Online-Shopping: Die Risiken beim Einkauf im Internet

(http://www.zdnet.de/magazin/39192922/online-shopping-die-risiken-beim-einkauf-im-internet.htm)

von Jens O. Gräber, Peter Marwan, 14. Juli 2008

Bei Bestellungen im Web lauern zahlreiche Fallstricke: Rechtsanwalt Jens O. Gräber erklärt für ZDNet, wie sie sich vermeiden lassen und welche Risiken es bei Anbieterauswahl, Zahlungs- und Versandarten abzuwägen gilt.

Immer wieder müssen Kunden von Online-Shops feststellen, dass das vermeintliche Schnäppchen sich als Reinfall erweist: Sei es, weil sich hinter dem Shop böswillige Betrüger verbergen, weil den unprofessionellen Betreibern der Shop schlichtweg über den Kopf wächst, oder weil der gerade noch blühende Shop von einem Tag auf den anderen vor der Pleite steht. Nach einem Fehlgriff zu seinem Geld oder seiner Ware zu kommen, ist für den einzelnen Kunden sehr schwer.

Prominentes Beispiel ist die Insolvenz[1] des Shopbetreibers Product + Concept in diesem Frühjahr: Auf der Plattformen wurden mehrere renommierte Angebote, etwa von T-Systems, FSC und Vobis, betrieben. Einige der Kunden warten heute immer noch auf ihr Geld - und hatten eine Menge Scherereien. Beachtet man ein paar einfache Faustregeln, lässt sich das Riskio beim Online-Einkauf aber auf ein vernünftiges Maß reduzieren.

Generell gilt, dass Käufer bei Schwierigkeiten leichter Recht bekommen, wenn der Firmensitz des Shop-Betreibers im Inland liegt. Ansprüche aus einem Kauf im Ausland geltend zu machen, ist schwer: Die möglichen Probleme reichen von der Frage der Zuständigkeit des Gerichts über das anwendbare Recht (deutsches oder ausländisches) bis hin zur Frage der Vollstreckbarkeit einer deutschen Entscheidung im Ausland.

Daher geht der erste Blick in das sogenannte "Impressum": Rechtsgrundlage dafür sind Paragraf 5 und 6 des Telemediengesetztes[2] (TMG). Diese Pflichtangabe muss von jeder Seite des Shops aus mit einem Klick erreichbar sein. Steht dort eine Adresse im Ausland, sollte vom Kauf in diesem Shop Abstand genommen werden.

Ausnahmen bestätigen die Regel: Ein Kauf etwa über amazon.de[3] birgt kein großes Risiko, obwohl der Sitz dieses Unternehmens Luxemburg ist.

Ins Impressum gehört auch die Gesellschaftsform. Nicht zu empfehlen ist der Kauf bei einer in Form einer ausländischen Rechtsform organisierten Firma. Grundsatz: Kein Kauf bei einer als Ltd. geführten Firma. Diese Rechtsform, die mittlerweile auch in Deutschland zulässig ist, wird nämlich oft von unseriösen Anbietern genutzt, um das weitgehende Haftungsregime der deutschen juristischen Personen zu umgehen.

Der Haken: Bei einer solchermaßen als "Limited" ausgewiesenen Firma beträgt das Mindeststammkapital[4] gerade einmal ein Pfund. Es ist leicht zu erahnen, dass sich bei einer Vollstreckung gegen einen solchen Anbieter oft nicht viel holen lässt.

Zur Abwicklung von Zahlungen bieten Online-Shops einerseits die auch vom stationären Handel her bekannte Zahlungsverfahren an. Andererseits haben sich in den vergangenen Jahren spezialisierte Anbieter mit eigenen Verfahren für die Zahlungsabwicklung im Internet etabliert.

Die Spanne der derzeit verfügbaren Zahlungsverfahren reicht von Vorkasse über Nachnahme, Lastschrift oder Kreditkarte bis hin zu speziellen E-Payment-Verfahren für den elektronischen Handel. Alleine in Deutschland ermittelten Experten[5] 40 Zahlungsarten. Welchen kann man trauen?

Am sichersten für den Käufer ist die Zahlung auf Rechnung. Er bestellt die Ware, und erst nach Eingang derselben samt Rechnung begleicht er den Kaufpreis. Das Risiko, dass die Ware nicht versandt wird oder nicht ankommt, trägt er also nicht.

Von einer Zahlung per Vorkasse ist abzuraten. Der Kunde trägt das Risiko, dass die Ware nicht versendet wird, und der Verkäufer kann über den gezahlten Betrag verfügen. Will der Käufer sein Geld zurück, ist häufig ein langwieriger Rechtsstreit unausweichlich. Selbst bei positivem Ausgang bleibt fraglich, ob die anschließende Vollstreckung etwas bringt. Vorsicht: Auch so modern klingende Zahlungsverfahren wie das sogenannte Giropay[6] sind nichts anderes als eine vereinfachte Form der Vorkasse.

Aus Sicht des Kunden sicher, aber mit hohen Kosten verbunden ist die Nachnahme. Hierbei erhält der Kunde die bestellte Ware und entrichtet den Kaufpreis beim Empfang. Dies schützt zwar vor dem Risiko der Nichtlieferung - ist aber verbunden mit Mehrkosten in Form eines hohen Aufschlags auf den Kaufpreis.

Bequem, aber nicht ohne Risiko, ist die Zahlung per Lastschrift. Hierzu übermittelt der Käufer dem Verkäufer seine Kontodaten und ermächtigt ihn zur Abbuchung des Kaufpreises von seinem Konto. Risiko bei dieser Zahlungsvariante ist das Ausspähen von Kontodaten, vor allem bei einer unverschlüsselten Übertragung. Es sollte also immer auf eine verschlüsselte Internetverbindung geachtet werden, zu erkennen an einer Adresse im Browser, die mit "https[7]" beginnt. Darüber hinaus ist auch bei dieser Zahlungsart der Kunde bei Nichtlieferung geschützt, da er der Einlösung der Lastschrift bei seiner Bank zeitlich begrenzt widersprechen kann.

Grundsätzlich gilt das gleiche bei Zahlung per Kreditkarte. Hierbei gibt der Kunde seine Kartennummer sowie Gültigkeitsdatum und Prüfnummer an. Wie bei der Zahlung per Lastschrift besteht das Risiko, dass Unbefugte die Daten ausspähen und missbrauchen. Denn mehr als diese Daten braucht es nicht, um eine fremde Kreditkarte wirksam einzusetzen. Also muss man auch hierbei auf eine verschlüsselte Übertragung achten.

Die sogenannten "E-Payment-Verfahren" sind speziell für den Online-Einkauf entwickelte Zahlungsverfahren. Zu den bekanntesten Anbietern gehören Paypal[8] oder Moneybookers[9]. Jedes dieser Verfahren stellt jedoch eigene Regelungen zur Haftungsverteilung und hinsichtlich des vom Kunden zu tragenden Risikos auf. Diese sollte man sich vor der Nutzung gründlich durchlesen, um böse Überraschungen zu vermeiden.

Der verbreitetste der sogenannten Treuhanddienste ist Paypal: Der Kunde überweist das Geld auf das Konto des Treuhänders. Dieser vermittelt den Geldeingang an den Verkäufer, der daraufhin die Ware versendet. Nach Eingang der Ware bestätigt der Käufer den Empfang gegenüber dem Treuhanddienst, woraufhin dieser den gezahlten Betrag weiterleitet. Käufer haben damit eine sichere und kostenlose Möglichkeit der Zahlung. Unabhängig vom Zahlverfahren sollte der Kunde darauf achten, einen insgesamt seriösen Anbieter zu wählen. Ein Indiz dafür ist, dass im Impressum und an anderer prominenter Stelle vollständige Kontaktdaten vorhanden sind, also auch Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.

Seriöse Anbieter erkennt man des weiteren daran, dass sie vor dem Kauf deutlich auf die Geltung der im Volltext abrufbaren AGB des Verkäufers hinweisen. Außerdem machen sie Kunden ausdrücklich auf das ihnen zustehende gesetzliche Widerrufsrecht beziehungsweise das Rückgaberecht aufmerksam. Und zwar gut erkennbar, deutlich gestaltet und nicht in der Seitenstruktur versteckt.

Hilfreich sind auch Zertifizierungen und Logos. Ein Gütesiegel schafft für Kunden Transparenz und stärkt die Glaubwürdigkeit des Online-Anbieters. Aber wer prüft die Gütesiegel?

Die Initiative D21[10] etwa, ein gemeinnütziger Verein, hat mehrere Gütesiegel überprüft und Qualitätskriterien für Gütesiegelanbieter herausgegeben. Aussagekräftig seien etwa die Gütesiegel s@fer-shopping[11] des TÜV Süd[12], das Trusted-Shop[13]-Gütesiegel, das Siegel des EHI-geprüften Online-Shops[14] sowie das ips[15]-Siegel, das allerdings sein Hauptaugenmerk auf den Datenschutz legt.

Diese Siegel bieten eine gewisse Sicherheit durch Überprüfung und Zertifizierung des Online-Angebots im Hinblick auf die geltende Rechtslage sowie ein zusätzliches Beschwerdemanagement und die Datensicherheit. Teilweise wird sogar eine Geld-zurück-Garantie angeboten, zum Beispiel bei den Trusted Shops. Allerdings müssen Käufer diese Garantie durch eine kostenfreie Registrierung aktivieren. Da viele Shops zu diesem Schritt erst nach Abschluß des Bestellvorgangs auffordern, lassen ihn eilige Käufer oft aus - was sich im Streitfall rächt.

In Zweifelsfällen hilft oft, den Namen des Shops einmal in die Suchmaschine einzugeben: Nicht selten erwähnen frühere Käufer die schwarzen Schafe in Erfahrungsberichten, die man etwa in Diskussionsforen findet. Auch Käufe über die Auktionsplattform eBay[16] bergen ein Risiko. Der Plattformbetreiber überrprüft die Verkäufers nämlich nur bedingt. Außerdem werden dem Käufer keine Klarnamen genannt: Der Verkäufer lässt sich nur über seinen Benutzernamen identifizieren.

Die einzige - scheinbare - Sicherheit, die eBay Kunden bietet, ist das interne Bewertungssystem. Dieses aber ist sehr leicht manipulierbar: etwa durch Abgabe von Bewertungen durch Freunde oder Bekannte des Anbieters oder durch den Anbieter selbst, der sich nur unter einem anderen Namen einloggen muss. Insbesondere, wenn es sich bei dem Verkäufer nicht um einen sogenannten "Powerseller" handelt, ist die Gefahr groß, einem falschen Bewertungsprofil aufzusitzen.

Beim Kauf von bestimmten Waren besteht ein größeres Risiko als üblich: Alle begehrten, aber nur schwer und im Regelfall teuer erhältlichen Waren sind eine Fundgrube für Betrüger. Dazu zählen etwa Mittel zur Gewichtsreduktion, die aus dem Ausland importiert werden, in Deutschland aber aufgrund der Nebenwirkungen verboten sind.

Der Anbieter verstößt bei einem solchen Verkauf gegen ein gesetzliches Verkaufsverbot, so dass der Kaufvertrag gegebenenfalls sogar nichtig ist (§ 134 des Bürgerlichen Gesetzbuches[17]). Der Kunde aber kann den gezahlten Kaufpreis, sei es aus tatsächlichen Gründen (Anbieter sitzt im Ausland), sei es aus rechtlichen Gründen, nicht zurückfordern. Denn auch ihm wird unter Umständen vorgeworfen, er habe von dem Gesetzesverstoß gewusst. In diesem Falle ist eine Rückforderung ausgeschlossen (§ 817 Satz 2 BGB[18]).

Gleiches gilt für Potenzmittel wie Viagra[19] oder Mittel gegen Haarausfall wie Propecia[20]. Diese sind in Deutschland verschreibungspflichtig[21] und teuer. Viele Online-Shops bieten diese Mittel ohne Rezept und deutlich billiger als die Apotheke um die Ecke an.

Da die Verkäufer dieser Waren im Regelfall nur Vorkasse als Zahlungsmittel zulassen, ist der Käufer auf die Redlichkeit des Verkäufers angewiesen. Gerade die ist aber durch dessen Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften deutlich in Frage gestellt. Gelockt wird immer mit dem günstigeren Preis sowie der Möglichkeit, einem "peinlichen" Arztbesuch aus dem Weg zu gehen.

Ebenso gefährlich kann der Besuch von Seiten mit pornografischen Inhalten im Internet sein. Viele dieser Seiten lassen sich nur gegen Entgelt nutzen. Gerade dort lauern - abgesehen von Dialern, Viren und Trojanern - zudem erhebliche Gefahren im Hinblick auf die Seriosität des Anbieters und der Qualität der Ware, die der Kunde erhält. Auch der Kauf von hochpreisigen Uhren über Online-Shops ist riskant. Oft handelt es sich um Fälschungen. Der Verkäufer akzeptiert ebenfalls meist nur Vorkasse, oft wird die bestellte Uhr nie geliefert. Wenn doch, so setzt sich der Käufer dem Vorwurf aus, von der Fälschung gewusst zu haben, wenn eine Uhr weit unter ihrem üblichen Preis verkauft wird.

Dem Autor ist aus seiner Praxis als Anwalt ein Fall bekannt, in dem die Staatsanwaltschaft einen Ring von Uhrenfälschern ermittelte, die ihre Ware über das Internet vertrieben hatten. Viele gutgläubige Kunden hatten anschließend Hausdurchsuchungen und weitere Eingriffe der Strafjustiz zu dulden, bis hin zur Untersuchungshaft. Also gilt auch für Uhren wie für Arzneimittel im Regelfall: Finger weg!

Der günstige Kauf sonstiger hochpreisiger Markenware ist ebenso risikoreich. So werden etwa aus Malaysia oder Thailand gelieferte Fälschungen von Markenschuhen über das Internet verkauft. Oft verletzten die Anbieter sowohl deutsche Steuervorschriften als auch die Markenrechte des Markeninhabers.

Erst kürzlich verurteilte ein französisches Gericht eBay zur Zahlung von über 38 Millionen Euro Schadenersatz, weil die Richter der Ansicht waren[22], das Unternehmen sei nicht ausreichend gegen den Verkauf gefälschter Waren vorgegangen. Oft beschlagnahmt und vernichtet aber schon der Zoll die Ware. Der gezahlte Kaufpreis ist meist nicht mehr zurückzuerlangen.

Schließlich ist auch der Kauf von hochwertigen Elektroartikeln im Internet nicht ohne Risiko. Oft werden gebrauchte oder defekte Geräte geliefert, was den günstigen Preis im Nachhinein erklärt. Der Verkäufer führt bei einer Reklamation dann ins Feld, dass das Gerät offensichtlich beim Transport einen Schaden erlitten hat, da es bei ihm nach sorgfältigster Prüfung, für die er auch Zeugen anbieten kann, noch funktioniert hat.

Eine Vielzahl solcher Fälle ist dem Autor aus seiner Anwaltspraxis bekannt. Nur teilweise gelingt es, die Behauptung des Verkäufers durch die Einholung eines teuren Sachverständigengutachtens zu widerlegen.

Wer als Käufer trotz aller Vorsicht doch einmal einem Betrüger aufsitzt, sollte nicht zögern, die Polizei oder Staatsanwaltschaft zu informieren und Strafanzeige zu stellen. Immer wieder ist von diesen Stellen zu hören, dass gegen einen bestimmten Anbieter etwas unternommen werden könnte, wenn sich nur mehr Geschädigte melden würden. Oft aber unterbleibt eine Anzeige aus Scham oder der weit verbreiteten Einstellung, dass sie ja doch nichts bringt.

Eine Strafanzeige zu stellen hilft auch, die Dunkelziffer dieser Straftaten zu reduzieren und die öffentlichen Aufklärungsmöglichkeiten zu erhöhen. Auch kann nur so das Risiko, Opfer einer solchen Straftat zu werden, realistisch abgebildet werden. Strafanzeige stellen lässt sich bei jeder Polizeidienststelle. Befürchtet der Käufer, dabei selbst belangt zu werden, empfiehlt sich vorher der Gang zum Rechtsanwalt, um die Risiken einer Selbstbelastung zu erörtern.

Ein Rechtsanwalt kann auch im Auftrag seines Mandanten Strafanzeige stellen. Diese Möglichkeit wird zur Pflicht, wenn der Geschädigte sein Geld zurückhaben möchte. Der Anwalt prüft, ob der Gegner zu belangen ist und leitet die erforderlichen Schritte ein. Dazu gehört oft ein sogenanntes Nacherfüllungsverlangen[23], das erforderlich ist, bevor im Falle eines defekten Gerätes eine Rückzahlung des Kaufpreises beansprucht werden kann.

Der Anwalt untersucht anhand diverser Datenbanken auch, ob sich der Aufwand überhaupt lohnt. Denn wenn der Verkäufer schon als zahlungsunfähig identifizierbar ist, bringt ein Vorgehen oft nichts.

Wichtig ist zudem, unverzüglich die Bank zu informieren und - soweit noch möglich - eine Rückbuchung des gezahlten Kaufpreises zu veranlassen. Gleiches gilt bei einem Verdacht auf Ausspähung von Kartendaten. Und natürlich sollten Kreditkartenabrechnung exakt kontrolliert werden, damit bei Unregelmäßigkeiten in den Buchungen sofort die Bank benachrichtigt und größerer Schaden vermieden werden kann.

URLs in diesem Artikel:
[1] = http://www.zdnet.de/news/business/0,39023142,39188672,00.htm
[2] = http://www.bundesrecht.juris.de/tmg/BJNR017910007.html
[3] = http://www.amazon.de
[4] = http://de.wikipedia.org/wiki/Stammkapital
[5] = http://www.ecommerce-leitfaden.de/index.php?option=com_content&view=article&id=70&Itemid=87#anker_3_2r
[6] = http://www.giropay.de/
[7] = http://de.wikipedia.org/wiki/Hypertext_Transfer_Protocol_Secure
[8] = http://www.paypal.de
[9] = http://www.moneybookers.com
[10] = http://www.initatived21.de
[11] = http://www.safer-shopping.de
[12] = http://www.tuev-sued.de/
[13] = http://www.trustedshops.de
[14] = http://www.shopinfo.net
[15] = http://www.datenschutz-nord.de
[16] = http://www.ebay.de
[17] = http://www.bundesrecht.juris.de/bgb/__134.html
[18] = http://www.bundesrecht.juris.de/bgb/__817.html
[19] = http://de.wikipedia.org/wiki/Sildenafil
[20] = http://de.wikipedia.org/wiki/Propecia
[21] = http://de.wikipedia.org/wiki/Arzneimittelverschreibungsverordnung
[22] = http://www.zdnet.de/news/tkomm/0,39023151,39192867,00.htm
[23] = http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung#Nacherf.C3.BCllung