Vom Hackertool zum Haftbefehl: Neues Gesetz in der Kritik

§202a StGB
Ausspähen von Daten

Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Nach §202a werden folgende §§ 202b und 202c in das StGB neu eingefügt:

§202b StGB
Abfangen von Daten

Wer unbefugt sich oder einem anderen unter Anwendung von technischen Mitteln nicht für ihn bestimmte Daten (§ 202a Abs. 2) aus einer nichtöffentlichen Datenübermittlung oder aus der elektromagnetischen Abstrahlung einer Datenverarbeitungsanlage verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

§202c StGB
Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten

Wer eine Straftat nach §202a oder §202b vorbereitet, indem er

  1. Passworte oder sonstige Sicherungscodes, die den Zugang zu Daten (§ 202a Abs. 2) ermöglichen, oder
  2. Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

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Lesermeinungen zum Artikel

 
von Joe Dalton
am 29. August 2007, 21:48 Uhr
Unbefugtes Abhören nichtöffentlicher Daten
Na prima - ab in den Knast mit Schäuble & Co.!!
 
von Ralph Stahl
am 30. August 2007, 08:29 Uhr
AW: Unbefugtes Abhören nichtöffentlicher Daten
Die sind der "Große Bruder", der darf alles. Man muß sich nur selbst "befugen"... natürlich nur im Namen der Demokratie :-). Wer tritt denen endlich mal auf die Füße? Und: bin ich eigentlich selbst böse, wenn ich mich mittels Firewall etc. vor solcher amtlicher Ausspähung schütze?
 
von Fraggle
am 30. August 2007, 15:52 Uhr
AW: AW: Unbefugtes Abhören nichtöffentlicher Daten
laienhaft mit schwarzem Humor ausgedrückt:Zumindest können sie dafür sorgen, daß eine FW illegal wird. Einfach dem Bundestrojaner einen Kopierschutz aufdrücken. Da die Firewall ja das Programm behindert, wäre dies ein umgehen von Kopierschutz und das steht ja unter Strafe. ;)