Datenaustausch mit Facebook: Verbraucherzentrale klagt gegen WhatsApp

Die Klage richtet sich gegen die im August 2016 eingeführten neuen Nutzungsbedingungen. Die Facebook-Tochter soll Daten ihrer Nutzer zum Teil widerrechtlich sammeln, speichern und an Facebook übermitteln. Der Bundesverband Verbraucherzentrale will den Rechtsstreit "notfalls über alle Gerichtsinstanzen" führen.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die Facebook-Tochter WhatsApp beim Landgericht Berlin verklagt. Sie wirft dem Betreiber des gleichnamigen Messengers vor, Daten zum Teil widerrechtlich zu sammeln, zu speichern und an Facebook weiterzugeben. Auslöser sind die im August 2016 in Kraft getretenen neuen Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen von WhatsApp.

(Logos: Facebook)Schon im September hatten die Verbraucherschützer WhatsApp abgemahnt. Sie kritisieren, dass das Unternehmen mit der Weitergabe von persönlichen Daten wie Telefonnummern von früheren Zusagen abrückt. Facebook-CEO Mark Zuckerberg selbst hatte ausdrücklich zugesichert, es werde keinen Austausch von Kundendaten zwischen den beiden Firmen geben. Die neue Datenschutzrichtlinie von WhatsApp aber soll den Weg für Firmen frei machen, die seine Milliarde Nutzer weltweit kontaktieren möchten. Um Werbung besser an den Nutzer anpassen zu können, will der Messenger enger mit Facebook zusammenarbeiten und insbesondere die Nutzerdatenbanken beider über die Telefonnummer abgleichen.

Auch vorhandene WhatsApp-Nutzer konnten den neuen Nutzungsbedingungen jedoch nur widersprechen, indem sie die Nutzung des Diensts einstellen. Als besonders kritisch sehen die Verbraucherschützer an, dass auch die Nummern von lediglich im Telefonbuch der WhatsApp-Kunden gespeicherten Verbrauchern an die gesamte Facebook-Unternehmensgruppe gehen. Tatsächlich sollen die Nutzer von WhatsApp auch ihr Adressbuch „mit deinen sonstigen Kontakten in deinem Mobiltelefon-Adressbuch zur Verfügung stellen, damit wir unsere Dienste anbieten können“.

Außerdem hält der Bundesverband die von WhatsApp genutzte und voreingestellte Einwilligungserklärung, die Facebook die Nutzung der Daten für Werbezwecke erlaubt, für unzulässig. „Was bereits mit einem Häkchen versehen ist, wird oft unbewusst abgenickt. Verbraucher müssen jedoch ganz bewusst ihr OK dazu geben können, dass ihre Daten weitergegeben werden. Generell dürfen Daten nur erhoben, verarbeitet und genutzt werden, wenn sie für den Dienst erforderlich sind oder die Betroffenen vorher zustimmen konnten“, teilten die Verbraucherzentralen im September mit.

Da die Abmahnung nicht den gewünschten Erfolg hatte, beschreitet der Bundesverband nun den Klageweg. „Unsere Marktwächterexperten haben das Fehlverhalten des Anbieters erfolgreich sichtbar gemacht. Nun treffen wir uns vor Gericht wieder. Die Verbraucherzentralen haben auch bei anderen digitalen Großunternehmen schon häufig einen langen Atem bewiesen: Ob Facebook, Google, Amazon oder nun WhatsApp, wir verfolgen Rechtsverstöße – notfalls auch über alle Gerichtsinstanzen“, sagte Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands.

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Die EU rollt aufgrund der neuen Nutzungsbedingungen sogar ihre Untersuchung zur Übernahme von WhatsApp durch Facebook neu auf. 2014 hatte Facebook laut EU erklärt, ein verlässlicher Abgleich zwischen den Benutzerkonten von Facebook und WhatsApp sei nicht möglich. Die Aussage stufen die Kartellwächter inzwischen als möglichen Täuschungsversuch ein.

Auch der Datenschutzbeauftrage des Vereinigten Königreichs stellt die Gültigkeit der von WhatsApp eingeholten Zustimmung der Nutzer zum Datenaustausch infrage. Facebook setzte daraufhin die Übermittlung von Daten vorübergehend aus.

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1 Kommentar zu Datenaustausch mit Facebook: Verbraucherzentrale klagt gegen WhatsApp

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  • Am 31. Januar 2017 um 12:58 von C

    Versprochen – und gebrochen!

    FB hat vor der Übernahme von WhatsApp in 2014 mitgeteilt und versprochen, dass keine Daten zwischen den beiden Unternehmen ausgetauscht werden.
    Noch nicht mal zwei Jahre her.
    Das war überhaupt eine Bedingung, warum seinerzeit die EU-Kommission der Übernahme zugestimmt hatte. Nun möchte FB davon nicht mehr wissen…

    Wenn sie 1% ihres Jahres-Umsatzes als EU-Strafe auferlegt bekommen, sollten US-Manager daran denken, dass ihre Aussagen in der EU als verbindlich gelten – und nicht nach dem Motto handeln „Was kümmert mich mein Geschwätz von Gestern“.

    FB befindet sich da in hervorragender Gesellschaft zu den anderen US-IT-Konzernen, wie wir wissen.

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