Dänisches Gericht untersagt Austausch defekter iPhones gegen Refurbished-Geräte

Apples Praxis entspricht nicht dänischem Recht. Das schreibt einen Austausch gegen Neuware vor. Refurbished-Geräte erzielen dem Urteil zufolge unter Umständen geringere Preise auf dem Gebrauchtmarkt. Apple sieht die aufgearbeiteten Geräte jedoch als neuwertig an.

Ein Gericht in Dänemark hat entschieden, dass Apple im Rahmen der Garantie ein neu gekauftes iPhone nicht gegen ein aufbereitetes Gebrauchtgerät austauschen darf. Laut dänischem Recht muss das Unternehmen innerhalb der vorgeschriebenen Garantiezeit von 24 Monaten stattdessen ein Neugerät zur Verfügung stellen, sollte sich das iPhone des Kunden nicht reparieren lassen, wie AppleInsider berichtet.

iPhone 6S und 6S Plus weisen eine Siri-Lücke auf (Bild: CNET.com).Die drei Richter urteilten, dass ein sogenanntes Refurbished-Gerät gebrauchte Teile enthalten kann, weswegen es nicht neu sei und somit auch nicht die Erwartungen des Kunden an ein Neugerät erfülle. Ein aufbereitetes Gerät erziele zudem unter Umständen einen niedrigeren Verkaufspreis als ein repariertes Neugerät. Die Tatsache, dass das defekte Gerät des Kunden zum Zeitpunkt der Reparatur ebenfalls nicht mehr neu war, spielte dem Bericht zufolge bei der Urteilsfindung keine entscheidende Rolle.

Der Kläger, David Lysgaard, hatte 2011 ein iPhone 4 gekauft und es rund ein Jahr später aufgrund eines nicht genannten Defekts reklamiert. Er habe daraufhin ein Austauschgerät erhalten, das ihm gegenüber als „neu“ bezeichnet wurde. Erst später habe er festgestellt, dass er kein Neugerät sondern ein aufgearbeitetes iPhone erhalten hatte.

Apple hatte indes argumentiert, da es die Geräte selber aufarbeite, könne es auch bestätigen, dass ausgetauschte oder reparierte Teile so gut wie neu seien. Damit erfülle es die Anforderungen des dänischen Gesetzes.

Lysgaards Klage wurde von der dänischen Verbraucherschutzorganisation Consumer Complaints Board unterstützt. Apple wollte das Urteil laut AppleInsider nicht kommentieren. Das US-Unternehmen kann die Entscheidung noch anfechten.

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Eine ähnliche Auseinandersetzung droht Apple offenbar auch in den USA. Eine im Juli eingereichte Sammelklage unterstellt auch dort, dass Refurbished-Geräte nicht „neu“ sind und von daher auch kein angemessener Ersatz für ein neues iPhone. Die Anwälte der Kläger beschreiben ein Refurbished-Gerät als „ein gebrauchtes Gerät, das so verändert wurde, dass es wie neu erscheint“. Es entspreche deswegen weder in Bezug auf die Haltbarkeit noch auf die Funktionalität einem Neugerät.

Hierzulande muss zwischen Apples Herstellergarantie – für die Apples eigene Regeln gelten – und der gesetzlichen Gewährleistung unterschieden werden. Letztere garantiert einem Verbraucher ein Recht auf Nachbesserung innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren. Allerdings gilt das Recht nur für Mängel, die schon beim Kauf bestanden, und nur gegenüber dem Verkäufer. Zudem muss der Verbraucher dem Verkäufer nachweisen, dass der Mangel schon bei der Auslieferung bestand. In den ersten sechs Monaten gilt allerdings eine Beweislastumkehr – der Verkäufer müsste also nachweisen, dass der Mangel erst nach dem Verkauf eingetreten ist, um sich der Gewährleistungspflicht zu entziehen.

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5 Kommentare zu Dänisches Gericht untersagt Austausch defekter iPhones gegen Refurbished-Geräte

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  • Am 12. Dezember 2016 um 12:18 von C

    Und wieder zeigt der angebliche Premium-Hersteller sein wahres Gesicht und Schokoladenseite…

    Neu ist nicht neu, sicher ist nicht sicher, Unternehmens-Sitz ist nicht Unternehmens-Sitz, etc. Man definiert sich die Welt, wie es einem gerade (in der jeweiligen Situation) gefällt.

    Wer weiterhin an die Marketing-Legenden dieses Herstellers glauben will um sich besser zu fühlen (und weiterhin dessen Produkte kauft) – bitte sehr.
    Es ist euer Geld, dass Ihr da verschwendet.
    Von einem echten Premium-Hersteller hätte Ich ANDERES erwartet.

  • Am 12. Dezember 2016 um 23:03 von Mac-Harry

    C, deine Ergüsse interessieren keinen. Hast du schon einmal im Leben eine sachliche Argumentation geführt?

    • Am 13. Dezember 2016 um 8:40 von kreaktiv

      Ich finde schon das C da was richtiges geschrieben hat. Apple geht nun mal zur Zeit den Weg von Nokia.

    • Am 13. Dezember 2016 um 10:12 von C

      @Mac-Harry
      Ja, im Gegensatz zu Dir führe Ich eine sachliche Argumentation.
      Seit wann erhebst Du Deine Meinung zur Meinung ALLER User?
      Hast Du Dich selbst zum „Pluralis Majestatis“ mit Deinen 5x MacBook Pro gekürt? Funktionieren die noch nach ein paar Tagen der Nutzung – oder hast Du schon Graphik- und Batterie-Laufzeit-Probleme?

      Was – außer Eigen- und Apfel-Werbung/Apfel-Prosa – hast Du zu bieten?
      Soll Ich auch noch Applaudieren, wenn der größte Elektronik-Konzern die User hintergeht? Übrigens, nicht nur in Dänemark, sondern weltweit.
      Als Apfel-Aktionär solltest Du an einem langfristigen Erhalt & Vermehrung Deines Investments interessiert sein. So geht das nach unten… Upps. Verständlich daher Deine Reaktion auf diese News – oder bist Du auf Day-Trading umgestiegen und eine langfristige Perspektive Deines Lieblings-Unternehmens ist Dir inzwischen egal?

  • Am 13. Dezember 2016 um 9:34 von M@tze

    Ich würde diese Regelung begrüßen, auch wenn ich bisher nicht betroffen war. Refurbished Geraete werden ja auch nicht zum Neupreis verkauft, da es sich nun mal nicht um Neuware handelt. „So gut wie neu“ ist nun mal nicht „neu“, ich weiß nicht was es da zu deuten oder diskutieren gibt. Wenn ich bei meinem Neuwagen Probleme hätte, welche nicht behoben werden können, habe ich auch das Recht auf Wandlung oder Umtausch. Ich möchte den Kunden sehen, der anstandslos das Argument des Verkäufers „Das ist ein Leasingrückläufer, 6 Monate gelaufen. So gut wie neu, wir haben mal drüber poliert und das Öl gewechselt.“ akzeptieren und diesen statt des Neuwagens nehmen würde…

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