„Roaming zu Inlandspreisen“: EU legt Preisobergrenzen fest

Ab 15. Juni 2017 sollen Verbraucher ihre Mobilgeräte bei vorübergehenden Reisen in andere EU-Länder zu den Bedingungen ihrer inländischen Verträge nutzen können. Überschreiten sie vertragliche Nutzungsgrenzen, dürfen Roaming-Aufschläge Preisobergrenzen nicht überschreiten.

EU-Organisationen haben sich auf Obergrenzen für die Preise geeinigt, die sich Mobilfunkbetreiber gegenseitig für die Roaming-Nutzung ihrer Netze in Rechnung stellen können. Diese Festsetzungen werden ab dem 15. Juni 2017 gelten, wenn die Kunden eines Betreibers andere Netze innerhalb der EU nutzen. Die Einigung soll den Verbrauchern „Roaming zu Inlandspreisen“ bringen und muss noch formell von Parlament und EU-Rat beschlossen werden.

EU-Flagge (Bild: Shutterstock, symbiot)

Dank dieser Einigung sollen Verbraucher ihre Mobilgeräte ab Mitte Juni bei vorübergehenden Reisen in andere EU-Länder zu den Bedingungen ihrer inländischen Verträge nutzen können. Allerdings gilt auch eine Fair-Use-Regelung, die Mobilfunkanbieter vor einem Missbrauch des Roaming schützen soll. Mobilfunkanbietern ist es erlaubt, vertragliche Nutzungsgrenzen beim Roaming zu ziehen. Aber selbst dann, wenn solche Nutzungsgrenzen überschritten sind, dürfen Unternehmen von ihren Kunden keine höheren Roaming-Aufschläge als die von der EU festgelegten Preisobergrenzen verlangen.

Die preisliche Roaming-Obergrenze für Telefonate beträgt ab dem 15. Juni 3,2 Cent je Minute und für SMS höchstens 1 Cent. Beim Datenverkehr hingegen ist eine schrittweise Reduktion über fünf Jahre hinweg vorgesehen. Am 15. Juni 2017 sind noch 7,50 Euro je GByte zulässig. Die Obergrenzen sollen später weiter sinken auf 6 GByte (1. Januar 2018), 4,50 Euro je GByte (1. Januar 2019), 3,50 Euro je GByte (1. Januar 2020), 3 Euro je GByte (1. Januar 2021) und 2,50 Euro je GByte (1. Januar 2022).

„Das war das letzte Puzzleteil“, lobte Andrus Ansip, der als Kommissionsvizepräsident für den digitalen Binnenmarkt zuständig ist, die Einigung. „Ab dem 15. Juni werden alle Europäerinnen und Europäer in der EU reisen können, ohne Roaminggebühren zu zahlen. Gleichzeitig sorgen wir dafür, dass die Anbieter auch weiterhin im Wettbewerb um die besten Angebote auf ihren Heimatmärkten stehen können. Damit lösen wir heute unser Versprechen ein.“

Die Einigung hat eine lange Vorgeschichte. Schon 2013 hatte die damalige EU-Kommission entschieden, die zusätzlichen Gebühren ab 1. Juli 2014 zu streichen. Danach hatte sich das EU-Parlament für den Wegfall ab 15. Dezember 2015 ausgesprochen, was jedoch der Europäische Rat – das Gremium der EU-Staats- und Regierungschefs – ablehnte. Schließlich sah ein neuer Gesetzentwurf vor, dass die Roaminggebühren ab Juni 2017 entfallen.

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Weniger glücklich mit der Einigung sind die in MVNO Europe zusammengeschlossenen Mobilfunkanbieter, die sich für niedrigere Preisobergrenzen beim Datenverkehr ausgesprochen hatten. Ein MVNO (Mobile Virtual Network Operator) – in Deutschland auch als Mobilfunkdiscounter bezeichnet – verfügt über kein eigenes Mobilfunknetz, sondern mietet sich in das eines Netzbetreibers ein und bietet darüber seinen Kunden Dienste direkt an.

MVNO Europe gibt zu bedenken, dass Datenangebote in europäischen Ländern heute teilweise schon bei 1 oder 2 Euro je GByte liegen. Kleinere Anbieter und MVNOs müssten nun mit Großhandelspreisen auf der Ebene der von der EU abgesegneten Preisobergrenzen rechnen und liefen Gefahr, nicht kostendeckend arbeiten zu können. Die Verbraucher müssten deshalb damit rechnen, wettbewerbsfähige Tarife und innovative Angebote zu verlieren – und vielleicht sogar mehr als bisher bezahlen.

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