Mobiles Fernsehen gilt als eine der Anwendungen, welche die Nachfrage nach UMTS in Schwung bringen sollen. Aber wer sich kein UMTS-Telefon anschaffen möchte, muss nicht verzichten. Auch mit GPRS-Handys kann man Videos empfangen.
Eine 45-minütige Reportage zum "Making of" der Star Wars-Filme bringt Vodafone am 19. Mai zum weltweiten Kinostart der 3. Episode auf die Handys seiner Kunden. Mit diesem Exklusivangebot für Mobile TV, das der Betreiber seinen UMTS-Kunden anbietet, möchte er den Kinofans das mobile Fernsehen schmackhaft machen. Seit vor etwa einem Jahr die UMTS-Netze den Betrieb aufnahmen, sehen viele die Übertragung von Videos als eine der erfolgversprechenden Anwendungen für den breitbandigen Mobilfunk, der Datenraten bis zu 384 KBit/s ermöglicht.
Zumindest auf Anbieterseite gibt es neben den Mobilfunkbetreibern genügend Interessenten, die einen Erfolg von Mobile TV gerne sähen: Fernsehsender, die im Besitz von Filmrechten sind; die Deutsche Fußball-Liga, die die Bundesligarechte vermarktet, oder Plattenfirmen, die einen zusätzlichen Absatzkanal für Videoclips bekommen. Sie alle können sich mit der mobilen Mini-Glotze eine neue Geldquelle erschließen. Und mit jedem neuen Nutzer von Videoübertragungen wird der Markt auch für die Werbebranche attraktiver.
Eine Untersuchung der ABI Research sagt voraus, dass die Zahl von heute weltweit weniger als einer Million Nutzern von Videoinhalten auf dem Mobiltelefon bis 2010 auf 250 Millionen steigen wird. Dann, so prognostizieren die Marktforscher, wird der weltweite mobile Videomarkt 27 Milliarden Dollar umsetzen.
Und tatsächlich steht schon bei vielen Mobilfunkkunden die Videonutzung auf dem Wunschzettel. In einer repräsentativen Umfrage der Zeitschrift Stern zum Mobilfunk gaben im Januar 13 Prozent der insgesamt 2000 über 14 Jahre alten Befragten mit eigenem Handy an, dass sie Fotos und Videos auf dem Mobiltelefon für interessant halten. Etwas anders sieht es aber bei Antworten nach der tatsächlichen Nutzung aus - sie offenbaren noch großen Nachholbedarf: Nur zwei Prozent geben an, bereits Fotos oder Videos auf dem Mobiltelefon betrachtet zu haben.
Welche Technik sie sich beim Anschauen der Filme zu Nutze gemacht haben, wurde leider nicht analysiert. Denn Videos können auf unterschiedlichen Wegen aufs Handy gelangen: per MMS, per Download, als Datenstrom oder über die digitale TV-Technik DVB-H. Die einfachste Möglichkeit, Videos auf das Handy zu laden, bietet der Multimedia Messaging Service (MMS). Per MMS kann man kurze Filmsequenzen versenden, die im Handy gespeichert und dann abgespielt werden. Der Nachteil: Mit dieser Technologie lassen sich wegen der Beschränkung, die die Netzbetreiber auferlegt haben, nur Datenmengen von höchstens 300 KByte transportieren. Das reicht gerade mal für ein paar Sekunden Bewegtbilder. Aber auch für solch kurze Videoschnipsel gibt es Anwendungen: So bieten die Mobilfunkbetreiber beispielsweise Fußballszenen vom jeweils aktuellen Spieltag der Fußball-Bundesliga als MMS-Dienst an. Einmal abonniert, kommen die wichtigen Spielszenen automatisch zur Halbzeit oder direkt nach dem Spiel auf das Mini-Display.
Und: Mit MMS kann man selbst gedrehte Videos an Freunde und Bekannte versenden. Das ist zwar keine TV-Anwendung und schon gar nicht kommerziell, kann aber eine persönliche Alternative zu den kurzen Textnachrichten oder MMS-Bildergrüßen sein.
Videodownload - einfach aber wirkungsvoll
Die nächste Stufe bei den mobilen Videoanwendungen erklimmt man mit dem Download von Videos, die in sämtlichen WAP-Portalen der Betreiber im Angebot sind. Die Auswahl reicht von Nachrichtenclips über Musikvideos bis hin zu Kinotrailern. Und nicht zu vergessen, wenn auch gerne von den Anbietern verschwiegen: Sexfilmchen. Die Soft-Erotik-Videos, wie sie auch verschämt bezeichnet werden, finden offenbar guten Absatz und spülen in diesem Geschäftsbereich vermutlich das meiste Geld in die Kassen der Betreiber - zugeben möchte man das aber allenfalls hinter vorgehaltener Hand, um das eigene Image nicht zu schädigen.
Weil bei Videodownloads die Daten auf dem Gerät gespeichert werden und es daher nicht auf eine hohe Datenrate wie etwa bei UMTS ankommt, kann man die Videos auch mit GPRS-Handys herunterladen. Doch aus der Zwischenspeicherung ergibt sich auch bereits der Nachteil: Aufgrund der Datenmenge sind die Trailer meist relativ kurz und haben nur eine geringe Auflösung.
Einen besseren Eindruck davon, was mit mobilem TV möglich ist, erhält man erst mit Videostreaming. Bei diesem Verfahren werden die Daten von einem Server abgerufen, landen in einem Pufferspeicher, um Schwankungen bei der Übertragungsrate auszugleichen, und werden dann mit kurzer Verzögerung abgespielt.
Mobile TV bei Vodafone per UMTS.
Beim Streaming kann der Betreiber die Übertragung zu einem bestimmten Zeitpunkt starten und den Datenstrom an eine große Zahl von Nutzern gleichzeitig verteilen. Weil damit ebenso Live-Übertragungen möglich sind, nennt man das Verfahren Live Streaming. Der Netzbetreiber kann das Videoangebot aber auch so gestalten, dass er jedem Kunden den Zeitpunkt des Übertragungsstarts selbst überlässt (On Demand).
Für UMTS sieht der 3GPP-Standard (Third Generation Partnership Project) bei Video den Codec H.263 und für die Audiodaten AMR (Adaptive Multirate) vor - unabhängig ob On-Demand-Abruf, Livestreaming oder Download. Die Unterschiede werden bei den verwendeten Protokollen deutlich. Während der Download mit HTTP (Hypertext Transfer Protocol) oder WTP (Wireless Transfer Protocol) erfolgt, kommen beim Live- und On Demand-Datenstrom RTPS (Real Time Streaming Protocol) oder RTP (Real Time Transport Protocol) zum Einsatz. Wie schon angedeutet, fordert ein Streaming-Angebot die Verwendung von UMTS. Denn die notwendigen Übertragungsraten von 112 KBit/s, wie sie beispielsweise Vodafone verwendet, kann GPRS nicht mehr bewältigen.
Heute ist der Aufwand für Mobile TV für den Netzbetreiber noch relativ hoch. Denn für jeden Zuschauer muss der Betreiber eine eigene Streaming-Session bereitstellen. "Bei moderaten Nutzerzahlen kann man das bewältigen", erklärt Dr. Uwe Horn von Ericsson. "Ab 100.000 Nutzern wird es allerdings etwas problematisch." Die Lösung für das Problem wird Multimedia Broadcast/Multicast Service (MBMS) bringen, das im Release 6 des 3GPP-Standards enthalten ist. Bei diesem Verfahren wird ein Broadcast/Multicast Service Center als Schnittstelle zwischen Inhaltsanbieter und Mobilfunknetz eingefügt. Das bedeutet: Der Inhalt wird nur einmal vom Inhalteanbieter zu einem Server beim Netzbetreiber übertragen, der dann die Verteilung auf die verschiedenen Kanäle vornimmt, sodass der Stream individuell zu den Kunden gelangt.
Streaming hat gegenüber dem Download den Vorteil, dass es auch für längere Filme praktikabel ist und Liveübertragungen, beispielsweise von einem Fußballspiel, möglich sind.
Video-Streaming bietet vielen Anbietern einen Plattform, ihre Inhalte zu verbreiten: Kinofilmverleiher, TV-Anstalten, Nachrichtensender, Platten-Labels oder Fußballvereine könnten ihren Produkten einen weiteren Absatzkanal erschließen. Auch Unternehmen eröffnet sich hier ein Anwendungsgebiet: Corporate TV. Speziell auf die Firma zugeschnittene Inhalte erreichen mit dem mobilen TV auch die Mitarbeiter, die sich nicht am Schreibtisch im Büro aufhalten, sondern unterwegs sind, aber ein Handy in der Tasche haben. Ebenfalls denkbar wäre beispielsweise die Bereitstellung von Videos, die dem Service-Techniker bei der Lösung eines Problems vor Ort beim Kunden helfen. Viel diskutiert, aber bislang noch Zukunftstechnologie, ist die Übertragung von Bewegtbildern über DVB-H (Digital Video Broadcasting – Handheld). DVB-H ist eine Übertragungstechnik, die den gegenwärtig in Ballungszentren in der Einführung befindlichen Standard DVB-T ergänzt und speziell für den Empfang auf mobilen Endgeräten konzipiert ist.
Mit DVB-H wäre eine echte Rundfunkübertragung von Filmen auf das Handy möglich. Mobilterminals, die sowohl GPRS oder UMTS und DVB-H beherrschen, gibt es derzeit zwar noch nicht, aber Prototypen liegen bereits vor. So fand im vergangenen Jahr in Berlin ein Feldversuch der BMCO (Broadcast-Mobile-Convergence) für DVB-H mit Nokia-Geräten statt, die allerdings nicht in Serie gehen werden. Die Finnen arbeiten derzeit an einer neuen Version eines Multimediagerätes, das voraussichtlich 2006 auf den Markt kommt. Auch Siemens zeigte auf der CeBIT im März dieses Jahres einen Prototyp für DVB-H und Mobilfunk. Die Verfügbarkeit der Endgeräte ist aber nur eine Seite der Medaille. Auch die Sendeinfrastruktur muss aufgebaut werden. Da sieht es gegenwärtig noch etwas schlecht aus. Zwar nahmen auf den Berlinern Fernsehtürmen Alexanderplatz und Schäferberg zwei DVB-H-Sender bereits den Betrieb auf, eine kommerzielle Nutzung ist aber derzeit noch nicht in Sicht – und schon gar nicht flächendeckend im Bundesgebiet.
![]() Prototyp von Siemens für DVB-H (Bild: Siemens) |
Auch wenn die Netzbetreiber es bereits im Vorfeld dementieren, würde DVB-H im Bereich Mobile TV durchaus in Konkurrenz zu UMTS stehen. Eine Verschmelzung der beiden Technologien hat aber durchaus ihren Charme. So könnte man mit einem Kombigerät per UMTS die Auswahl des gewünschten Programms treffen, die Übertragung starten und die Abrechnung vornehmen. Auch ein Rückkanal stünde mit der Kombination DVB-H und UMTS zur Verfügung. Die Videodaten selbst gelangen jedoch per DVB-H ins Mobilterminal. „DVB-H ist UMTS überlegen, wenn es um Rundfunk mit vielen Empfängern geht“, erklärt Prof. Dr.-Ing. Frank Müller-Römer, der am BMCO-Projekt[1] in Berlin beteiligt war, in dem Nokia, Philips, Universal Studios Network und Vodafone einen Feldversuch zu DVB-H in Berlin durchführten. Er bescheinigt aber Vorteile für UMTS, wenn es um Video on Demand geht.
Einen Wermutstropfen darf man bei DVB-H nicht verschweigen: Zu den Übertragungs- und Abogebühren für die Videos, Kinofilme oder TV-Sendungen käme bei DVB-H auf dem Handy aber noch eine weitere Kostenquelle hinzu. Denn die GEZ wird auf jeden Fall DVB-H-fähige Mobiltelefone ins Visier nehmen. Dass die Geräte gebührenpflichtig sein werden, daran lässt die Gebühreneinzugszentrale keinen Zweifel; das sei im Rundfunkstaatsvertrag bereits geregelt. Laut Auskunft der Gebühreneinzugszentrale entfällt aber bei privaten Mobiltelefonen die Gebührenpflicht, sofern der Besitzer des Telefons schon Rundfunkgeräte für seinen privaten Haushalt angemeldet hat.
URLs in diesem Artikel:
[1] = http:/
