NSA-Ausschuss: BGH setzt erneute Abstimmung zu Snowden-Vernehmung aus

Bis zur endgültigen Entscheidung in einem Beschwerdeverfahren darf der Ausschuss nicht erneut über die beantragte Vernehmung abstimmen. Der BGH entspricht damit den Interessen der Großen Koalition, die bei einer Vernehmung Snowdens in Deutschland außenpolitischen Streit fürchtet.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass der NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestags zunächst nicht erneut über eine mögliche Vernehmung des Whistleblowers Edward Snowden abstimmen darf. Er entsprach damit dem Interesse der Großen Koalition und der Bundesregierung, die bei einer Vernehmung Snowdens als Zeuge in Deutschlands außenpolitischen Streit mit den USA befürchten.

Edward Snowden (Bild: Deutsche Messe)Edward Snowden (Bild: Deutsche Messe)

Zeit gewinnt die Regierung, da der BGH die Vorbereitung einer Snowden-Vernehmung im Untersuchungsausschuss bis zur Entscheidung in der Hauptsache ausgesetzt hat. Dem ging der inzwischen angefochtene Beschluss einer Ermittlungsrichterin des Bundesgerichtshofs voraus, die auf Antrag einer Ausschuss-Minderheit entschied, der NSA-Untersuchungsausschuss müsse erneut über einen Antrag abstimmen, der die Bundesregierung um die Schaffung von Voraussetzungen für Snowdens Vernehmung in Deutschland ersucht. Finde dieser Antrag weiterhin die Unterstützung von einem Viertel der Ausschussmitglieder, müsse ihm der Ausschuss mehrheitlich zustimmen.

Der durch seinen Vorsitzenden vertretene Ausschuss hatte hiergegen Beschwerde eingelegt. Wie der BGH jetzt ausführt, ist der Ausgang dieses Beschwerdeverfahrens noch offen. Daher überwiege das Interesse des Ausschusses, die „mit dem Vollzug der Anordnung eintretenden Folgen zu vermeiden gegenüber dem Interesse der Antragstellerin, die Anordnung der Ermittlungsrichterin vor Abschluss des Beschwerdeverfahrens zu vollziehen“.

Die Einlegung der Beschwerde allein hatte die ermittlungsrichterliche Anordnung nicht gehemmt. Das Gericht nahm deshalb mit einer vorläufigen Entscheidung seine Befugnis wahr, die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung auszusetzen. Damit bleibt weiterhin ungewiss, ob es zu einer von den Grünen und der Linken gewünschten Vernehmung Snowdens kommen wird. Sie hoffen, dass Edward Snowden als Zeuge im Untersuchungsausschuss mit beitragen kann, das gesamte Ausmaß des NSA-Skandals und die Beteiligung der deutschen Geheimdienste an der Spionage aufzudecken.

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Edward Snowden hatte sich schon 2013 zu einer Aussage vor einem Untersuchungsausschuss des Bundestags oder bei einer deutschen Staatsanwaltschaft bereit erklärt. Er wollte damit zur Aufklärung der NSA-Spähaffäre beizutragen – wenn die juristischen Rahmenbedingungen geklärt seien und er „sicheres Geleit“ bekäme. Das berichtete damals der Grünen-Abgeordnete Christian Ströbele, der sich mit dem früheren Geheimdienstmitarbeiter in Moskau traf.

Der frühere NSA- und CIA-Mitarbeiter bestätigte in einem von Ströbele mitgebrachten Brief (PDF), dass er während seiner Tätigkeit „Zeuge systematischer Gesetzesverstöße meiner Regierung wurde, die mich aus moralischer Pflicht zum Handeln veranlassten“. Er freue sich „auf ein Gespräch mit Ihnen in Ihrem Land, sobald die Situation geklärt ist“.

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1 Kommentar zu NSA-Ausschuss: BGH setzt erneute Abstimmung zu Snowden-Vernehmung aus

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  • Am 22. Dezember 2016 um 16:46 von hugo

    Große Koalition= Große Gemeinheit
    Ich denke, auch Trumpp möchte wissen was er für eine Saustall übernimmt, also her mit dem Snowden und alles aufklären und offenlegen im Namen des Volkes und nicht im Namen der großen Koalition verheimlichen. Wahrscheinlich haben die auch ganz offen mitgemauschelt, den das mit USA-Konflikt ist eine Schutzbehauptung.

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