Gerichtsurteil: AdBlock-Plus-Herausgeber Eyeo setzt sich gegen Spiegel Online durch

Das Landgericht Hamburg weist eine von Spiegel Online einreichte Klage in allen Punkten ab. Eyeo verbucht das Urteil als "Sieg für Verbraucher und Anbieter von Werbeblockern." Es liegt allerdings noch keine Urteilsbegründung vor.

Eyeo, Herausgeber der Browsererweiterung Adblock Plus, hat im Rechtsstreit über die Zulässigkeit von Werbeblockern einen weiteren Teilerfolg erzielt. Das Landgericht Hamburg wies nach Angaben des Unternehmens Ende vergangener Woche eine Klage von Spiegel Online in allen Punkten ab, wie Eyeo-Pressesprecher Ben Williams in einem Blogeintrag berichtet.

Adblock Plus (Bild: Eyeo)Eine schriftliche Urteilsbegründung liegt allerdings noch nicht vor. Von daher ist derzeit nicht ausgeschlossen, dass die Klage aus formellen und nicht aus inhaltlichen Gründen nicht angenommen wurde.

„Das ist ein weiterer Sieg für Verbraucher und Anbieter von Werbeblockern“, schreibt Williams. Zudem verweist er auf frühere Urteile von anderen Gerichten, die ebenfalls die Legalität von Werbeblockern bestätigt hätten. Geklagt hatten unter anderem die Herausgeber von Die Zeit und des Handelsblatts sowie die Süddeutsche Zeitung, ProSieben/Sat1 und RTL Interactive.

Spiegel Online und andere Herausgeber werfen Adblock Plus vor, ihre Inhalte unerlaubt zu verändern, noch bevor diese die Nutzer erreichen. Zudem soll Eyeo seine Marktmacht missbrauchen und Herausgeber zur Teilnahme an seinem kostenpflichtigen Werbeprogramm Acceptable Ads zwingen. Der Werbeblocker lässt ab Werk nur Anzeigen durch, die von Eyeo aufgestellte Kriterien erfüllen und somit „akzeptabel“ sein sollen. Die Mehrheit der Adblock-Plus-Nutzer – laut Eyeo mehr als 100 Millionen – soll diese Einstellung nicht ändern.

Anfang des Jahres hatte auch das Landgericht Köln die Rechtmäßigkeit von Werbeblockern bestätigt. Das Gericht stellte aber auch das Geschäftsmodell von Eyeo in Frage und untersagte es dem Unternehmen, Herausgeber für einen Eintrag in seiner „weißen Liste“ zur Kasse zu bitten. Verleger müssten sich aber trotzdem an die Kriterien des Acceptable-Ads-Programms halten. Gegen diese Entscheidung hat Eyeo bereits Berufung eingelegt.

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[mit Material von Matthew Broersma, Silicon.co.uk]

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