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Windows-7-Lizenzen: Was Microsoft nicht verrät

Ed Bott, Peter Marwan
|
10. November 2009

OEM-Versionen von Windows 7

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  • Ja, noch in in diesem Jahr.
  • Ja, aber frühestens 2010.
  • Nein, ich bleibe bei XP.
  • Nein, ich bleibe bei Vista.
  • Nein, ich steige auf Mac OS X um.
  • Nein, ich steige auf Linux um.

Laut Microsoft gehen 90 Prozent aller Windows-Lizenzen zusammen mit neuen PCs über den Ladentisch, auf denen das Betriebssystem durch sogenannte Original Equipment Manufacturers (OEMs), vorinstalliert ist. Das wird sich wahrscheinlich auch mit Windows 7 nicht wesentlich ändern.

Für viele Windows-Nutzer ist das der weitaus günstigste Weg, an ein neues Betriebssystem zu gelangen. Die großen PC-Hersteller verkaufen jeden Monat Millionen von PCs mit vorinstalliertem Betriebssystem.

Kauf über einen großen PC-Hersteller

Mit dem ersten Start des Rechners akzeptiert der Anwender gleich zwei Lizenzabkommen - in der Regel, ohne sie wirklich zu kennen: eines mit dem PC-Hersteller, eines mit Microsoft. Deshalb hier in Kürze die Fakten, die man wirklich wissen muss.

  • Das Windows-Lizenzabkommen wird in diesem Fall zwischen dem Käufer und dem PC-Hersteller abgeschlossen, nicht zwischen Käufer und Microsoft.
  • Der OEM benutzt spezielle Imaging-Tools, um Windows auf den von ihm hergestellten PCs zu installieren. Er ist auch für den Support zuständig. Außer bei Sicherheitsproblemen gewährt Microsoft für eine zusammen mit einem PC erworbene OEM-Version von Windows keinen kostenfreien Support.
  • Die Kopie von Windows ist an den PC gebunden, mit dem sie erworben wurde. Die Lizenz lässt sich nicht auf einen anderen PC übertragen. Das ist unter anderem ein Grund dafür, warum sie vergleichsweise wenig kostet.
  • Alle Komponenten oder Peripheriegeräte lassen sich austauschen, ohne die Lizenzbestimmungen zu verletzen. Auch das Motherboard kann bei einer Fehlfunktion durch ein identisches oder ein vergleichbares Modell eines anderen Herstellers ersetzt werden. Das muss allerdings durch den PC-Hersteller erfolgen. Bei einer eigenhändigen Reparatur oder gar einem Austausch erlischt die Windows-OEM-Lizenz. (Update: Nach inzwischen eimgetroffener Auskunft von Microsoft macht es in Deutschland keinen Unterschied, ob der OEM oder der Kunde Änderungen an dem System vornimmt. Entscheidend sei, ob er das System danach aktivieren könne oder nicht. Bei Fragen zu diesem Thema helfe dann das Aktivierungscenter.)
  • Eine Aktivierung von Windows ist üblicherweise nicht notwendig, wenn das Betriebssystem durch einen der großen PC-Fertiger aufgespielt wurde. Die Kopien sind normalerweise schon in der Fabrik vor-aktiviert. Auch wenn das Betriebssystem vom Recovery-Datenträger oder der Recovery-Partition neu installiert wird, ist üblicherweise keine Aktivierung notwendig.
  • Bereits beim Kauf einer vorinstallierten OEM-Kopie von Windows 7 sollte man sich überlegen, ob man 32- oder 64-Bit-Windows haben möchte. Denn der Kaufvertrag mit dem Hersteller legt fest, ob man später noch wechseln kann. Und einige Hersteller bieten bei bestimmten Modellvarianten nur eine der beiden Windows-Varianten an.

Windows-7-Versionen und ihre Funktionen (Bild: Microsoft)
Windows-7-Versionen und ihre Funktionen (Bild: Microsoft)

Kauf über lokale PC-Anbieter

Damit jedoch nicht genug. Denn neben den etwa zwei Dutzend ganz großen OEM-Partner von Microsoft gibt es auch – gerade in Deutschland – eine Vielzahl sogenannter System Builder. Kauft man etwa einen neuen Rechner von einem lokalen Händler, der diesen selbst konfiguriert (manchmal auch "White Box PC" genannt), kann auch dieser eine OEM-Edition von Windows darauf vorinstallieren.

Man sollte sich aber durch den sehr ähnlichen Namen aber nicht verwirren lassen, denn diese OEM-Lizenz unterscheidet sich in einigen entscheidenden Details von derjenigen, die die großen PC-Hersteller mitliefern.

  • Auch in diesem Fall ist die Windows an den PC gebunden, auf dem sie ursprünglich installiert wurde. Sie lässt sich weder auf einen anderen PC übertragen noch ist ein Upgrade des Motherboards erlaubt.
  • Entsprechend seines Abkommens mit Microsoft muss der OEM das Windows OEM Preinstallation Kit (OPK) nutzen, um Windows aufzuspielen. Auch hier geht der Käufer beim ersten Start des PC eine Lizenzvereinbarung mit dem OEM und Microsoft ein, und auch in diesem Fall ist der OEM verpflichtet, Windows-Support zu bieten.
  • Innerhalb von 30 Tagen ist eine Aktivierung des PCs notwendig. Der Product Key sollte als Teil der Installationsroutine mit dem OPK bereits eingegeben sein. Die Aktivierung verläuft im Normalfall automatisch, aber für den Nutzer transparent.
    Im Gegensatz zu den USA und anderen Ländern dürfen in Deutschland die System-Builder-Versionen von Windows 7 auch ohne neuen PC an Endverbraucher verkauft werden. Es wird von Microsoft aber nicht gerne gesehen und es gibt keinen kostenlosen Support für diese Versionen. Außerdem muss sich der Kunde bereits beim Kauf entscheiden, ob er die 32- oder 64-Bit-Version haben will.
  • Beim Kauf eines "White-Box-PCs" von einem System Builder installiert dieser die vom Käufer ausgewählte Windows-Version auf dem Rechner. Der Käufer erhält ein Paket mit einem Datenträger zur Neuinstallation und dem Product Key. Dieses ähnelt zwar einem als Box gekauften Produkt, berechtigt aber nicht zu dem sogenannten In-Place-Upgrade (etwa dem Wechsel von Vista auf Windows 7). Auch in diesem Fall erhält der Käufer nicht automatisch die 32- und die 64-Bit-Version. Wenn er beide erhält, kann er durch eine manuelle Neuinstallation mit Hilfe des Product Key wechseln.

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27 von 33 Lesern fanden diesen Artikel nützlich.

Lesermeinungen zum Artikel

 
von Martin
am 12. November 2009, 14:14 Uhr
Komplizierte Regelungen
Da heißt es immer, die Nutzer würden Windows bevorzugen, weil es so unkompliziert sei. Nach dem Lesen dieses Artikels kann ich das nicht mehr nachvollziehen. Es handelt sich ja um Überlegungen, die bereits vor der Installation getroffen werden müssen. Da hat man ja schon Stunden mit der Auswahl der richtigen Lizenz verschwendet und seinen Computer noch nicht einmal eingesetzt.
 
von Thomas F.
am 13. November 2009, 18:57 Uhr
Was ist denn daran kompliziert?
Es wurde keinerlei Beispiel für die Behauptung genannt.
In Wahrheit ist es sehr einfach, eine passende Version zu wählen. Otto Normalverbraucher nimmt Home Premium, Firmen-PCs bekommen Professiional, fertig. :-) Größere Firmen haben eh SELECT oder ähnliche Lizenzmodelle. Die machen sich keine 10 Minuten Gedanken darüber, sondern melden einfach, wieviele Win7 Pro sie aufgesetzt haben. Für den Privatmann reicht wie gesagt die günstigste OEM-Version. Wer nur wegen Bitlocker das Doppelte ausgibt, ist selbst schuld. Schließlich gibt es TrueCrypt kostenlos.
 
von Rudolf
am 15. November 2009, 14:44 Uhr
AW: Komplizierte Regelungen
Eigentlich ist nur dieser Kommentar "kompliziert", gemeint ist fehlerhaft und oberflächlich.
 
von Rudolf
am 15. November 2009, 14:41 Uhr
Oberflächlicher und fehlerhafter Kommentar
Habe eine Systembuilder-Version (OEM) von Windows 7 im Oktober gekauft und installiert. Diese Woche habe ich ein völlig neues System aufgebaut und den alten PC weitergereicht. Windows 7 musste neu aktiviert werden (innerhalb von 30 Tagen). Nach starten dieses Vorganges konnte ich per kostenloser Telefonhotline in einem automatischen Aktivierungsprozess die Aktivierung durchführen. Es ist legal diese Systembuidler-Version auf einen neuen Rechner zu installieren. Einzige Bedingung: Sie darf nur auf einem Rechner installiert sein!
 
von Peter Marwan
am 18. November 2009, 13:58 Uhr
AW: Oberflächlicher und fehlerhafter Kommentar
Hallo,
die Auskunft von Microsoft zu dem Thema hat uns leider erst heute erreicht. Das Unternehmen räumt ein, dass es in Deutschland keinen Unterschied macht, ob der OEM oder der Kunde Änderungen an dem System vornimmt. Entscheidend sei, ob der Kunde das System danach aktivieren könne oder nicht. Bei Fragen dazu helfe das Aktivierungscenter.

Bei Ihnen hat das ja offensichtlich geklappt. Nach dieser Auskunft bleibt aber doch ein Restrisiko für den Anwender. Wie sich das aus juristischer Sicht genau verhält werden wir in einem ausführlichen Beitrag in den nächsten Tagen erörtern. Inzwischen wurde die Antwort von Microsoft im Beitrag als Update eingefügt.

Peter Marwan
Redaktion ZDNet.de
 
von Martin
am 2. Dezember 2009, 09:32 Uhr
OEM-Upgrade - Wechsel zwischen 32 und 64 bit erlaubt?
Woran macht Herr Bott die Aussage fest, ein Wechsel zwischen 32 und 64 bit ist bei OEM-Versionen nicht erlaubt?
Ich habe mich mal durch die Lizenzbedingungen gequält (das kann man wörtlich nehmen!)
In der OEM-Lizenzvereinbarung steht:

Zitat:
2. d.) Alternative Versionen. Möglicherweise enthält die Software mehr als eine Version, wie z. B. 32 Bit und 64 Bit. Sie dürfen jeweils nur eine Version verwenden. Wenn der Hersteller oder das Installationsunternehmen Ihnen die einmalige Möglichkeit zur Auswahl zwischen Sprachversionen zur Verfügung stellt, sind Sie nur zur Verwendung der von Ihnen ausgewählten Sprachversion berechtigt.

Wie muss man das dann interpretieren? Habe ich ein maximal einmaliges Wahlrecht, welche Sprache ich installiere, kann aber so oft ich will von 32 auf 64 bit wechseln, wenn ich jeweils die vorhandene Variante dabei überschreibe?
Mein Notebook z.B. kam ausschließlich mit 32bit Medien, Vista bzw. Windows 7 gibt es aber in beiden Varianten. Was ist also gemeint?

weiter findet man:

Zitat:
15.DOWNGRADE. Sie sind berechtigt, anstelle der Software eine der folgenden früheren Versionen zu verwenden:

· Windows Vista Business,
· Microsoft Windows XP Professional,
· Microsoft Windows Professional x64 Edition oder

· Microsoft Windows XP Tablet PC Edition.
Dieser Vertrag gilt für Ihre Verwendung der früheren Versionen. Wenn die frühere Version andere Komponenten enthält, gelten für Ihre Verwendung dieser Komponenten die Verträge der früheren Version. Weder der Hersteller noch das Installationsunternehmen noch Microsoft sind verpflichtet, Ihnen frühere Versionen zu liefern. Sie sind verpflichtet, die frühere Version separat zu erwerben. Sie sind jederzeit berechtigt, eine frühere Version durch diese Version der Software zu ersetzen.

Es geht zwar um Down- und nicht um Upgrades, aber vielleicht kann man da auch Anhaltspunkte ableiten:
Hier wird nur für XP ein Unterschied zwischen 32 und 64 bit gemacht (und explizit die Wahlmöglichkeit erlaubt), bei allen anderen bleibt das unerwähnt. Heißt das, es ist ihnen egal oder es ist nicht erlaubt?

So wie ich das interpretiere, dürfte man also laut Lizenzvertrag durchaus wechseln. Oder gilt das nur, wenn man vom Hersteller mit 32 und 64 bit Installationsmedien versorgt wird?
 
von Jo
am 10. Dezember 2009, 13:30 Uhr
Lizenzberechtigung übertragen
Hallo,
muß ich unbedingt Easytransfer bei einem Upgrade benutzen? Ich möchte gar keine Daten vom XP übertragen, aber wenn XP nicht installiert ist, bekomme ich den Key nicht gültig. W7Beta und RC waren ja wohl Vollversionen und da gings ohne Probleme. Ich möchte auch nicht in der Registry basteln und damit vielleicht den Verlust meines Keys riskieren wenn es Microsoft wieder mal danach ist.
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