Illegale Online-Inhalte: eco warnt vor neuen EU-Leitlinien

Die Europäische Kommission drängt zu proaktiverem Vorgehen gegen illegale Internetinhalte und will die Providerhaftung weiter verschärfen. Der Verband der Deutschen Internetwirtschaft sieht darin die Gefahr, dass das funktionsfähige Haftungsgefüge der eCommerce-Richtlinie ausgehöhlt wird.

Der Verband der Deutschen Internetwirtschaft (eco) sieht die neuen Leitlinien kritisch, mit denen die Europäische Kommission zu einem verschärften Vorgehen gegen illegale Internetinhalte drängt. Er warnt ausdrücklich davor, das bestehende Haftungsgefüge der eCommerce-Richtlinie auszuhöhlen, das sich als ausgewogen und funktionsfähig erwiesen habe. Schon heute unterstützten Plattformbetreiber und Internetprovider die Strafverfolgungsbehörden effizient bei der Rechtsdurchsetzung.

Logo der Europäischen Kommission (Bild: EU)

Die Orientierungshilfe und Grundsätze für Online-Plattformen, die von der EU-Kommission heute vorgelegt wurden, verlangen ein proaktiveres Vorgehen gegen Inhalte, die zu Hass, Gewalt und Terrorismus aufstacheln. Gemeinsame Instrumente sollen für ihre rasche Erkennung und Entfernung sorgen. Außerdem soll verhindert werden, dass solche Inhalte erneut auftauchen. Es gehe darum, illegale Inhalte proaktiv und wirksam auszumerzen.

„Internetunternehmen spielen eine zentrale Rolle bei der Beseitigung terroristischer Online-Inhalte, indem sie ihre Bemühungen verstärken und als Unternehmen soziale Verantwortung für das digitale Zeitalter übernehmen“, erklärte dazu Julian King, der für die Sicherheitsunion zuständige Kommissar. „Die Situation ist nicht weiter tragbar: In mehr als 28 Prozent aller Fälle brauchen Online-Plattformen mehr als eine Woche zur Entfernung illegaler Inhalte“, ließ sich Mariya Gabriel zitieren, Kommissarin für digitale Wirtschaft und Gesellschaft. „Heute haben wir ein klares Signal gesetzt, um die Plattformen stärker in die Verantwortung zu nehmen.“ Laut Kommissions-Vizepräsident Andrus Ansip umfasst die Orientierungshilfe aber auch Sicherheitsvorkehrungen gegen die überzogene Entfernung von Inhalten („over-removal“).

Die EU sieht die neuen Leitlinien als ersten Schritt und droht mit weiteren Maßnahmen. Vom Vorgehen der Online-Plattformen zur proaktiven Umsetzung der Orientierungshilfe hängen demnach nachfolgende Initiativen ab. Die Kommission will die Fortschritte der Online-Plattformen in den nächsten Monaten aufmerksam überwachen und bewerten. Sollten zusätzliche Schritte angebracht sein, könnten dazu auch gesetzliche Maßnahmen gehören, um den bestehenden Rechtsrahmen zu ergänzen.

„Der geltende Rechtsrahmen der eCommerce-Richtlinie ist ausgewogen und bietet schon heute alle Möglichkeiten für die wirksame Bekämpfung illegaler Internetinhalte“, hält Oliver Süme dagegen, eco-Vorstand Politik und Recht. „Die eigentliche Herausforderung ist die Rechtsdurchsetzung.“ Hier sei der Staat in der Verantwortung, durch effektivere Strafverfolgung der Täter die Ursachen des Problems zu bekämpfen und in der Öffentlichkeit ein stärkeres Bewusstsein für hetzerische, hasserfüllte Äußerungen und illegale Inhalte zu schaffen. „Ein Abwälzen der Verantwortung bei der Rechtsdurchsetzung auf die Provider sowie die Einführung von automatischen Filtersystemen sind nicht akzeptabel.“

Unterschiedliche Inhalte erfordern unterschiedliche Bearbeitungszeiten, appelliert eco erneut an die EU-Kommission. Radikale Versuche der Beschleunigung oder starre Fristen, wie sie etwa mit dem deutschen Netzwerkdurchsetzungsgesetz verfolgt werden, seien wenig effizient oder sogar kontraproduktiv.

Als Antwort auf illegale Online-Inhalte sieht die Europäische Union auch die vorgeschlagenen Reformen des Urheberrechts. In diesem Zusammenhang fragt Julia Reda, Europaabgeordnete der Piraten, ob die EU-Kommission überraschende Erkenntnisse über die Auswirkungen von „Raubkopien“ bewusst zurückhielt. Sie moniert, dass eine 2014 bestellte Studie zu diesem Thema mit einem Auftragswert von 360.000 Euro der Kommission im Mai 2015 übergeben, dann aber nicht veröffentlicht wurde. Erst rund zwei Jahre später – die Abgeordnete stellte einen Antrag nach dem EU-Informationsfreiheitsgesetz – rückte die Kommission die 300-seitige Studie heraus.

Die gestellte Frage aber, ob Urheberrechtsverletzungen die Verkaufszahlen von Werken beeinträchtigen, sieht Julia Reda als entscheidend für die politische Gestaltung des Urheberrechts und seine Durchsetzung an. Außer bei neuen Blockbuster-Filmen gebe es jedoch keinen Beleg dafür, dass illegale Downloads im Netz zu einem Rückgang der Verkaufszahlen führen. Reda fordert die Kommission dazu auf, die Debatte um die Urheberrechtsreform „auf ein sachlicheres Niveau zu bringen, indem sie relevante Zahlen und Fakten zeitnah veröffentlicht“.

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