Microsoft-Patent: Sperrung „verbotener Inhalte“ in Cloud-Speicherdiensten

Zugriffsrechte sollen für bestimmte Dateien gezielt eingeschränkt werden. Der Patentantrag sieht außerdem die Identifizierung von "Wiederholungstätern" durch eine Protokolldatei vor, um abgestufte Maßnahmen zu ermöglichen.

Ein Microsoft-Patent sieht vor, unzulässige oder unerwünschte Inhalte bei Online-Speicherdiensten zu identifizieren und zu verhindern, dass sie mit anderen geteilt werden. Das am 4. April 2017 vom US-Patentamt veröffentlichte Schutzrecht wurde zuerst von TorrentFreak entdeckt und bereits im November 2013 beantragt.

Das US-Patent 9.614.850 (PDF) schlägt Methoden vor, um „verbotenen Inhalt zu sperren und Wiederholungstäter in Service-Provider-Storage-Systemen zu identifizieren“. Bei „zu vielen Verstößen“ innerhalb eines bestimmten Zeitraums soll sodann das Konto des Übeltäters markiert werden, um weitere Maßnahmen zu ermöglichen.

Aufgehobene Zugriffsrechte nach wiederholten Verstößen (Bild: Microsoft / USPTO)Aufgehobene Zugriffsrechte nach wiederholten Verstößen (Bild: Microsoft / USPTO)

Fingerprinting-Techniken werden bereits von Diensteanbietern wie Youtube, Facebook und Dropbox eingesetzt, um unerwünschte Inhalte zu finden – insbesondere urheberrechtlich geschützte Inhalte, deren Rechteinhaber Einwände gegen ihr Sharing haben. Microsoft geht mit seinem Patentantrag aber darüber hinaus und sieht die Ermittlung daran beteiligter Nutzer vor, um abgestufte Maßnahmen durchzusetzen.

„Objekte in einem geteilten Speichersystem können mit einer Kennzeichnung dafür versehen werden, dass sie verbotenen Inhalt einschließen“, heißt es umständlich im Antrag. „Wenn Vorfälle zu einer solchen Kennzeichnung führen, sind sie in einer Ereignischronik zu speichern, die mit dem für diese Objekte verantwortlichen Nutzer verknüpft ist. Die Ereignischronik kann verarbeitet werden, um wiederholt Zuwiderhandelnde zu ermitteln und die Zugangsrechte dieser Nutzer zu ändern.“

Das Dokument beschreibt zu treffende Maßnahmen bei festgestellten Verstößen. „Wenn jedoch Objekte von einem Nutzer mit einem anderen Nutzer geteilt werden, dann wird verbotener Inhalt vom weiteren Teilen mit einem anderen Nutzer ausgeschlossen, während weiterhin Zugriffe des anderen Nutzers auf die übrigen Objekte möglich sind“, heißt es etwa.

Auch wenn es in der Patentschrift nicht ausdrücklich erwähnt wird, liegt nahe, dass Microsoft damit den Forderungen von Copyright-Inhabern nachkommen will. Der Digital Millenium Copyright Act (DMCA) zwingt Onlinedienste in den USA dazu, das Teilen urheberrechtlich geschützter Inhalte zu verhindern. Microsoft will dem aber offenbar entsprechen, ohne radikal alle verdächtigen Dateien zu entfernen.

Bei Cloud-Speicherdiensten könnte die Entfernung von Dateien gegen unbestrittene Rechte der Nutzer verstoßen, argumentiert TorrentFreak. Beim Kauf eines Musikalbums sei diesen etwa die Speicherung in ihrem persönlichen Cloudspeicher erlaubt. In diesem Fall wäre der Diensteanbieter mit einer gesperrten Sharing-Funktion auf der sicheren Seite und könnte die fragliche Datei weiterhin auf seinem Server belassen.

Bei identifizierten Nutzern mit protokollierten Verstößen wären natürlich auch härtere Maßnahmen durch den jeweiligen Service-Provider möglich, die der Patentantrag jedoch nicht ausführt. Wie so oft bei veröffentlichten Patenten bleibt unklar, inwieweit der Antragsteller die Methoden tatsächlich umsetzen wird.

Themenseiten: Cloud-Computing, Microsoft, Patente, Storage, Urheberrecht

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Neueste Kommentare 

3 Kommentare zu Microsoft-Patent: Sperrung „verbotener Inhalte“ in Cloud-Speicherdiensten

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  • Am 9. Mai 2017 um 2:19 von BlackOps WKR8

    Naja, dass bei Microsoft mehr Amateure als Aktienhalter sitzen, war ja schon länger bekannt. Aber diese angeblich neue Erfindung toppt mal wieder alles, was normalerweise in die Kategorie: Müllkippe besser aufgehoben gewesen wäre. Wie soll diese hirnverbrannte Technik bitte funktionieren? Man erstellt einfach einen hybrid-verschlüsselten Container z.B. mit einem Film als gepackten Inhalt, wobei die Datengröße etc. variiert. Wie will MS hier bitte feststellen können, ob es „illegale Sachen“ seien. Lachhaft, aber als Wunder-Produkt bestimmt an den nächsten Vollpfosten oder Konzernvertreter gegen USD oder EUR eintauschbar (ggf. inkl. neuer Sicherheitslücken, sozusagen als Bonus obendrauf)…

  • Am 9. Mai 2017 um 6:32 von Frank Furter

    Wer bestimmt denn, was „verboten“ ist?
    Microsoft? Die NSA? Erdogan, Putin, ProAsyl, …?

    Was ist denn „verboten“?
    Vergleiche von Microsoft-Produkten mit Produkten der Konkurrenz?
    Hinweise auf Sicherheitslücken?
    Vom Mainstream abweichende Meinungen?

    Was bei uns zur freien Meinungsäußerung gehört, erfüllt in anderen Ländern den Straftatbestand der „Unterstützung des Terrorismus“ oder der „staatsfeindlichen Hetze“. Wird das dann auch bei uns „verboten“!

    Inzwischen sägen ganz schön viele an den Grundrechten, um ihre eigenen Gewinne zu maximieren.

  • Am 9. Mai 2017 um 10:18 von Antiappler

    Noch ein Grund mehr nichts in die Cloud zu packen, sondern alles auf externe Speicher. So komme ich nicht nur jederzeit ohne Probleme an die Daten, und es bestimmt auch keine „fremde Macht“ darüber, dass der Inhalt illegal ist, obwohl in meinem Land rechtlich nichts zu beanstanden ist.

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