Der Chaos Computer Club hat einen Entwurf eines Vertrags veröffentlicht, den das Bundeskriminalamt angeblich mit Internet-Service-Providern schließen möchte. Laut CCC wird das Thema Kinderpornografie instrumentalisiert, um eine Zensur einzuführen.
Das Thema ist heikel, und deshalb will auch kaum einer etwas dazu sagen - er könnte ja in den Verdacht geraten, Kinderpornografie im Internet gut zu finden. Das soll den Beteiligten aber nicht unterstellt werden, schließlich sind es Organisationen, Firmen und Personen, die sich bisher nichts in dieser Richtung haben zuschulden kommen lassen. Die Diskussion angestoßen hat der Hamburger Chaos Computer Club[1].
Er veröffentlichte vor einigen Tagen einen Vertragsentwurf (PDF[2]), den das Bundeskriminalamt (BKA[3]) Internetprovidern vorgelegt haben soll. Der CCC behauptet, der ihm zugespielte Vertrag sei den ISPs unterschriftsreif zugestellt worden. Sein Inhalt in Kurzform: Die ISPs verpflichten sich, ihren Kunden den Zugang zu einer geheimen und somit nicht rechtsmittelfähigen Liste von Domains zu verwehren.
![]() |
| "Wir werden nicht zusehen, dass sich Kinderpornografie im Netz wie ein aggressiver Krebs verbreitet", erklärt Bundesministerin Ursula von der Leyen (Bild: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend). |
Auf Nachfrage von ZDNet wollte das BKA zwar zu dem "im Internet kursierenden Dokument" keine Stellung nehmen. Es räumte aber ein, dass in einer Arbeitsgruppe aus BKA, Familienministerium, Innenministerium, Wirtschaftsministerium, BSI und Vertretern der Providern Gespräche in dieser Richtung geführt würden. Diese seien aber weder geheim noch abgeschlossen: Es sei nur nicht zielführend, während der laufenden Verhandlungen Details zu kommunizieren und zu kommentieren. Unterschriftsreif sei auf alle Fälle noch nichts.
Worum geht es eigentlich? Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen hatte Ende November auf dem "III. Weltkongress gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern und Heranwachsenden" in Rio de Janeiro bekräftigt, dass die Bekämpfung der Kinderpornografie im Internet einer der Schwerpunkte der Bemühungen sei, um eine weltweite Ächtung des Missbrauchs zu organisieren und Schutz-, Beratungs- sowie Verfolgungsstrukturen verbindlich zu vereinbaren.
"Wir werden nicht zusehen, dass sich Kinderpornografie im Netz wie ein aggressiver Krebs verbreitet. Online-Missbrauch muss weltweit konsequent verfolgt werden, die Quellen müssen geschlossen und Zugänge gesperrt werden", teilte von der Leyen damals mit[4].
"Wenn wir flächendeckende Erfolge erzielen wollen, müssen wir in möglichst vielen Ländern der Welt Zugangsanbieter verpflichten, Kinderporno-Seiten zu sperren. Dazu brauchen wir einen internationalen Austausch permanent aktualisierter Sperrlisten mit geächteten Websites. Aber auch Mobiltelefonunternehmen, Suchmaschinen, die Betreiber von Zahlungssystemen und andere Beteiligte können und müssen dazu beitragen, den Sumpf auszutrocknen", so von der Leyen weiter.
Deutschland setze beim Thema Zugangssperren im Internet auf "die guten Erfahrungen in den skandinavischen Ländern, der Schweiz, Großbritannien, Italien und Kanada": Die Zugangssperre für Internetseiten greift bei den Zugangsanbietern im Inland. Sie werden verpflichtet, den Zugang zu so klassifizierten Websites zu blocken.
Die Sperrlisten aktualisieren diese Länder ständig, um dem Ausweichen der Anbieter auf neue Adressen entgegenzuwirken. In Norwegen funktionieren diese Sperren schon seit Jahren angeblich problemlos. Laut von der Leyen werden dort täglich bis zu 15.000 Zugriffe blockiert, in Schweden sogar 50.000.
Machbarkeitsgutachten für Deutschland hätten ergeben, dass Zugangssperren sowohl juristisch als auch technisch möglich seien, so die Bundesfamilienministerin. Gleichzeitig kündigte sie an, Anfang 2009 eine Gesetzesinitiative auf den Weg zu bringen, die bis zum Sommer verabschiedet werden soll.
Der vom CCC veröffentlichte Vertragsentwurf entspricht diesen Ideen und zeigt, wie sie in die Tat umgesetzt werden sollen: Er verpflichtet die ISPs, die werktäglich vom BKA übermittelten Zensurlisten anzuwenden, sie aber geheim zu halten. Und genau da setzt die Kritik des CCC an: Der Club sieht sich in seinen Befürchtungen bestätigt, dass von der Leyen und Innenminister Schäuble zusammen mit dem BKA eine Vorzensur ohne gesetzliche Grundlage einzuführen versuchen.
"Flankiert durch die Bundesfamilienministerin von der Leyen wird hier das Thema Kinderpornografie instrumentalisiert, um eine Zensurautomatik für Internetseiten einzuführen. Mit dem vorliegenden Vertragsentwurf wird nicht nur deutlich, dass das Bundesinnenministerium offenbar überhaupt kein Interesse an einer Strafverfolgung gegen die Täter hat, sondern eine geheime Infrastruktur für das Zensieren von Internetseiten plant", so die Vorwürfe von CCC-Sprecher Andy Müller-Maguhn.
Betroffene Domains, bei denen das BKA festgestellt hat, dass sie kinderpornografische Schriften im Sinne von Paragraf 184b des Strafgesetzbuches[5] beinhalten oder den Zugang hierzu vermitteln, sollen nach Zustellung der Liste innerhalb von sechs Stunden durch die ISPs gesperrt werden.
Der CCC fragt sich, warum das BKA nicht sofort durch polizeiliche Ermittlungsarbeit gegen die auf der Zensurliste gelisteten Urheber vorgeht und sieht sich dadurch in seiner Auffassung bestätigt, dass "nicht die tatsächliche Bekämpfung der Kinderpornografie und der Schutz der Kinder, sondern die Schaffung einer Zensurinfrastruktur im Vordergrund steht". Er bezeichnet die Planung als "offensichtlich verfassungswidrig", da sie nicht das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen, sondern durch zivilrechtliche Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ISPs durchgeführt werden soll.
"Es wird deutlich, dass das Bundesinnenministerium mit dem Thema Kinderpornografie und der Flankierung durch Familienministerin von der Leyen einen Bereich herausgesucht hat, in dem am ehesten gesellschaftliche Akzeptanz für Sperrmaßnahmen erreicht werden kann. Wenn aber eine solche Infrastruktur erst einmal vorhanden ist, wird eine Ausweitung auf andere Themenbereiche - seien es sogenannte terroristische Propaganda oder Verstöße gegen Urheberrechtsbestimmungen - ein Leichtes sein", warnt Müller-Maguhn.
Sebastian von Bomhard, Vorstand der Münchner SpaceNet AG[6], würde "diesen merkwürdigen Vertrag niemals unterschreiben". Begründung: "Es ist ein großer Unterschied, ob man sich freiwillig hinter verschlossenen Türen zu etwas verpflichtet oder ob man auf ein Gesetz besteht, das in aller Öffentlichkeit diskutiert und überprüft werden kann. Und wenn solch eine Aktion morgen auf weitere, zum Beispiel politisch unliebsame Seiten ausgeweitet wird, ist es zu spät. Jedem muss klar sein, dass eine Unterzeichnung dieses Vertrags der Einstieg in die Zensur des Internet ist".
Von Bomhard kritisiert ebenso wie der CCC, dass die Aktion unter dem Label "stoppt die Kinderpornografie" laufe. Somit sehe sich jeder, der protestiere, missbilligend hochgezogenen Augenbrauen gegenüber. "Die gefährlichen Auswirkungen solcher Maßnahmen auf unsere Freiheit und unsere Demokratie bleiben so in der Gesellschaft unausgesprochen. Wer setzt sich schon gern dem Vorwurf aus, nicht alles Erdenkliche gegen Kinderpornografie tun zu wollen?"
![]() |
| Sebastian von Bomhard, Vorstand des Providers Spacenet AG, würde "diesen merkwürdigen Vertrag niemals unterschreiben" (Bild: Spacenet). |
Die meisten seiner Kollegen jedenfalls nicht: Easynet[7] kann "zu der Fragestellung leider keine Informationen liefern", Arcor[8] verweist auf laufende Gespräche, zu denen man sich nicht äußern wolle, Strato[9] ist zwar sonst immer recht gesprächig, will aber zu dem Thema lieber nichts sagen: Wer über Strato einen DSL-Vertrag abschließe, werde Freenet-Kunde. Auch andere sind nicht auskunftsfreudiger: Versatel[10] bitte etwa um Verständnis dafür, dass man "zu derartigen Sachverhalten keine Auskunft geben kann." Ja, aber warum denn eigentlich nicht?
Der bayerische Provider M-Net[11] kann zwar auch nichts dazu sagen, hat aber einen triftigen Grund: "Uns liegt bis dato kein offizielles Schreiben seitens des Bundeskriminalamtes mit dem angesprochenen Vertragsentwurf vor." Er macht aber deutlich, dass für den Fall, dass er den Entwurf in der Fassung erhalten sollte, wie er derzeit im Internet kursiert, "dies sehr viel Gesprächsbedarf hervorrufen" würde.
Ganz egal, wie missliebige Webseiten gesperrt werden sollen: Technisch sind solche Sperrungen in der Regel leicht zu umgehen. "Wir können den Zugang nicht gänzlich verhindern, aber immerhin erschweren. Auch das ist ein lohnenswertes Ziel", stellte Bitkom-Präsident August-Wilhelm Scheer bereits im Januar fest.
Das sieht wohl auch das BKA ähnlich: Wie ein Sprecher gegenüber ZDNet betonte, seien technisch mögliche Umgehungen der Sperrung kein Grund, die Waffen zu strecken. Allein die Erschwerung des Zugriffs habe in anderen Ländern zu deutlich reduzierten Zugriffszahlen geführt, was ausgesprochen wichtig sei. Denn die Erfahrung habe auch gezeigt, dass sinkende Nachfrage auch die Menge des angebotenen Materials reduziere - und damit letzendlich auch die Zahl der Missbrauchsfälle. Und da muss man dem BKA recht geben, ist jeder kleine Rückgang schon als Erfolg zu werten.
Der Bitkom informierte [12] im Januar darüber, dass bis Anfang März eine "verbindliche Abmachung" mit allen großen deutschen ISPs stehen solle. Bitkom-Präsident Scheer forderte damals aber auch, dass man eine klare Aussage in dem geplanten Gesetz benötige, dass die Provider keine rechtlichen Risiken eingehen. Außerdem betonte er die Notwendigkeit, die Regelung auf das Problem der Kinderpornografie zu beschränken. "Wenn wir solche Sperren allgemein gegen unerwünschte Inhalte im Netz einsetzen müssten, käme das einer Zensur nahe."
URLs in diesem Artikel:
[1] = http:/
[2] = http:/
[3] = http:/
[4] = http:/
[5] = http:/
[6] = http:/
[7] = http:/
[8] = http:/
[9] = http:/
[10] = http:/
[11] = http:/
[12] = http:/

