EU: 59 Prozent gemeldeter Hass-Postings werden gelöscht

In sechs Monaten hat sich der Prozentsatz von Löschungen verdoppelt. Die Europäische Kommission lobt Facebook dafür, die meisten Meldungen innerhalb eines Tages zu überprüfen. Das sieht eine vor einem Jahr eingegangene Selbstverpflichtung von Facebook, Google, Microsoft und Twitter vor.

Die Europäische Union lobt die IT-Unternehmen für ihr beschleunigtes und wirksameres Vorgehen gegen Online-Hetze. Eine jetzt vorgenommene Evaluierung weist demnach erhebliche Fortschritte gegenüber der Situation vor einem Jahr aus, als Facebook, Google, Microsoft und Twitter mit einer Selbstverpflichtung die EU-Vorgaben zu Online-Hetze akzeptierten.

Gegenüber einer Zwischenbewertung vor einem halben Jahr haben die Unternehmen demnach ihr Engagement gegen Hass-Postings in Social Media noch einmal deutlich verstärkt. Der Evaluierung zufolge führten heute 59 Prozent aller Meldungen über mutmaßliche Hassbotschaften dazu, dass der jeweilige Inhalt entfernt wird, während es vor sechs Monaten nur 28 Prozent waren. Von 40 auf 51 Prozent erhöhte sich gleichzeitig der Anteil von Meldungen, die innerhalb von 24 Stunden überprüft werden. Allerdings attestiert die EU nur Facebook, dass es die meisten Meldungen innerhalb eines Tages überprüft, wie es die eingegangene Verpflichtung vorsieht.

Gründe für Meldungen über Hass-Postings (Bild: EU)Gründe für Meldungen über Hass-Postings (Bild: EU)

Die Überprüfung bestätigt den IT-Unternehmen, ihre Meldesysteme gestärkt, die Meldung von Hass-Postings einfacher gemacht und ihre Mitarbeiter geschult zu haben. Die erweiterte Zusammenarbeit mit Organisationen der Zivilgesellschaft habe zu stichhaltigeren Meldungen, einer wirksameren Behandlung und besseren Reaktionen geführt.

„Die Ergebnisse unserer zweiten Bewertung des Verhaltenskodex sind ermutigend“, kommentierte Eu-Justizkommissarin Věra Jourová. In der verdoppelten Zahl kurzfristig gelöschter Hassparolen sieht sie einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Es habe sich gezeigt, „dass ein selbstregulierender Ansatz funktionieren kann, wenn alle Akteure ihren Teil dazu beitragen.“ In ihren Augen sei auch wichtig, dass die IT-Unternehmen den Meldern von Hassbotschaften Feedback geben.

Mit dem vor einem Jahr vereinbarten „Verhaltenskodex“ verpflichteten sich die IT-Firmen insbesondere, gemeldete Hassreden innerhalb von 24 Stunden zu prüfen sowie gegebenenfalls zu löschen – und sich dabei auch an deutschen Gesetzen zu orientieren. Angekündigt hatten sie das zwar schon zuvor, aber ihre erklärten Ziele weit verfehlt. Die Kooperation unter dem Dach der EU sollte dann für eine wirksamere Umsetzung sorgen.

Das von der EU veröffentlichte Factsheet (PDF) weist für Facebook sogar die Löschung von 66,5 Prozent der gemeldeten Inhalte aus, dicht gefolgt von Youtube mit 66 Prozent. Mit 37,5 Prozent verhält sich Twitter deutlich zurückhaltender bei Löschungen. Noch weit unterschiedlicher fällt die Löschungsrate in den einzelnen Mitgliedsländern aus, die von 17,2 Prozent in Spanien bis zu 94,5 Prozent in Ungarn reicht. Deutschland liegt mit 80,1 Prozent im vorderen Bereich.

Mit 17,8 Prozent sorgten fremdenfeindliche, auch gegen Migranten gerichtete Parolen für Meldungen. 17,7 Prozent gemeldeter Hass-Postings waren antimuslimisch und 8,7 Prozent antisemitisch. 15,8 Prozent bezogen sich auf ethnische Herkunft, 12,7 Prozent auf sexuelle Orientierung und 9,1 Prozent auf Nationalität. Weitere 8,7 Prozent waren rassistisch, 4,5 Prozent auf Religion und 2,8 Prozent auf das Geschlecht bezogen.

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Die EU-Kommission will weiter beobachten, wie der vereinbarte Verhaltenskodex von den IT-Firmen zusammen mit Organisationen der Zivilgesellschaft umgesetzt wird. Von den Unternehmen erwartet sie vor allem verbesserte Transparenz bei den Meldungskriterien und den Rückmeldungen an Nutzer.

„Derzeit arbeiten wir daran, eine engere Koordinierung zwischen den verschiedenen Initiativen und Foren, die wir mit den Online-Plattformen ins Leben gerufen haben, sicherzustellen“, erklärte EU-Kommissions-Vizepräsident Andrus Ansip. „Wir werden auch die Melde- und Abhilfeverfahren zur effizienten Entfernung illegaler Inhalte präzisieren und gleichzeitig die freie Meinungsäußerung als grundlegendes Gut hochhalten.“

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