Knapp 60 Prozent des Bundestags stimmen für die Deutschland-Spionage. Mit dem neuen Gesetz zur Vorratsdatenhaltung von Verbindungsdaten stellt die Regierung 82 Millionen Bundesbürger ab Januar unter Generalverdacht.
Der 9. November gilt in der neueren Geschichte Deutschland als schicksalsträchtiges Datum. Schreckliches, wie die Reichskristallnacht, als auch Positives, wie dem Fall der Berliner Mauer, trugen sich an diesem Tag zu. Der 9. November 2007 dürfte ebenfalls in die Annalen eingehen: Heute beschloss der deutsche Bundestag[1] das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung, das ebenfalls eine Mauer einreißt: die Mauer zum Schutz der Privatsphäre. Diese lässt sich aus dem Grundgesetz[2] aus Artikel 1 (Menschenwürde), Artikel 2 Abs. 1 (Freie Entfaltung der Persönlichkeit) und Artikel 10 (Fernmeldegeheimnis) ableiten.
Mit dem Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen[3] werden ab dem 2. Januar 2008 die Verbindungsdaten von Telefon, Handy und Computer der letzten sechs Monate von 82 Millionen Bundesbürger (Strafverteidiger, Priester und Abgeordnete ausgenommen) gespeichert (Vorratsdatenspeicherung[4]). Bei Handy-Nutzung wird zusätzlich der Standort mitprotokolliert. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung geht über die EG-Richtlinie 2006/24/EG deutlich hinaus. Während in dieser die Nutzung der Daten zur Aufklärung von schweren Straftaten eingeschränkt ist, will die Bundesregierung die gespeicherten Daten zur Aufklärung von jeglichen Straftaten nutzen.
Zudem soll im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens auf Antrag der Bundesländer sichergestellt werden, dass die Nutzung der Daten auch für eine zivilrechtliche Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum möglich ist.
Breiter Widerstand formiert sich
Gegen das Gesetz formiert sich jetzt ein breiter Widerstand[5]. Über 7000 Bürger wollen gemeinsam Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe einlegen. Da sich das Bundesverfassungsgericht aber vermutlich erst in einigen Jahren mit der Beschwerde befassen kann, wollen die Kläger bis dahin eine aufschiebende Wirkung des Gesetzes erreichen. Auch die Oppositionsparteien FDP, Linke und Grüne sind gegen das neue Gesetz.
Der Deutsche Anwaltverein[6] (DAV) steht dem Gesetzesvorhaben ebenfalls kritisch gegenüber. Auf einer gemeinsamen Pressekonferenz mit der Ärztevereinigung Marburger Bund[7] wird auf die besondere Rolle der beiden Berufsstände verweisen: Sowohl die Beziehung zwischen Patient und Medizinern als auch zwischen Anwalt und Mandant bedürfe des besonderen Vertrauensschutzes, der sich sogar in einer berufsrechtlichen Schweigepflicht widerspiegle. Beide Organisationen forderten den Deutschen Bundestag auf, die voraussichtlich für diese Woche geplante Verabschiedung dieser Maßnahmen abzulehnen: "Die Beziehung zwischen dem Recht suchenden Bürger und seinem Rechtsanwalt bedarf eines besonderen Vertrauensschutzes. Unterschiede zwischen Strafverteidigern und sonstigen Rechtsanwälten sind abzulehnen." Überdies verstößt die Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie laut DAV gegen europäisches Recht. "Der Gesetzgeber ist gut beraten, zunächst den Ausgang eines bereits anhängigen Verfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof abzuwarten", so Rechtsanwältin Heide Sandkuhl, Vorsitzende des Ausschusses Gefahrenabwehrrecht sowie Mitglied des Strafrechtsausschusses des DAV.
Zudem wird eine Ungleichbehandlung verschiedener Berufsgruppen moniert: "Der Gesetzentwurf sieht eine Differenzierung zwischen den Angehörigen verschiedener zeugnisverweigerungsberechtigter Berufsgruppen vor. Strafverteidiger, Geistliche und Parlamentsabgeordnete auf der einen Seite und alle anderen Mitglieder von Berufsgeheimnisträgern auf der anderen Seite." Die in dem Entwurf vorgesehene Differenzierung zwischen verschiedenen Berufsgruppen führe nach Angaben der Berufsverbände aber unweigerlich zu Wertungswidersprüchen zwischen einzelnen Regelungen zum Vertraulichkeitsschutz, wie etwa Zeugnisverweigerungsrechte oder strafbewehrte Schweigepflichten. Hierzu Montgomery: "Warum soll das Verhältnis zwischen Abgeordneten und Wählern schützenswerter sein als das zwischen Patienten und Ärzten?"
Außerdem wendet sich auch der Bundesverband Digitale Wirtschaft gegen das Gesetz, der Ausgaben in dreistelligen Millionenbeträge auf die Provider zukommen sieht und dafür kaum ein Nutzen durch das Gesetz erkennt, was ausgerechnet durch eine Studie des Bundeskriminalamts (BKA) belegt wird. Darin heißt es: "Demnach kann die Vorratsdatenspeicherung die durchschnittliche Aufklärungsquote von derzeit 55 Prozent im besten Fall auf 55,006 Prozent erhöhen". Das verdeutliche die Unverhältnismäßigkeit, mit der hier zu Werke gegangen werden soll. "Die Diskrepanz zwischen der Schwere des geplanten staatlichen Eingriffs und dem zweifelhaften Nutzen lassen die Einführung der Vorratsdatenspeicherung zu einem willkürlichen Akt staatlicher Regulierung bar jeder Vernunft werden", so BVDW-Präsident Arndt Groth.
Iren gegen Vorratsdatenspeicherung
Auch in der EU gibt es Widerstände gegen die Vorratsdatenspeicherung. Irland hat gegen die EG-Richtlinie Klage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingereicht. Nach Ansicht der Iren überschreitet der EU-Minsterrat seine Kompetenz. Auch habe er das Gesetz nicht einstimmig beschlossen, sondern lediglich mit einfacher Mehrheit. Die Iren sehen darin einen Verfahrensfehler.
Fazit
Die Süddeutsche Zeitung[8] nennt das Gesetz einen "Aufklärungsverhinderungsgesetz gegen den Journalismus" und führt gute Gründe an, warum in der Vergangenheit zahlreiche Regierungen in Deutschland von dem Beschluss von derlei Gesetzen Abstand nahmen. Unter der Regierung Kohl galt beispielsweise eine Vorratsspeicherung von Verbindungsdaten als mit der Verfassung nicht vereinbar.
Die Auswirkungen des nun beschlossenen Gesetzes sind nach Ansicht vieler Experten als verheerend einzustufen. In Kombination mit den bisher schon umgesetzten Maßnahmen zur Terrorabwehr erzeugt das Gesetz zur Vorratsspeicherung der Verbindungsdaten eine Atmosphäre der Angst unter 82 Millionen Bundesbürger und höhlt grundsätzliche demokratische Werte wie Redefreiheit und Demonstrationsrecht aus. Diese Atmosphäre erinnert eher an längst vergangene Stasi-Zeiten als an das offene Klima einer demokratischen Gesellschaft. Wer geht schon demonstrieren, wenn er weiß, dass er dabei gefilmt wird. Wer redet noch frei, wenn er weiß, dass er dabei abgehört wird. Welcher Informant, der einen Mißstand aufklären will, ruft noch einen Journalisten an, wenn er weiß, dass man ihn anhand der Verbindungsdaten identifizieren oder zumindest in Verdacht bringen kann.
Angesichts der von vielen Experten als grundsätzlich verfassungswidrig eingestuften Gesetzesvorlage zur Datenvorratshaltung, dem schwebenden Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) und der laut BKA für die Bekämpfung schwerer Verbrechen nahezu irrelevanten Datensammlung fragt man sich, warum die Regierung trotzdem für das Gesetz gestimmt hat. Vielleicht kommt man der Wahrheit nahe, wenn man sich ansieht, wer außer Ober-Sheriff Schäuble sich über das Gesetz freut. Und hier muss an erster Stelle die Musikwirtschaft genannt werden, die sich über den ersten Entwurf des Gesetzes noch verärgert zeigte[9], nun aber hochzufrieden ist. Womöglich lässt sich ja der geheimnisvolle Weg der von der Musikindustrie geforderten Nachbesserungen anhand der Verbindungsdaten von Abgeordneten-Handys herausfinden. Ach ja, Abgeordnete sind ja vom dem neuen Gesetz ausgenommen.
Weitere Infos: www.vorratsdatenpeicherung.de[5]
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