Beschlossene Sache: Stasi 2.0 ab 2. Januar 2008

Knapp 60 Prozent des Bundestags stimmen für die Deutschland-Spionage. Mit dem neuen Gesetz zur Vorratsdatenhaltung von Verbindungsdaten stellt die Regierung 82 Millionen Bundesbürger ab Januar unter Generalverdacht.

Der 9. November gilt in der neueren Geschichte Deutschland als schicksalsträchtiges Datum. Schreckliches, wie die Reichskristallnacht, als auch Positives, wie dem Fall der Berliner Mauer, trugen sich an diesem Tag zu. Der 9. November 2007 dürfte ebenfalls in die Annalen eingehen: Heute beschloss der deutsche Bundestag das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung, das ebenfalls eine Mauer einreißt: die Mauer zum Schutz der Privatsphäre. Diese lässt sich aus dem Grundgesetz aus Artikel 1 (Menschenwürde), Artikel 2 Abs. 1 (Freie Entfaltung der Persönlichkeit) und Artikel 10 (Fernmeldegeheimnis) ableiten.

Mit dem Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen werden ab dem 2. Januar 2008 die Verbindungsdaten von Telefon, Handy und Computer der letzten sechs Monate von 82 Millionen Bundesbürger (Strafverteidiger, Priester und Abgeordnete ausgenommen) gespeichert (Vorratsdatenspeicherung). Bei Handy-Nutzung wird zusätzlich der Standort mitprotokolliert. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung geht über die EG-Richtlinie 2006/24/EG deutlich hinaus. Während in dieser die Nutzung der Daten zur Aufklärung von schweren Straftaten eingeschränkt ist, will die Bundesregierung die gespeicherten Daten zur Aufklärung von jeglichen Straftaten nutzen.

Zudem soll im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens auf Antrag der Bundesländer sichergestellt werden, dass die Nutzung der Daten auch für eine zivilrechtliche Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum möglich ist.

Breiter Widerstand formiert sich

Gegen das Gesetz formiert sich jetzt ein breiter Widerstand. Über 7000 Bürger wollen gemeinsam Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe einlegen. Da sich das Bundesverfassungsgericht aber vermutlich erst in einigen Jahren mit der Beschwerde befassen kann, wollen die Kläger bis dahin eine aufschiebende Wirkung des Gesetzes erreichen. Auch die Oppositionsparteien FDP, Linke und Grüne sind gegen das neue Gesetz.

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) steht dem Gesetzesvorhaben ebenfalls kritisch gegenüber. Auf einer gemeinsamen Pressekonferenz mit der Ärztevereinigung Marburger Bund wird auf die besondere Rolle der beiden Berufsstände verweisen: Sowohl die Beziehung zwischen Patient und Medizinern als auch zwischen Anwalt und Mandant bedürfe des besonderen Vertrauensschutzes, der sich sogar in einer berufsrechtlichen Schweigepflicht widerspiegle. Beide Organisationen forderten den Deutschen Bundestag auf, die voraussichtlich für diese Woche geplante Verabschiedung dieser Maßnahmen abzulehnen: "Die Beziehung zwischen dem Recht suchenden Bürger und seinem Rechtsanwalt bedarf eines besonderen Vertrauensschutzes. Unterschiede zwischen Strafverteidigern und sonstigen Rechtsanwälten sind abzulehnen."

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Lesermeinungen zum Artikel

 
von Hermann Gfaller
am 12. November 2007, 09:51 Uhr
Übers Ziel hinausgeschossen
Auch mir geht der Vorschlag zu weit, aber grundsätzlich bin ich für eine - jeden Zugriff scharf richterlich kontrollierende – Vorratsdatenspeicherung zur Verbrechensverfolgung. Die historische Reihung zu den Judenprogromen und zur Stasi gehen mir aber viel zu weit. Sie diskreditieren die sachlichen Inhalte des Artikels.
 
von Mars
am 2. Januar 2008, 15:51 Uhr
AW: Übers Ziel hinausgeschossen
Die historische Reihung mit Verfolgung und Überwachung ist doch genau der Kern. Es soll dadurch aufgezeigt werden, wohin diese '1984'-Aktion führt.Ich bin echt schockiert, daß eine derartiges Gesetz beschlossen wurde.
 
von Anonymous
am 17. November 2007, 19:54 Uhr
Wieso keine Bürgerentscheide wie in der Schweiz?
Nun ja, unser Land ist vom Land der Dichter und Denker zum Land der Richter und Henker degeneriert...
 
von systemkritiker
am 29. November 2007, 18:49 Uhr
AW: Wieso keine Bürgerentscheide wie in der Schweiz?
... und Lobbyisten ...
 
von Brüderlein Lorenz
am 26. November 2007, 08:12 Uhr
Stasi 2.0
Wenn sich die Vorratsdatenspeicherung aus Sicherheitsgründen rechtfertigen läßt, wieso gibt es dann Ausnahmen für Strafverteidiger, Priester und Abgeordnete? Sind die Angehörigen dieser Berufsstände gegen Kriminalität gefeit und hat sich das durch geschichtliche Erfahrung bestätigt? Wohl kaum.
 
von systemkritiker
am 29. November 2007, 18:48 Uhr
AW: Stasi 2.0
Genau, es waren ebenso Abgeordnete, die den Adolf zum Reichskanzler gewählt und für das Ermächtigunggesetz gestimmt haben.
 
von dicki08
am 31. Januar 2008, 02:50 Uhr
Vorratsdatenspeicherung und Abgeordnete
Eines ist doch eigentümlich! Warum werden die Daten von Abgeordnete nicht gespeichert? Ganz einfach!Falls es einem Bürger einfällt einen Abgeordneten wegen Korruption anzuzeigen, kann man dem Abgeordneten nichts nachweisen, auch nicht mit wem der a.. telefoniert hat.Fazit: ---> WIR WERDEN EINFACH ALLE ABGEORDNETE!!!!!!

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