Samsung-Chef muss vorerst nicht ins Gefängnis

Ein Gericht in Südkorea lehnt den Haftantrag der Staatsanwaltschaft ab. Laut Urteilsbegründung liegen keine Beweise vor, die eine Untersuchungshaft rechtfertigen. Die Staatsanwaltschaft will ihre Ermittlungen gegen Lee Jae-Yong wegen Bestechung, Veruntreuung und Meineid fortsetzen.

Ein Gericht in Südkorea hat einen Haftbefehl für den Samsung-Chef Lee Jae-Yong abgelehnt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den 48-Jährigen wegen Bestechung, Veruntreuung und Meineid. Er soll in den Bestechungsskandal um die amtierende südkoreanische Präsidentin Park Geun-Hye verwickelt sein.

Lee Jae-Yong soll Thronfolger von Vater und Samsung-Chairman Lee Kun-Hee werden. Dafür sollen auch zwei Sparten des Mischkonzerns fusioniert worden sein. Die Korruptionsaffäre hat inzwischen auch die Präsidentin Südkoreas erreicht. (Bild: ZDNet.com)Lee Jae-Yong soll Thronfolger von Vater und Samsung-Chairman Lee Kun-Hee werden. Dafür sollen auch zwei Sparten des Mischkonzerns fusioniert worden sein. Die Korruptionsaffäre hat inzwischen auch die Präsidentin Südkoreas erreicht. (Bild: ZDNet.com)Ende vergangener Woche hatte die Staatsanwaltschaft Lee 22 Stunden lang verhört und anschließend einen Haftbefehl gegen den Samsung-Manager erlassen. Nach Ansicht des Richters Cho Eui-Yeon war es jedoch anhand der vorliegenden Beweise nicht möglich, den Haftbefehl zu bestätigen.

Samsung erklärte, es begrüße die Entscheidung. Der Fall könne nun ohne die Notwendigkeit einer Untersuchungshaft geklärt werden. Zuvor hatte das Unternehmen argumentiert, es gebe keine Beweise gegen Lee und eine Inhaftierung erzeuge ein Machtvakuum bei Samsung.

Die Staatsanwaltschaft geht jedoch weiterhin von einer Verwicklung Lees in den Bestechungsskandal aus und kündigte an, ihre Ermittlungen fortzuführen. Lees Argument, er sei selbst Opfer und von der südkoreanischen Präsidentin Park genötigt worden, schenkte sie keinen Glauben, wie Reuters berichtet. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft erklärte, die Ermittlungen richteten sich auch gegen Choi Gee-Sung, Vice Chairman der Samsung Group, dessen Stellvertreter Chang Choong-Ki sowie Park Sang-Jin, Präsident von Samsung Electronics.

Umfrage

Welchen Stellenwert hat Nachhaltigkeit für IT-Anschaffungen Ihres Unternehmens?

Ergebnisse anzeigen

Loading ... Loading ...

Samsung soll einer Vertrauten der Präsidentin rund 40 Millionen Dollar gezahlt haben, um von der Regierung die Zustimmung für eine umstrittene Firmenübernahme zu erhalten. Die wiederum soll die Erbfolge im Samsung-Konzern erleichtern. Lee soll von den Vorgängen gewusst oder sie sogar angeordnet haben. Außerdem vermuten die Ermittler, dass Lee die 40 Millionen Dollar aus Firmenvermögen bezahlt und damit unterschlagen hat.

Lee hatte 2014 die Geschäftsführung von seinem Vater Lee Kun-Hee übernommen. Im Herbst 2016 war er zum Inside Director ernannt worden. Ihm stehen mit den Chefs der Chipsparte, der Mobilsparte und des Geschäftsbereichs Consumer Electronics drei weitere „interne Direktoren“ zur Seite. Lee ist zudem seit 2008 das erste Mitglied der Gründerfamilie, das den Posten eines Inside Direktors bekleidet.

ANZEIGE

So lassen sich Risiken bei der Planung eines SAP S/4HANA-Projektes vermeiden

Ziel dieses Ratgebers ist es, SAP-Nutzern, die sich mit SAP S/4HANA auseinandersetzen, Denkanstöße zu liefern, wie sie Projektrisiken bei der Planung Ihres SAP S/4HANA-Projektes vermeiden können.

[mit Material von Cho Mu-Hyun, ZDNet.com]

Fanden Sie diesen Artikel nützlich?
Content Loading ...
Whitepaper

Artikel empfehlen:

Neueste Kommentare 

Noch keine Kommentare zu Samsung-Chef muss vorerst nicht ins Gefängnis

Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *