UN-Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit kritisiert NetzDG

David Kaye sieht die Meinungsfreiheit und das Recht auf Privatsphäre gefährdet. Der UN-Beauftragte bemängelt außerdem fehlende gerichtliche Aufsicht. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hält das deutsche Netzwerkdurchsetzungsgesetz für unvereinbar mit europäischem Recht.

UN-Sonderberichterstatter David Kaye hat in einem veröffentlichten Schreiben (PDF) erhebliche Bedenken gegen das in Deutschland geplante Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) formuliert. Aus einem durchgesickerten Gutachten geht außerdem hervor, dass selbst der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags den kontroversen Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas für unvereinbar mit europäischem Recht hält.

Compliance (Bild: Shutterstock)

Der im März 2017 vorgestellte Entwurf soll „Compliance-Regeln für Soziale Netzwerke“ einführen, um die Verbreitung von Hassreden und gefälschten Nachrichten im Internet einzudämmen. Unternehmen wie Facebook sollen nach Vorstellung der Bundesregierung bis zu 50 Millionen Euro Strafe zahlen, sollten sie strafbare Inhalte nicht oder nur mit Verspätung löschen.

Facebook sprach sich bereits entschieden gegen das Maas-Gesetz aus. Es wehrte sich gegen einen deutschen Alleingang und forderte eine europäische Lösung. Die parlamentarische Abstimmung über das Gesetz steht noch vor der nächsten Bundestagswahl im September 2017 an.

Die Gesetzesvorlage ist äußerst problematisch, was Meinungsfreiheit und das Recht auf Online-Privatsphäre angeht, meint der Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen. Der Staat wolle damit zwar legitime Interessen und Verantwortlichkeit durchsetzen, setze hier aber auf fragliche Mittel. Die Verpflichtung privater Unternehmen zur Regulierung und Löschung von Inhalten gefährde die Meinungsfreiheit. Zu vage und auslegbar seien die Verbotsgründe formuliert mit Kriterien wie „Beleidigung“ oder „Diffamierung“. Aufgeführt seien auch weniger schutzbedürftige Verstöße, und es komme bei ihnen vielfach auf den Kontext an, den die fraglichen Plattformen gar nicht erfassen könnten.

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Die kurzen Fristen von 24 Stunden und 7 Tagen in Kombination mit hohen angedrohten Bußgeldern sorgen laut David Kaye für die Gefahr, dass die Social-Media-Unternehmen zu einer Überregulierung gedrängt werden. „Eine solche vorauseilende Zensur würde gegen das Recht verstoßen, im Internet Informationen jeglicher Art zu suchen, zu erhalten und weiterzugeben“, schreibt er. Gleichzeitig bemängelt der UN-Beauftragte eine fehlende gerichtliche Aufsicht. Ähnliche Kritikpunkte führt eine gutachterliche Stellungnahme für den OSZE-Beauftragten für die Freiheit der Medien an.

Social-Media-Firmen löschen bereits oft Inhalte oder zeigen sie nicht in Deutschland, was in Einzelfällen immer wieder umstritten ist. Anders als die deutsche Bundesregierung setzt die Europäische Kommission dabei auf eine Selbstverpflichtung, die Facebook, Google, Microsoft und Twitter vor einem Jahr eingingen und damit die EU-Vorgaben zu Online-Hetze akzeptierten. Nach einer kürzlichen Evaluierung hat sich der Prozentsatz von Löschungen innerhalb von sechs Monaten verdoppelt. Demnach werden heute 59 Prozent gemeldeter Hass-Postings gelöscht.

Themenseiten: Facebook, Politik, Privacy, Soziale Netze, Twitter, Zensur

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3 Kommentare zu UN-Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit kritisiert NetzDG

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  • Am 12. Juni 2017 um 8:59 von hermannk

    Dem Schreiben des UN-Sonderberichterstatters David Kaye ist nichts hinzuzufügen.

    Insbesondere heißt es dort: „The question that arises relates to the way in which the bill seeks to achieve legitimate objectives, in particular the responsibilities it places upon private companies to regulate the exercise of freedom of expression, and whether the measures proposed by the bill would be lawful under international human rights law.“ Das genau ist einer der Punkte: Wirtschaftlich handelnde Unternehmen sind nicht die von unseren Grundgesetz vorgesehenen Organe, die Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und den durchaus legitimen Interessen unserer Regierung wahrzunehmen.

    Und: „The list of violations is broad, and includes violations that do not demand the same level of protection.“ In der schwammigen Liste sind einige Punkte, die die meisten von uns leicht abnicken würden. Und versteckt darin sind Punkte, die Tür und Tor für willkürliche Zensur öffnen.

    Kurzum: Ein ganz miserabel gemachter Gesetzentwurf, der der Idee unseres Grundgesetzes widerspricht.

  • Am 18. Juli 2017 um 4:56 von Gerd Schober

    Die „Idee unseres Grundgesetzes“? Das Grundgesetz ist obsolet. Es ist tot. Artikel 16a – zerfetzt. Artikel 5 – erledigt. Wie sagte Jean Luc Picard so schön: „Mit dem ersten Glied ist die Kette geschmiedet.“ In diesem Sinne fragt man sich, wann wird Artikel 102 ignoriert? Und nein, das ist kein schlechter Scherz, das ist bitterer Ernst. Die Kurve einer simplen Funktion zeigt genau in diese Richtung. Oder glaubt wirklich jemand, Heiko Maas, der ohnehin wie besessen auf unseren Grundrechten herum trampelt, hätte auch nur für eine Sekunde Bedenken im Kampf gegen Hassrede – was immer das auch sein mag – zur ultimativen Strafe zu greifen?

  • Am 1. August 2017 um 18:02 von Juliane Koch

    Hey ho,

    die Frist für die Antwort der Bundesregierung ist, wenn ich es richtig sehe, gestern abgelaufen.

    Wurde geantwortet und wenn ja, weiß jemand, wo man das nachlesen kann?

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