Safari-Tracking: Britische Sammelklage gegen Google

Wegen der unrechtmäßigen Erhebung persönlicher Daten verlangt die Gruppe "Google You Owe Us" Schadenersatz für 5 Millionen britische iPhone-Nutzer. Für die Umgehung des Tracking-Schutzes musste Google in den USA bereits Millionenstrafen zahlen.

Eine britische Interessengemeinschaft namens „Google You Owe Us“ hat eine Sammelklage gegen Google eingereicht. Sie wirft dem Internetkonzern vor, zwischen Juni 2011 und Februar 2012 den Tracking-Schutz des Safari-Browsers auf dem iPhone umgangen und damit unrechtmäßig persönliche Daten gesammelt zu haben. Die über 5 Millionen Menschen in Großbritannien, die in diesem Zeitraum ein iPhone nutzten, sollen daher Schadenersatz erhalten.

(Bild: News.com)
Der klagenden Gruppe steht mit Richard Lloyd der frühere Chef der britischen Verbraucherorganisation Which? vor, die Rechtsberatung übernimmt die Londoner Anwaltskanzlei Mischon de Reya. Lloyd bezeichnete die Klage gegenüber dem Guardian als einen der größten Kämpfe seines Lebens. „Mit dieser Klage werden wir eine starke Botschaft an Google und andere Tech-Riesen im Silicon Valley schicken, dass wir uns nicht nehmen lassen, gegen den Bruch unserer Gesetze anzukämpfen.“ Es handle sich um den ersten Fall in Großbritannien, in dem einer bedeutenden Technikfirma vorgeworfen wird, wertvolle persönliche Daten missbräuchlich zu nutzen.

„Das ist nicht neu“, ließ ein Google-Sprecher dazu wissen. „Wir haben uns zuvor in ähnlichen Fällen verteidigt. Wir glauben nicht, dass die Klage in irgendeiner Weise begründet ist, und werden die Vorwürfe bestreiten.“

Neu sind die Vorwürfe zwar nicht – aber eine Sammelklage in Großbritannien ist anders als in den USA ungewöhnlich und insofern ein Novum. Schon 2015 hatte ein britisches Berufungsgericht die grundsätzliche Entscheidung getroffen, dass britische Nutzer von Apples Safari-Browser Google wegen Verletzung ihrer Privatsphäre verklagen können. Googles Anwälte in Großbritannien hatten vergeblich damit argumentiert, dass es nicht den dortigen Datenschutzgesetzen unterliege und daher nur an seinem Firmensitz im US-Bundesstaat in Kalifornien verklagt werden könne.

Im aktuellen Rechtsstreit geht es noch immer um Googles Umgehung der Datenschutzeinstellung von Apples Browser Safari mit einem Trick, um auch Nutzer auf iPhone oder Computer per Cookie verfolgen zu können. Bekannt wurde das erstmals im Februar 2012 durch einen Bericht des Wall Street Journal. Der Internetkonzern ignorierte damit eine von Apple vorgenommene Einstellung, die dafür sorgen sollte, dass Safari im Gegensatz zu anderen verbreiteten Browsern standardmäßig die Cookies von Drittanbietern blockiert.

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„Wir haben bekannte Funktionen von Safari genutzt, um Features bereitzustellen, die angemeldete Google-Nutzer aktiviert haben“, verteidigte sich Google damals gegen die Vorwürfe. Das überzeugte allerdings auch die US-Handelsaufsicht FTC nicht, die für die Umgehung des Tracking-Schutzes eine Rekordstrafe von 22,5 Millionen Dollar verhängte. Weitere 17 Millionen Dollar zahlte Google in diesem Zusammenhang an US-Bundesstaaten, ohne ein Fehlverhalten einzuräumen. Über die Strafzahlungen hinaus verpflichtete es sich jedoch zur Einhaltung bestimmter Regeln, was verhindern sollte, dass sich ein derartiger Vorfall wiederholt.

Wie es mit der Sammelklage in Großbritannien weitergeht, wird sich im nächsten Jahr zeigen, wenn der High Court of Justice den Fall verhandelt. Dieses Gericht behandelt erstinstanzlich alle bedeutenden und wichtigen Fälle.

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Themenseiten: Browser, Datenschutz, Gerichtsurteil, Google, Privacy, iPhone

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2 Kommentare zu Safari-Tracking: Britische Sammelklage gegen Google

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  • Am 2. Dezember 2017 um 16:31 von John

    Ich verstehe, also die internationalen IT Giganten fühlen sich nur dann den Gesetzen eines Landes verpflichtet wenn es ihnen geradenoch so in den Kram passt. Wer jedoch international agiert hat eben mehr nationale Gesetze zu befolgen es sei denn es gibt dazu internationale Abkommen. So einfach ist das!

  • Am 4. Dezember 2017 um 0:52 von Mac-Harry

    Wird Zeit, dass wir in Deutschland Sammelklagen zulassen.

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