbreitenreduzierung bei Überschreitung eines bestimmten Datenvolumens im Rahmen einer Fair-Use-Flatrate, sofern der Kunde gegen Aufpreis wieder die volle Bandbreite bekommt. Hier muss ein Provider im Rahmen von Wirtschaftlichkeitsüberlegungen seines Unternehmens frei handeln dürfen.

Mit einem solchem Gesetz wäre die Freiheit des Internets nicht nur gegen sperrwütige Law-and-Order-Politiker, gleich welcher Couleur, geschützt, sondern auch gegen Versuche der Provider aus wirtschaftlichen Interessen, Dienste wie VoIP, Instant Messaging und VPN-Verbindungen in AGBs zu untersagen, zu behindern oder zu sperren.

Offensichtlich halten es Provider für selbstverständlich, die knappen und öffentlich versteigerten UMTS-Lizenzen als ihr Privateigentum zu betrachten. Eine Verpflichtung zur Dienstneutralität der für die Internetnutzung vergebenen UMTS-Lizenzen sehen sie nicht. So spricht Alexander von Schmettow, Sprecher von T-Mobile ganz offen im Interview mit ZDNet[27] von einer roten Ampel, die sein Unternehmen aufgestellt hat. Wer bei Rot über diese Ampel läuft, begeht eine Vertragsverletzung. Der Vergleich mit dem Straßenverkehr ist nur allzu treffend. Denn dort darf nicht jedermann einfach eine Ampel auf öffentlichen Straßen aufstellen, wie T-Mobile das für sich in Anspruch nimmt.

Erst wenn mögliche Willkür seitens der staatlichen Gewalten und Wirtschaftsunternehmen auf diese Weise Einhalt geboten wird, wäre es überhaupt legitim, über eine Bekämpfung bestimmter besonders verabscheuungswürdiger Straftaten im Internet nachzudenken. Denn dann wäre der Zugang zu allen anderen Diensten und Inhalten sichergestellt.

Ohne ein Netzneutralitätsgesetz wird man seine Grundrechte kaum auf dem Rechtsweg durchsetzen können. Richter, denen heute das Grundverständnis für die gesamte Materie sowohl auf technischer als auch auf sozialer Ebene fehlt, werden sich dieses bis zu ihrer Pensionierung nicht mehr aneignen. Daher kann nur ein Netzneutralitätsgesetz aus dem Dilemma führen. Ansonsten wird es zwangsläufig zu willkürlichen politisch und wirtschaftlich motivierten Einschränkungen kommen - sowohl seitens der Provider als auch seitens der staatlichen Gewalten.Eine wirksame Bekämpfung der Kinderpornografie im Internet muss nicht Sperrung bedeuten. Im Gegenteil, die heute beschlossenen DNS-Sperren tragen nachweislich wenig dazu bei. Jeder, der mit dem Internet einigermaßen vertraut ist und sich ein paar Gedanken über das heutige Gesetz gemacht hat, weiß, dass eine Löschung von strafbaren Inhalten auf den Servern wesentlich effektiver ist als eine Sperre. Gleichzeitig muss man sich keine Vorwürfe der Missachtung von Rechtsstaatlichkeit und Grundrechten gefallen lassen.

Dass es mit der Durchsetzung einer Löschung von kinderpornografischen Inhalten in vielen Ländern Probleme geben kann, bestreitet niemand ernsthaft. Dennoch muss man einen von den Koalitionsparteien in letzter Minute ausgehandelten Kompromiss zwischen Löschung und Sperrung als halbherzig bezeichnen. Die jetzige Form des Gesetzes erlaubt eine Sperre von Inhalten auch aus EU-Staaten, wenn Maßnahmen für eine Löschung "nicht oder nicht in angemessener Form erfolgversprechend sind". Für alle anderen Staaten gilt, dass das BKA selbst darüber entscheiden kann, ob überhaupt Versuche einer Löschung unternommen werden, bevor Sperren eingeführt werden.

Dass auch Inhalte von EU-Staaten gesperrt und nicht gelöscht werden hält die Kompromiss-Verhandlungsführerin Martina Krogmann (CDU) für selbstverständlich. Der Dienstweg über die Polizeibehörde des betroffenen Landes dauere meist zu lange, und man könne aus "Achtung vor der Souveränität der Staaten" nicht direkt die betroffenen Provider ansprechen, erklärt sie einem Bürger auf abgeordnetenwatch.de[28].

Der halbherzige Kompromiss wurde ausgehandelt, nachdem der SPD-Vorstand, der wie die SPD-Fraktion geschlossen für das Sperrgesetz plädiert, am Sonntag auf dem Parteitag einen Initiativantrag der Basis abgelehnt hatte, das Gesetz in letzter Minute zu verhindern. Die Initiative der Parteibasis war allerdings offensichtlich chancenlos, denn bereits im Mai berichtete die Frankfurter Rundschau[29], dass die SPD wahrscheinlich dem Gesetz im Rahmen eines Kuhhandels innerhalb der Koalition zustimmen werde. Im Gegenzug verzichte die CDU dafür auf das ebenfalls aus der Feder von Ursula von Leyen stammende Kinderschutzgesetz, dass laut SPD-Jugendpolitikerin Caren Merks in der nächsten Legislaturperiode komplett neu geschrieben werden muss. Von der Leyens Entwurf sei inhaltlich und handwerklich so schlecht, dass daran nichts verbessert werden könne, so Merks weiter.

Offensichtlich beherrscht von der Leyen zwar die Kunst, sich bei zahlreichen medienwirksamen Auftritten in Talkshows als Vorzeigemutter von sieben Kindern und gleichzeitige Karrierefrau zu präsentieren. Handwerklich solide Gesetzestexte scheinen jedoch grundsätzlich außerhalb ihrer Kompetenz zu liegen. Einem Bericht von Welt-Online[30] zufolge erwägt von der Leyen jetzt sogar die Aufgabe ihres Ministerpostens. Die bisher vom Erfolg Verwöhnte strebe nach der Bundestagswahl ein anderes hohes Amt an, heißt es dort. In einer Online-Umfrage im selben Artikel der Welt bewerteten 81 Prozent der Leser von der Leyens Arbeit als Familienministerin mit mangelhaft (23 Prozent) oder ungenügend (58 Prozent). Sicherlich werden es viele Internetnutzer begrüßen, wenn Zensursula geht. Doch ihr Gesetz bleibt.

Immerhin setzte die SPD ein Verkehrsdatenspeicherverbot für IP-Adressen von Nutzern durch, die beispielsweise durch Links in Spam-Mails auf eine Stopp-Seite gelangen. Ebenso muss sich das BKA Kontrollen durch ein fünfköpfiges Expertengremium gefallen lassen und nachweisen, dass sich tatsächlich nur kinderpornografische Inhalte auf der Sperrliste befinden. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar[31] lehnte eine Teilnahme an dem Gremium bereits ab: "Wie soll ich Experten für ein solches Gremium auswählen? Ich kenne mich in der Thematik doch gar nicht aus. Das hat mit Datenschutz ja nichts zu tun", sagte er[32] gegenüber der taz. Ferner plädierte er für eine Verschiebung des Gesetzes. Man solle dieses Gesetzgebungsverfahren, bei dem es auch noch viele andere offene Fragen gebe, nicht überstürzt zu Ende bringen.

URLs in diesem Artikel:
[1] = http://www.zdnet.de/i/sec/2009/zensur/zensurgesetz-mit-aenderungen.pdf
[2] = http://de.wikipedia.org/wiki/Ursula_von_der_Leyen
[3] = http://www.stern.de/news/portraet_-franziska-heine---heldin-der-internetgemeinde-21176704.html
[4] = https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=3860
[5] = http://www.zdnet.de/i/sec/2009/zensur/stopp1.png
[6] = http://de.wikipedia.org/wiki/DNS-Spoofing
[7] = http://www.opendns.com/
[8] = http://www.zdnet.de/i/sec/2009/zensur/b02.png
[9] = http://www.youtube.com/watch?v=1NNG5I6DBm0
[10] = https://www.opendns.com/start/router/
[11] = http://de.wikipedia.org/wiki/DynDNS
[12] = http://www.zdnet.de/sicherheits_analysen_lauschangriff_dpi_so_hoeren_die_provider_ihre_kunden_ab_story-39001544-41001975-1.htm
[13] = http://www.brigitte-zypries.de/
[14] = http://www.abendblatt.de/politik/deutschland/article977944/Kabinett-beschliesst-Gesetz-gegen-Kinderpornografie-im-Internet.html
[15] = http://de.wikipedia.org/wiki/Wolfgang_Bosbach
[16] = http://www.presseportal.de/wahlen2009/?nr=1423783
[17] = http://de.wikiquote.org/wiki/Walter_Ulbricht
[18] = http://www.dieterwiefelspuetz.de/.net/html/-1/welcome.html
[19] = http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2009/0608/politik/0063/index.html
[20] = http://www.zeit.de/online/2009/21/sperren-kinderpornografie?page=3
[21] = http://openjur.de/u/30638-308_o_548-08.html
[22] = http://www.zdnet.de/news/wirtschaft_telekommunikation_urteil_arcor_muss_youporn_com_sperren_story-39001023-39158566-1.htm
[23] = http://de.wikipedia.org/wiki/Rotten.com#Zensur-Verf.C3.BCgung_der_Bezirksregierung_D.C3.BCsseldorf
[24] = http://www.zdnet.de/news/mobile_wirtschaft_skype_kritisiert_sperrung_seines_voip_clients_durch_t_mobile_story-39002365-41002615-1.htm
[25] = http://www.zdnet.de/news/wirtschaft_telekommunikation_internetprovider_unterschreiben_vertrag_zu_kinderporno_sperren_story-39001023-41003051-1.htm
[26] = http://de.wikipedia.org/wiki/Denial_of_Service
[27] = http://www.zdnet.de/mobiles_arbeiten_telekommunikation_telco_interview_warum_t_mobile_skype_telefonate_auf_dem_iphone_nicht_zulaesst_story-20000104-41002579-1.htm
[28] = http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_martina_krogmann-650-5576--f186555.html#q186555
[29] = http://www.fr-online.de/in_und_ausland/politik/aktuell/1774456_Klatsche-fuer-von-der-Leyen-Gesetz-fuer-Kinderschutz-gescheitert.html
[30] = http://www.welt.de/politik/article3919102/Von-der-Leyens-Zeit-der-einfachen-Siege-ist-vorbei.html
[31] = http://de.wikipedia.org/wiki/Peter_Schaar
[32] = http://www.zdnet.de/news/digitale_wirtschaft_internet_ebusiness_schaar_fordert_verschiebung_von_internetsperren_story-39002364-41005357-1.htm