EU schafft Roaminggebühren doch ohne Einschränkungen ab

Das Limit von 90 Tagen pro Jahr fällt weg. Um Missbrauch zu verhindern, dürfen Provider künftig die Nutzungsmuster ihrer Kunden kontrollieren. Grundsätzlich ist die Abschaffung der Roaminggebühren weiterhin Reisenden sowie Pendlern und im Ausland lebenden EU-Bürgern vorbehalten.

Die Europäische Kommission hat einen neuen Vorschlag zur Abschaffung der Roaminggebühren vorgelegt. Sie sollen nun ohne zeitliche Einschränkungen wegfallen und nicht, wie ursprünglich vorgesehen nur für 90 Tage pro Jahr. Allerdings enthält der überarbeitete Entwurf auch neue Vorschriften, die einen Missbrauch verhindern sollen.

EU-Flagge (Bild: Shutterstock, symbiot)Grundsätzlich betont die EU, dass das Roaming Reisenden vorbehalten ist. Der neue Vorschlag beschreibt aber auch ein Konzept der „stabilen Verbindung“. Darunter fallen laut EU Pendler, im Ausland lebende Bürgerinnen und Bürger, die sich regelmäßig in ihrem Heimatland aufhalten, oder auch Erasmus-Studenten. Auch sie sollen künftig „inländische Preise zahlen, wenn sie telefonieren, Textnachrichten versenden oder auf ihrem Mobilgerät ins Internet gehen“, heißt es in einer Pressemitteilung der Kommission.

Die Gebührenbefreiung richtet sich also nicht an Nutzer, die mit einem ausländischen Mobilfunkvertrag günstiger im eigenen Land telefonieren wollen. Um dies zu kontrollieren, dürfen Mobilfunkbetreiber künftig Nutzungsmuster ihrer Kunden erfassen.

Die EU-Kommission nennt mehrere mögliche Kriterien, anhand derer eine rechtmäßige oder eben unrechtmäßige Nutzung festgemacht werden kann. Unter anderem dürfen Provider prüfen, ob der inländische Datenverkehr im Vergleich zum Roaming-Verkehr geringer ist, und ob SIM-Karten, die hauptsächlich oder sogar ausschließlich zum Roaming eingesetzt werden, über längere Zeit inaktiv sind.

Wird ein Missbrauch festgestellt, müssen die Betreiber ihre Kunden vorwarnen. Außerdem dürfen sie nur in diesen Fällen weiterhin geringe Aufschläge verlangen. Die EU-Kommission schlägt 0,04 Euro pro Minute für Anrufe, 0,01 Euro pro SMS und 0,0085 Euro pro MByte vor. Außerdem müssen die Mobilfunkanbieter für Streitfälle ein Beschwerdeverfahren einrichten. Eine Einigung kann notfalls auch für die nationale Regulierungsbehörde herbeigeführt werden.

Auch der massenhafte An- und Weiterverkauf von SIM-Karten zur Nutzung außerhalb des Landes des Providers stellt unter Umständen einen Missbrauch dar. In solchen Fällen sieht die EU „angemessene Maßnahmen“ vor, auch in Zusammenarbeit mit der nationalen Regulierungsbehörde.

„Die Maßnahmen der Kommission zur Abschaffung der Roaminggebühren nutzen den europäischen Verbraucherinnen und Verbrauchern. Dank des heute vorgelegten Entwurfs der Vorschriften können wir die Roaminggebühren ab dem 15. Juni 2017 für all jene, die regelmäßig in der EU reisen, abschaffen und gleichzeitig sicherstellen, dass die Betreiber gegen einen Missbrauch der Bestimmungen gewappnet sind“, sagte der für die digitale Wirtschaft zuständige EU-Kommissar Günther Oettinger.

Der Vorschlag wird nun dem Gremium europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation, den Mitgliedstaaten und weiteren interessierten Parteien vorgelegt. Ziel ist es, dass das Kollegium der Kommissionsmitglieder den endgültigen Vorschlag bis zum 15. Dezember 2016 annimmt.

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5 Kommentare zu EU schafft Roaminggebühren doch ohne Einschränkungen ab

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  • Am 22. September 2016 um 10:07 von Thomas

    SIM Karten in ganz Europa zu nutzen, das ist kein Missbrauch, sondern das ist das moderne digitale Europa. Aber so weit will es die EU wohl nicht kommen lassen. Der Protektionismus bleibt weiter aktiv. Solange die EU nur Politik für Konzerne und Bürokraten macht, wird sie ein Akzeptanzproblem haben.

    • Am 26. September 2016 um 14:27 von Jörg

      Ein Mobilfunknutzer in Lettland zahlt im Schnitt weniger als 4,-€ für seinen Vertrag im Monat. Weil die Einkommen dort auch niedriger sind. Aber warum sollte jemand aus einem Land mit deutlich höheren Einkünften einen solchen Vertrag abschließen und die Leistung in einem „teuren“ Land ständig nutzen können?. Das hat dann ja wohl nur was mit Geiz-ist-geil-Mentalität zu tun. Eine solche Einstellung gefährdet letzlich auch den Wohlstand im eigenen Land. Der Vorschlag der 90 Tage war Lobbyarbeit. So wie es jetzt ist, kann man von einer guten Regelung ausgehen.

      • Am 26. September 2016 um 15:39 von PeerH

        Sehe ich auch so – dieses ‚Rosinen-Picking‘ nichts, was ich als ‚fair‘ empfinden würde. Das ist auch bei Großkonzernen und deren Steuergebahren nicht gut, aber anscheinend hat die Politik kein Interesse daran etwas zu ändern.
        __
        Schließlich kriegen hier die Angestellten von Telefonica (O2/EPlus), Telekom und all den anderen Anbietern ihr Gehalt ja auch entsprechend den hiesigen Gegebenheiten, und nicht in Höhe des lettischen Durchschnittslohnes.
        __
        Ich finde es ja schon sehr ärgerlich, wenn Konzerne wie Amazon diese Regelungen ausnutzen, und die Marktplatzteilnehmer zwingen die Pakete von Deutschland über Polen verschicken, um Geld zu sparen. Auch da bedarf es einer gesetztlichen Regelung, dass man die Kunden jeweils über/an den örtlich nächsten Verteiler (egal, ob Amazon oder Telekom) versorgt. bzw. anbindet.

  • Am 22. September 2016 um 12:30 von Judas Ischias

    Freie Arbeitsplatzwahl, aber keine freie Auswahl von SIM-Karten.
    Da hat die Lobby der Anbieter mal wieder gute Arbeit geleistet.

  • Am 22. September 2016 um 14:55 von ATX

    Rooming Gebühren werden bei O2 einfach durch Fixkosten ersetzt. Ein Anruf kostet 75 Cent und es kommen dann noch 19 Cent je Minute drauf. Der Empfang im Ausland kostet fix 75 Cent und nach einer Stunde fallen weitere Kosten an. Somit ist der Betroffene nur angeschmiert.

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