Großbritannien schließt Steuerschlupflöcher für Apple und Amazon

Sie richtet sich gegen Offshore-Steuermodelle. Eine Steuer auf Lizenzgebühren für geistiges Eigentum soll die Übertragung von Gewinnen auf ausländische Töchter unattraktiv machen. Großbritannien schätzt die Mehreinnahmen auf 200 Millionen Pfund jährlich.

Der britische Schatzkanzler Philip Hammond hat eine neue Steuer angekündigt, die sich gegen internationale Konzerne richtet, die mit Offshore-Steuermodellen ihre Steuerlast in Großbritannien minimieren. Wie Business Insider unter Berufung auf eine Quelle im britischen Finanzministerium berichtet, würde die Steuer auch für Technikfirmen wie Apple, Amazon und Uber gelten.

Flagge von Großbritannien (Bild: Deutsche Messe AG)Bei der neuen Vorstellung der Steuer nannte Hammond jedoch keine Namen von Unternehmen. „Es gibt größere Bedenken zum Steuersystem im Digitalzeitalter“, sagte der Minister. Multinationale digitale Unternehmen zahlten mehrere Milliarden Pfund für Lizenzen an Tochterunternehmen in Ländern, in denen sie keine Steuern abführen müssten. „Und einige dieser Lizenzgebühren beziehen auf Umsätze in Großbritannien.“

„Ab April 2019 und in Übereinstimmung mit unseren internationalen Verpflichtungen werden wir eine Einkommensteuer auf Lizenzgebühren im Bezug zu Verkäufen in Großbritannien erheben, falls diese Lizenzgebühren in Länder mit geringen Steuersätzen fließen“, so der Minister weiter.

Unternehmen wie Amazon und Apple nutzen ein Geflecht aus Firmen innerhalb und außerhalb der EU, um ihre Steuerlast deutlich zu senken. Unter anderem erheben einige dieser Firmen Lizenzgebühren für geistiges Eigentum. Eine britische Tochter muss dann beispielsweise diese Lizenzgebühren an eine andere Tochter in einer sogenannten Steueroase abführen. In Großbritannien gelten die Gebühren als absetzbare Ausgaben, die den Gewinn und damit die zu zahlenden Steuern reduzieren. Als steuerpflichtige Gewinne tauchen sie dann wieder in der Steueroase auf, wo jedoch nur einen Bruchteil der Steuern erhoben wird, die in Großbritannien fällig gewesen wären.

Die Quelle von Business Insider erklärte dazu. „Wenn sie ihr geistiges Eigentum in einem Land vorhalten, das keine Steuern verlangt, und ihr geistiges Eigentum nutzen, um Gewinne durch Interaktionen mit britischen Verbrauchern zu erwirtschaften, erheben wir eine Steuer von 20 Prozent.“ Die Höhe des Steuersatzes entspricht der britischen Mehrwertsteuer Value Added Tax (VAT).

Hammond geht dem Bericht zufolge davon aus, dass die Steuer dem britischen Staat jährliche Mehreinnahmen von 200 Millionen Pfund beschert. „Das löst das Problem nicht, aber es sendet ein klares Signal unserer Entschlossenheit“, kommentierte der Schatzkanzler seine Prognose.

Darüber hinaus kündigte er an, dass Amazon und Ebay künftig dafür aufkommen müssen, wenn Marktplatzhändler mit Standort außerhalb von Großbritannien die bei Geschäften mit Briten fällige Mehrwertsteuer von 20 Prozent nicht bezahlen. Derzeit sollen dem britischen Fiskus dadurch jährlich bis zu 1,5 Milliarden Pfund entgehen.

WEBINAR

HPE Server der Generation 10 - Die sichersten Industrie-Standard-Server der Welt

Die neuen HPE-Server der Generation 10 bieten einen erweiterten Schutz vor Cyberangriffen. Erfahren Sie in unserem Webinar, warum HPE-Server die sichersten Industrie-Standard-Server der Welt sind und wie Sie ihr Unternehmen zu mehr Agilität verhelfen. Jetzt registrieren und Aufzeichnung ansehen.

Themenseiten: Amazon, Apple, Europa, Großbritannien, Politik

Fanden Sie diesen Artikel nützlich?
Content Loading ...
Whitepaper

Artikel empfehlen:

Neueste Kommentare 

2 Kommentare zu Großbritannien schließt Steuerschlupflöcher für Apple und Amazon

Kommentar hinzufügen
  • Am 23. November 2017 um 13:31 von DoN

    Ich leg mal meine Hand an die Hutkrempe…. ein Chapeau gibt es aber erst nach vollendeten Tatsachen.

  • Am 23. November 2017 um 19:46 von Stephan

    Das ist legale Steuerhinterziehung im großen Stil.

    Zu dem Thema auch interessant:
    https://goo.gl/fhkfYN

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *