Verbot von Baukasten-Apps: Apple macht Rückzieher

Der iPhone-Hersteller verbietet musterbasierte Apps nicht mehr grundsätzlich. Kommerzielle Dienstleister dürfen sie aber nicht mehr im Namen ihrer Kunden einreichen. Die Anbieter der App-Inhalte müssen eine Entwicklerlizenz erwerben und die Apps selbst einreichen.

Apple hat seine Regeln für Baukasten-Apps revidiert. Wenn kommerzielle Dienstleister solche Apps nach ihren Vorlagen entwickeln, dürfen sie diese allerdings nicht selbst im Namen ihrer Kunden im App Store einstellen. Die Anbieter der App-Inhalte müssen vielmehr die App selbst zur Prüfung einreichen und benötigen dafür eine Entwicklerlizenz.

(Bild: Apple)

Früher in diesem Jahr hatte Apple seine Richtlinien für solche Template-Apps rigoros geändert und erklärt, damit die Zahl von Apps geringer Qualität und Spam-Apps eindämmen zu wollen. Die Maßnahme rief allerdings lautstarke Kritik hervor, da von ihr breitere Kreise betroffen waren. Zu ihnen gehörten Nonprofit-Organisationen, Vereine, kleinere Unternehmen und Restaurants, denen die Expertise oder die finanziellen Mittel fehlten, eine maßgeschneiderte Anwendung nach Apples Vorstellungen zu schaffen.

Betroffen waren auch Dienstleister, denen der iPhone-Hersteller avisierte, ihre Apps ab dem 1. Januar 2018 grundsätzlich nicht mehr im App Store zuzulassen. Manche Baukasten-Apps waren schon früher von Ablehnungen betroffen. Wie TechCrunch brichtet, stellten einige Firmen aufgrund dieser Änderungen sogar ihren Geschäftsbetrieb ein.

Abschnitt 4.2.6 der Richtlinien für die Zulassung im App Store besagte zuletzt schlicht, dass Apps abgelehnt werden, die aus kommerziell angebotenen Vorlagen oder durch einen App-Generierungs-Service geschaffen wurden. Seit 20. Dezember heißt es nun, dass die automatische Ablehnung nicht droht, wenn sie direkt von demjenigen eingereicht wird, der die App-Inhalte bereitstellt. Das erfordert auch von kleineren Anbietern, selbst die jährliche Entwicklergebühr von 99 Dollar zu tragen. Behörden und nicht gewinnorientierten Organisationen will Apple diese Gebühr jedoch ab Anfang 2018 erlassen.

Den Dienstleistern wird außerdem aufgegeben, ihren Kunden Tools anzubieten, mit denen sie „maßgeschneiderte, innovative Apps schaffen können, die eine einzigartige Nutzererfahrung bieten“. Damit bleibt den Prüfern immer noch reichlich Ermessensspielraum, um Apps zurückzuweisen.

Als weitere Option stellt Apple Template-Providern anheim, Inhalte verschiedener Kunden in einer aggregierten Anwendung zusammenzufassen. Als Beispiel nennen die Richtlinien eine App, über die sich Restaurants finden lassen. Sie dürfe angepasste Einträge oder Seiten für jedes Restaurant enthalten, das den Dienstleister beauftragt.

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