Es kennt unsere Suchabfragen. Es kennt unsere Festplatten. Demnächst kennt es auch unsere Surfgewohnheiten. Google wird allwissend. Wollen wir das? Datenschützer jedenfalls warnen vor dem großen Bruder.
Google will Doubleclick für 3,1 Milliarden Dollar kaufen[1]. Doch Datenschützer äußern zunehmend Bedenken. Denn wie wird der Suchmaschinenriese mit den enormen Datenmengen umgehen, die in Form von persönlichen Suchhistorien weltweit gespeichert werden? Umso mehr, wenn das Unternehmen zusätzlich Daten über die Surfgewohnheiten der Anwender bekommt? Doubleclick ist schließlich der führende digitale Adserver-Dienst. Insbesondere stellt sich die Frage, ob Google die zwei Datensysteme so miteinander kombinieren wird, dass nicht nur klar wird, wonach die Menschen suchen, sondern auch, welche Seiten sie aufgerufen, welche Filme sie angeschaut und welche Werbung sie angeklickt haben.
"Zu viele Informationen über uns alle gelangen in die Hände eines einzigen Unternehmens - nämlich in die von Google", so Jeff Chester, Gründer und stellvertretender Leiter der US-Datenschutzorganisation Center for Digital Democracy[2]. Das CDD hat daher die amerikanische Federal Trade Commission (FTC) und die Europäische Union gebeten, die Fusion aus Datenschutz- und kartellrechtlichen Gründen zu unterbinden.
"Es werden immer mehr Informationen zusammengefügt. Eines Tages haben sie dann die Möglichkeiten, diese Informationen alle miteinander zu verbinden. Dadurch entstehen gigantische Gefahren für den Datenschutz", so auch Ari Schwartz, stellvertretender Leiter des Center for Democracy and Technology[3] (CDT), einer Bürgerrechtsbewegung aus Washington.
Microsoft und AT&T schüren diese Befürchtungen noch: Sie haben die FTC ebenfalls gebeten, die Fusion zu untersuchen - es sei eine Vormachtstellung zu befürchten. Dazu muss man allerdings wissen, dass Microsoft angeblich ebenfalls Doubleclick übernehmen wollte. Die Vermutung liegt nahe, dass es den Redmondern also weniger um den Datenschutz als die Zügelung eines Konkurrenten geht.
Google spielt die Bedenken herunter. Eric Schmidt, CEO von Google, weist dem Datenschutz höchste Priorität zu. Man werde entsprechende Maßnahmen ergreifen. Er spekuliert etwa, dass Google ein Wahlsystem für die Verbraucher einrichten oder separate Datenlager führen könnte. "Diese Befürchtungen sind durchaus legitim. Wenn wir die Unterstützung unserer Werbekunden oder Endverbraucher verlieren, geht das Unternehmen dadurch kaputt", sagte Schmidt.
Er verwies zudem darauf, dass sein Unternehmen kürzlich damit begonnen hatte, den letzten von vier Ziffernblocks der IP-Adresse im Zusammenhang mit einem bestimmten Computer zu löschen. Die Nummer werde in einen größeren Satz von 256 IP-Nummern zusammengefügt. Dadurch könnten Menschen zwar landesspezifisch, nicht jedoch anhand ihres Computers angesprochen werden.
Nicole Wong, Anwältin von Google, hat zudem eine ganz eigene, interessante These aufgestellt. Ihrer Meinung nach käme die ungeheure Datensammlung den Verbrauchern zu Gute. In der "Los Angeles Times" äußerte sie ihre Hoffnung, dass das Unternehmen die "nicht persönlich identifizierbaren Daten" von Google und Doubleclick miteinander verschmilzt. So seien dann gezieltere Werbeaktionen möglich. Ihrer Meinung nach würde dies verhindern, dass die Verbraucher mehrmals mit ähnlichen Werbeinformationen bombardiert werden. Persönlich identifizierbare Daten wie Namen und E-Mail-Adressen würden ja separat gespeichert.
Trotz der Zusicherungen von Schmidt und Wong steht zu befürchten, dass der Datenschutz nicht mit Googles halsbrecherischen Expansionsbestrebungen Schritt halten kann. Doubleclick wurde schließlich bereits während des Dot-Com-Booms für seinen Umgang mit persönlichen Informationen heftig kritisiert.
Während des Dot-Com-Hypes war Doubleclick für die Online-Werbung, was Google heute für die Internetsuche ist. Das Unternehmen dominierte in diesem Bereich so sehr, dass nach dem Kauf des Offline-Direktmarketing-Unternehmens Abacus die Alarmglocken der Datenschützer schrillten. Zumal das Unternehmen damit begann, Daten über die Kaufgewohnheiten der Kunden in der wirklichen Welt mit ihren Online-Gewohnheiten zu kombinieren. Die FTC trat auf den Plan. Doubleclick musste schließlich das Consumer-Medien-Geschäft und die Zuweisung von Anzeigen auf der Grundlage des Verhaltens der Anwender aufgeben.
Mit der Übernahme durch Google erwachsen nun neue Bedenken: "Hier werden zwei sehr große Werbenetzwerke miteinander verbunden. Die zentrale Speicherung von Informationen gibt Anlass zu der Befürchtung, dass diese ein Ziel für Hacker oder übereifrige Regierungsermittler werden könnten", sagte Kurt Opsahl, leitender Rechtsanwalt der Bürgerrechtsbewegung Electronic Frontier Foundation (EFF[4]). "Google behauptet, dass es nicht beabsichtige, die beiden Dienste zu integrieren. Das bedeutet jedoch nicht, dass solche Pläne zu einem späteren Zeitpunkt nicht doch ausgearbeitet werden."
Doubleclick platziert bekanntlich Cookies, um Zugang zu den Internet-Protokolladressen von Computern zu bekommen. So erhält es eine Auflistung aller Seiten, die von diesem Computer aus aufgerufen wurden. Diese Daten, kombiniert mit Googles Wissen über das Nutzungs- und Abfrageverhalten der Anwender, ist das eigentliche Schreckensszenario. Google hat zum Beispiel erst kürzlich einen kostenfreien, über Sprache aktivierten lokalen Suchservice für Handys und Festnetzapparate eingeführt.
Die Fusion von Google und Doubleclick könnte aber auch den Dialog anfachen: Das CDT hat die FTC darum gebeten, einen Workshop zum Thema Adressierung von Werbemaßnahmen abzuhalten. So sollen optimale Praktiken innerhalb der Branche festgelegt werden, zu denen beispielsweise Microsoft, Google oder Yahoo verpflichtet werden könnten. Nutzer sollen weiterhin die Kontrolle über die Informationen aus Suchanfragen und über ihr Surfverhalten behalten.
Ziel kann es laut EFF-Anwalt Opsahl nur sein, "die Menge an zusammengetragenen Informationen auf absolut erforderliche Informationen zu beschränken. Und sie müssen möglichst kurz aufbewahrt werden. Darüber muss mit Google gesprochen werden."
Google weist aktuell Anzeigen nur auf der Grundlage der Suchanfragen zu. Eine Suche nach Rezepten für Zitronenkuchen könnte etwa in einer Anzeige für eine Rezeptdatenbank resultieren. Es werden außerdem IP-Adressen genutzt, um Menschen anhand ihres Standortes gezielt anzusprechen.
Zu Beginn dieses Jahres hatte Google seine Vorgehensweise bei der Aufbewahrung von Daten geändert. Jetzt löscht das Unternehmen Suchanfragedaten im Zusammenhang mit Cookies und IP-Adressen nach 18 bis 24 Monaten, während diese Daten früher unbefristet aufbewahrt wurden. "Das Ziel von Google ist ziemlich klar", sagt CDT-Chef Schwartz. "Sie hatten das Ziel, sämtliche Informationen dieser Welt zusammenzutragen und dafür zu sorgen, dass danach öffentlich gesucht werden kann. Es gab jedoch keine Regeln, um den Datenschutz zu gewährleisten."
Schwartz schränkt ein: "Sie haben bestimmte Schutzmaßnahmen ergriffen, aber im Wesentlichen betonen sie nur, nichts Schlechtes im Schilde zu führen. Was fehlt, ist eine größere Vision für den Datenschutz."
Vielleicht aber hat Google solche Pläne einfach noch nicht ausgearbeitet. Im Rahmen einer Konferenzschaltung zur Übernahme von Doublecklick hatten selbst die Mitbegründer von Google Mühe, die Pläne des Unternehmens darzulegen. "Insgesamt ist uns der Schutz der Daten der Endverbraucher sehr wichtig. Das wird unsere erste Priorität sein, wenn wir über neue Werbeprodukte nachdenken", sagte Mitbegründer Sergey Brin. "Also, ich denke in die folgende Richtung...", fing er einen weiteren Satz an, führte ihn aber nicht zu Ende. Dann schloss er mit den Worten: "Es gibt einige Herausforderungen in Sachen Datenschutz."
URLs in diesem Artikel:
[1] = http:/
[2] = http:/
[3] = http:/
[4] = http:/