Verkaufsstopp für WLAN-Produkte in Deutschland abgewehrt

Eigentlich solle eine EU-Richtlinie im Juni 2017 umgesetzt werden. Allerdings hinken die Standardisierungsgremien hinterher und können die Hersteller sie daher nicht erfüllen. Das nun beschlossene Funkanlagengesetz (FUAG) sorgt dafür, dass WLAN-Produkte zumindest hierzulande von den Herstellern weiter verkauft werden dürfen.

Gestern hat der Bundestag das Funkanlagengesetz (FUAG) angenommen. Es ersetzt bisher geltende Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG) und soll die Radio Equipment Directive (RED) genannte EU-Richtlinie in nationales Recht umsetzen. Durch den Schritt war bis gestern ein echtes Chaos im Markt für WLAN-Produkte befürchtet worden. Das wurde nun zumindest für Deutschland aber mit einer kurzfristig eingebrachten Änderung vermieden.

VoIP-Router Lancom 1783VA-4G (Bild: Lancom).

Der entscheidende Satz in dem verabschiedeten Gesetzentwurf (PDF) lautet „Funkanlagen, die mit bislang geltenden harmonisierten Normen übereinstimmen, dürfen auch nach dem 12. Juni 2017 bis zur Veröffentlichung aktueller harmonisierter Normen in Verkehr gebracht werden.“ Das ist für Anwender beruhigend, für die Hersteller jedoch eine wahre Erlösung. Ralf Koenzen, Gründer und geschäftsführender Gesellschafter von Lancom Systems, kommentiert in einem Blog etwa: „Damit hat die Bundesregierung Wort gehalten und für Deutschland den drohenden Lieferstopp für Funkprodukte abgewendet. Alle Funkprodukte – inklusive WLAN- und LTE-Geräte – sind auch nach dem 12. Juni weiterhin wie gewohnt erhältlich. Sie wendet damit unschätzbaren Schaden von Herstellern, Handel und auch Anwendern ab.“

Nun bleibe nur noch zu hoffen, dass auch die EU-Kommission noch rechtzeitig einlenkt. Allerdings ist fraglich, ob die das Problem tatsächlich in vollem Umfang verstanden hat. Eine Stellungnahme aus Brüssel lässt daran allerdings erhebliche Zweifel aufkommen.

Die RED soll unter anderem die einheitliche und effizientere Nutzung des verfügbaren Funkspektrums in der EU sicherstellen. Diese Umsetzung setzt jedoch voraus, dass, zuvor neue Normen und Standards verabschiedet werden. Und zwar so rechtzeitig vorher, dass Hersteller auch noch Gelegenheit haben zu überprüfen, ob ihre Produkte ihnen entsprechen und sie gegebenenfalls an ihnen auszurichten.

Ralf Koenzen, Geschäftsführer des deutschen Netzwerkherstellers Lancom (Bild: Lancom)Ralf Koenzen, Geschäftsführer des deutschen Netzwerkherstellers Lancom, ist über die nun vom Bundestag verabschiedete Fassung des FUAG erleichert (Bild: Lancom)

Allerdings erhielten die zuständigen Standardisierungsgremien von der Europäischen Kommission erst Mitte 2015 den Auftrag, die betroffenen Normen zu überarbeiten. Knapp zwei Jahre sind aber für technischen Standardisierungsgremien eine sehr knapp bemessene Zeit hat. Daher waren im Dezember 2016 noch rund 80 Normen ungeprüft. Der Abschluss des Prüfprozesses für einige davon steht erst 2018 an.

Damit wäre es Herstellern monatelang nicht möglich gewesen, neue Produkte in den Handel zu bringen. Schließlich können die Hersteller nicht prüfen, ob ihre Produkte standardkonform sind, wenn sie die Vorgaben der Standards gar nicht kennen. Es wurde sogar schon befürchtet, dass auch ältere Produkte zurückgerufen werden müssten.

Für Deutschland ist dieses Horrorszenario nun abgewendet. Nun bangen die Hersteller noch für andere Länder. Sie hoffen nun darauf, dass die EU ein Einsehen hat und einer Ende 2016 erhobenen Forderung von Digitaleurope, dem europäische Dachverband der IT-Verbände, nachgibt. Er hatte von der EU-Kommission eine Fristverlängerung gefordert.

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