Lange Zeit bekämpfte Microsoft den Handel mit Softwarelizenzen aus zweiter Hand vehement, jetzt gibt der Softwareriese ein bisschen nach: Er ist nicht mehr prinzipiell dagegen, möchte aber wenigstens gefragt werden.
Die neueste Entwicklung des im Frühsommer wieder eskalierten[1] Streits um die Rechtmäßigkeit und das korrekt Vorgehen beim Kauf von und Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen kommt überraschend: Ausnahmsweise geht es nicht um ein weitere einstweilige Verfügung oder eine neue Klage. Stattdessen gibt sich Microsoft[2] versöhnlich.
Der Konzern rät Unternehmen, die sich für den Kauf von gebrauchten Softwarelizenzen entscheiden, einen Händler zu wählen, der mit dem Hersteller zusammenarbeitet. Microsoft rückt damit zwar nicht von seiner – durchaus umstrittenen[3] - Position ab, wonach das Übertragen von Nutzungsrechten an einer Software grundsätzlich der Zustimmung des Rechteinhabers bedarf. Aber der Softwareriese räumt diese Möglichkeit erstmals auch offiziell und von sich aus als Beschaffungsweg für Unternehmen ein. Bisher war dieser Weg zwar auch schon möglich, und der Konzern erteilt rund 90 Prozent der Anfragen nach einer Rechteübertragung seine Zustimmung – aber ausdrücklich darauf hingewiesen wurde niemand.
Selbstverständlich versäumt Microsoft es nicht, auf das Risiko für Unternehmen hinzuweisen, die nicht ordnungsgemäß übertragene Softwarelizenzen kaufen oder beim Lizenzmanagement schlampern: "Stellt sich heraus, dass die Übertragung rechtswidrig war, darf der Kunde die Software erst wieder nutzen, wenn er ordnungsgemäße Lizenzen (nach-)erworben hat. Gegebenenfalls muss er zusätzlich Schadenersatz an den Hersteller zahlen."
Dorothee Belz, Direktor Law und Corporate Affairs von Microsoft Deutschland, zeigt jedoch einen gangbaren Weg auf: "Diese Risiken können Kunden vermeiden, indem sie sich an Händler halten, die die Hersteller und damit die Rechteinhaber immer aktiv einbeziehen. Im Falle einer Prüfung muss nämlich das Unternehmen und nicht der Softwarehersteller oder der Händler beweisen, dass es sich bei der verwendeten Software um rechtmäßig lizenzierte Produkte handelt."
Unausgesprochen, aber deswegen nicht weniger effektiv treibt Microsoft so einen Keil zwischen die Anbieter von Gebrauchtsoftware. Während Usedsoft[4] in zahlreichen Gerichtsverfahren für eine uneingeschränkte Weiterverbreitung einmal korrekt bezahlter Software eintritt und dafür sogar vor den Bundesgerichtshof[5] gehen will, setzt[6] die Preo Software AG[7] beim Lizenzkauf und -verkauf aus zweiter Hand auf die Kooperation mit den Herstellern. Unternehmen, die sich unsicher sind, ob ihre Microsoft-Software korrekt lizenziert ist, bietet der Hersteller einen kostenlosen Produktidentifikationsservice[8] an, der für Fachhändler und Endkunden in Deutschland Microsoft-Produkte auf ihre Echtheit überprüft.
So richtig Geschmack findet Microsoft am Gebrauchtsoftwarehandel aber natürlich nicht. Es wird daher in erster Linie empfohlen[9], Hosting-Angebote oder Volumenlizenzverträge von Microsoft selbst als Alternative in Erwägung zu ziehen. Zusätzlich hat Microsoft für Unternehmen, die sich nicht davon abbringen lassen, gebrauchte Microsoft-Softwarelizenzen zu erwerben, jetzt jedoch folgende Checkliste veröffentlicht:
- Steht der Händler mit Microsoft in Kontakt und wurden die Lizenzen mit Zustimmung von Microsoft übertragen?
- Sind die angebotenen Produkte vollständig und echt?
- Neben Datenträger sollen Firmen sich auch alle zur Übertragung vorgesehenen Lizenzverträge vorlegen lassen, um zu überprüfen, ob alle benötigten Nutzungsrechte auch tatsächlich Teil der Lizenzvereinbarung sind und die Nutzungsrechte an der Software auch vollständig übertragen werden.
- Hat der Vorbesitzer sämtliche Installationen der Software gelöscht, und stehen Zusatzleistungen sowie Updates zur Verfügung? URLs in diesem Artikel:
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