Patenttroll Uniloc verklagt Apple wegen Apple Watch

Es geht um drei Patente für die Erkennung von Bewegungen. Apple soll die Techniken auch unerlaubt in iPhone und iPad einsetzen. Uniloc hat die fraglichen Schutzrechte erst im Mai erworben.

Der US-Patentverwerter Uniloc wirft Apple erneut vor, unerlaubt sein geistiges Eigentum zu verwenden. Eine bei einem Gericht in Ost-Texas eingereichte Klage nennt Verstöße gegen drei Schutzrechte, die Techniken zur Erkennung von Bewegungen beschreiben, wie sie für Fitness-Tracker wie die Apple Watch benötigt werden.

(Bild: Shutterstock/Olivier Le Moal)Entwickelt wurden die Techniken allerdings nicht von Uniloc, sondern vom Erfinder Philippe Kahn, wie AppleInsider berichtet. Uniloc habe die Schutzrechte 7.653.508, 8.712.723 und 7.881.902 erst im Mai erworben. Sie beschreiben unter anderem ein „Gerät zur Überwachung menschlicher Aktivitäten“. Die Techniken können aber auch benutzt werden, um Bewegungen zu erkennen, die keine Schritte sind und damit die Genauigkeit eines Schrittzählers oder Fitness-Trackers beeinflussen können.

Die Klage richtet sich nicht nur gegen die Apple Watch. Auch alle anderen Produkte von Apple wie iPhone und iPad, die Hardware für die Erkennung von Bewegungen enthalten, sollen die fraglichen Patente verletzen.

Uniloc will Apple aber auch dafür haftbar machen, dass es Apps von Drittanbietern verkauft, die die patentverletzenden Techniken in iPhone, iPad und Apple Watch benutzen. Namentlich werden in der Klageschrift dem Bericht zufolge die Apps Runtastic, Strava Running und Nike+ Run Club genannt.

Erst Anfang Juni hatte Uniloc zwei Klagen gegen Apple losgetreten. Auch sie befassen sich mit Techniken für Fitnesstracker. Sie konzentrieren sich allerdings auf Aspekte wie Wake-from-Sleep, die durch die von Apple entwickelten Co-Prozessoren M9 und M10 ermöglicht werden. Zuvor verklagte Uniloc Apple bereits wegen Funktionen zur automatischen Wahl von Rufnummern sowie Diensten wie Maps und Apple ID. Wie bei den anderen Klagen auch fordert das Unternehmen Schadenersatz in nicht genannter Höhe und Erstattung seiner Rechts- und Anwaltskosten.

Eine Stellungnahme von Apple zu den Vorwürfen liegt bisher nicht vor. Da das Gericht in Ost-Texas gegenüber Patentinhaber als freundlich gesonnen gilt, könnte sich der iPhone-Hersteller auf ein im Mai ergangenes Urteil des Obersten Gerichtshofs der USA berufen, um die Klage in Kalifornien verhandeln zu lassen. Es schränkt die Wahl des Gerichtsstands bei Patentklagen deutlich ein. Künftig sollen Patentklagen nur noch am Standort des Beklagten möglich sein.

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