EU-Ministerrat beschließt schärfere Regeln gegen Hass-Postings in Sozialen Medien

Es handelt sich um die Neufassung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste. Demnach müssen Anbieter wie Facebook und Twitter künftig bestimmte Videos sperren. Das gilt unter anderem für Videos mit Hassreden und solche, die Terrorismus rechtfertigen.

Der Rat der Europäischen Union hat die von der EU-Kommission vor einem Jahr vorgelegte neue Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) abgesegnet. Sie verpflichtet unter anderem die Betreiber Sozialer Medien wie Facebook, Twitter und Google schärfer als bisher gegen Hass-Postings vorzugehen.

EU-Flagge (Bild: EU)Die neue Richtlinie benötigt noch die Zustimmung des Europäischen Parlaments. Ein erstes Treffen der Verhandlungsführer von Parlament, Ministerrat und Kommission soll in den kommenden Wochen stattfinden.

Konkret sollen die Anbieter künftig verpflichtet sein, bestimmte Videos zu blockieren, falls Videos an sich ein wichtiger Bestandteil ihrer Plattformen sind. Von den Sperren betroffen sind Videos, die Hassreden enthalten, zu Hassreden anstiften oder Terrorismus rechtfertigen. Zudem müssen sie ihren Nutzern die Möglichkeit bieten, solche Inhalte zu melden.

„Wir müssen berücksichtigen, dass es neue Arten von Videoangeboten gibt, und die richtige Balance zwischen einem Ansporn für innovative Dienste, der Förderung des europäischen Films, dem Schutz von Kindern und Jugendlichen und einer besseren Bewältigung von Hassreden finden“, sagte Andrus Ansip, EU-Kommissar für den digitalen Binnenmarkt.

Wie die Agentur Reuters berichtet, sollen die neuen Regeln jedoch nicht für Live-Streaming-Angebote wie Facebook Live gelten. Stattdessen sollen sie sich auf Videos beschränken, die auf einer Plattform gespeichert sind.

Die EU will zudem die europäische Filmbranche mit einer Quote von 30 Prozent auf Streaming-Plattformen wie Netflix und Amazon Prime Video fördern. Die Kommission hatte ursprünglich eine Quote von 20 Prozent vorgeschlagen. Darüber hinaus sollen Video-Sharing-Plattformen finanzielle Beiträge zur Produktion europäischer Filme leisten, und zwar in den Ländern, in denen sie ansässig sind, sowie in den Ländern, in denen sie ihre Dienste anbieten.

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[mit Material von Joan E. Solsman, News.com]

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4 Kommentare zu EU-Ministerrat beschließt schärfere Regeln gegen Hass-Postings in Sozialen Medien

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  • Am 25. Mai 2017 um 16:40 von Klaus

    Gilt das auch nachträglich? Dann dürfte man die französische Revolution auch nicht mehr gutheißen. Auch dort war nicht wenig Hass und Gewalt im Spiel.
    Hitler wurde nur durch Gewalt gestoppt. Darf man diese Gewalt auch nicht mehr gut finden? Wenn Gewalt immer und in jedem Fall die schlechteste Lösung ist, warum ist die Polizei dann bewaffnet und warum unterhalten wir ein Militär?
    Man muss sich auch fragen, ob es wirklich gut ist, bei angestautem Druck die Überdruckventile zu verschließen. Dann kann sich der Druck später nur um so gewaltsamer entladen. Ich denke kluge Politik wäre es, die (hauptsächlich sozialen) Ursachen von Ärger und Hass anzugehen als mit so einem Gesetz politische Vogel-Strauß-Politik zu machen.

    • Am 26. Mai 2017 um 10:49 von hermannk

      Zunächst mal: Rückwirkende Gesetze widersprechen grundlegenden Paradigmen demokratischer Verfassungen. Aber ich gehe mal davon aus, dass der OP nicht vorgeschlagen hat, die Aufwiegeler der französchen Revolution posthum zu bestrafen.

      Die meisten von uns werden zustimmen, dass Widerstand gegen ein Unrechtsregime erlaubt ist. Dies haben wir aber hier nicht. Also macht es Sinn (und inneren Frieden), dem Staat das Gewaltmonopol zuzubilligen. In dieser Situation ist es völlig widersinnig, Privatunternehmen Aufgaben der Juridiktion zu übertragen. Nach welchen Kriterien entscheiden die Unternehmen denn, was ein „Hassposting“ ist? Unternehmen sind dazu verpflichtet, Gewinne zu erwirtschaften. Die Rechtsprechung ist Aufgabe des Staates. D.h., die Einstufung als Hassposting geht nur per Gerichtsbescheid. Das sollte sehr schnell gehen. Das Löschen ist die Aufgabe der Unternehmen.

  • Am 26. Mai 2017 um 15:36 von Antiappler

    Das ist aber ein ganz schweres Thema.
    Was ein „Hassposting“ bestimmen dann doch wohl nur die Regierungen der jeweiligen Länder.
    Schimpf mal in Deutschland über unsere Regierung oder direkt über Merkel. Natürlich ohne beleidigend zu werden.
    Kein Problem.
    Man mache das mal in der Türkei, Russland, Nordkorea, China oder den arabischen Staaten.
    Dann ist schon eine ganz normale Kritik ein „Hassposting“.

  • Am 26. Mai 2017 um 16:15 von Frank Furter

    Was für die einen ein Verbrecher oder Terrorist ist, ist für die anderen ein Freiheitskämpfer oder Held. Das war schon immer so.
    Die Verhandlungen vor dem Volksgerichtshof im 3. Reich mit Freisler als Kammerpräsident geben davon beredtes Zeugnis. Die Menschen, die wir heute als Helden und Widerstandskämpfer ehren, waren für Freisler Wesen niedrigster Gesinnung, Volksschädlinge usw.
    Was ist eigentlich Hass?
    Was ist mehr Hass „Deutschland, du mieses Stück Scheiße!“ oder „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus!“???
    Es wird nie eine von allen gemeinsam getragene Definition von Hass geben, es sei denn, sie ist so abstrakt, dass sie auf alles passt oder passend gemacht werden kann.

    „Ich verabscheue Ihre Meinung, bin aber bereit dafür zu sterben, dass Sie Ihre Meinung frei äußern können!“ (oder so ähnlich) hat jemand vor langer Zeit (nein, nicht Voltaire!) gesagt. Darüber sollte man gerade heute nachdenken. Das ist der richtige Umgang mit Meinungen, die einem nicht gefallen und nicht, wie bestimmte politische Gruppierungen es tun, sich die Deutungshoheit anmaßen und jede andere Meinung verbieten wollen. Denn das ist nichts anderes, als Zenszur durch die Hintertür einzuführen.

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