Urteil: Facebook muss Hass-Postings länderübergreifend löschen

Es geht um Beleidigungen gegen die Vorsitzende der österreichischen Grünen. Ein Berufungsgericht in Wien stuft die Sperrung der fraglichen Inhalte in Österreich nun als unzureichend ein. Das Gericht schreibt Facebook sogar eine automatische Löschung identischer Beiträge vor.

Ein Berufungsgericht in der österreichischen Hauptstadt Wien hat entschieden, dass Facebook bestimmte Hass-Postings in Österreich nicht nur sperren, sondern vollständig löschen muss. Es ist demnach nicht ausreichend, die fraglichen Beiträge in Österreich unzugänglich zu machen, sie dürfen auch außerhalb des Landes nicht mehr verfügbar sind. Es gab damit einer Klage der österreichischen Grünen statt.

Facebook (Bild: Facebook)Konkret geht es um beleidigende Beiträge, die sich gegen die Parteivorsitzende Eva Glawischnig richten. In erster Instanz hatte ein Gericht das Social Network lediglich angewiesen, die Einträge in Österreich zu blockieren. Nach Ansicht des Berufungsgerichts ist dies aber nicht ausreichend. Es schreibt nun die Löschung auch für ausländische Facebook-Nutzer vor.

Wie Reuters berichtet, vertritt das Gericht zudem die Ansicht, dass Facebook die Löschung der beanstandeten Inhalte ohne großen Aufwand automatisieren kann. Dem US-Unternehmen sei jedoch nicht zuzumuten, das Social Network auch nach ähnlichen Inhalten zu durchsuchen, um sie ebenfalls zu entfernen. Die Löschung beschränkt sich also auf identische und bereits als Hass-Postings identifizierte Inhalte.

Das Urteil ist noch nicht rechtsgültig. Die österreichischen Grünen kündigten dem Bericht zufolge bereits an, den Fall dem obersten österreichischen Gericht vorzulegen. Sie wollen erreichen, dass Facebook nicht nur gegen identische sondern auch gegen ähnliche Beiträge vorgehen muss. Außerdem soll das US-Unternehmen die Nutzer von gefälschten Konten identifizieren.

Darüber hinaus fordert die Partei Schadenersatz von Facebook. Das wiederum soll es künftig anderen Betroffenen von Hass-Postings einfacher machen, selbst rechtliche Schritte einzuleiten. „Facebook muss die Vorwürfe ausräumen, dass es die weltweit größte Plattform für Hassreden ist und dass es nichts dagegen unternimmt“, wird der Grünen-Abgeordnete Dieter Brosz zitiert.

Die Europäische Kommission beschäftigt sich ebenfalls mit Hass-Postings in Sozialen Medien. Vor einem Jahr vereinbarte sie mit Facebook, Microsoft, Twitter und Youtube einen freiwilligen Maßnahmenkatalog, der unter anderem eine Löschung gemeldeter Hasskommentare innerhalb von 24 Stunden vorsieht. Im Dezember stellte die Kommission fest, dass die freiwillige Vereinbarung keine Wirkung zeigt. Seitdem prüft sie, ob neue Gesetze für den Umgang mit Hassreden benötigt werden.

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1 Kommentar zu Urteil: Facebook muss Hass-Postings länderübergreifend löschen

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  • Am 10. Mai 2017 um 1:20 von Antiappler

    Ein sehr gutes Urteil. Kann man nur begrüßen und hoffen, dass das auch für andere Plattformen umgesetzt wird.
    Und die Idee mit Schadensersatz ist hervorragend, dann gibt sich Facebook in Zukunft auch mehr Mühe solchen Dreck schnell und gründlich zu entfernen.
    Wobei das auch noch abschreckend für die anderen Plattformen sein wird.

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