EU-Roaminggebühren entfallen für maximal 90 Tage

Eine vorgeschlagene Fair-Use-Richtlinie soll "missbräuchliche oder ungewöhnliche Nutzung von Roaming-Services" verhindern. Im Urlaub oder bei einer Dienstreise entfielen demnach ab Juni 2017 die bisherigen Zuschläge für Telefonate, SMS und Datennutzung - nicht aber bei längerem Auslandsaufenthalt.

Die EU-Kommission hat einen Entwurf veröffentlicht, der die ab Juni 2017 vorgesehene Abschaffung der Roaminggebühren mit einer „Fair Use“-Regelung verbindet. Demnach sollen Verbraucher für Telefonate, SMS und Datennutzung überall in der EU den gleichen Preis bezahlen und bei Auslandsaufenthalten keine zusätzlichen Kosten in Kauf nehmen müssen – aber nur für einen begrenzten Zeitraum innerhalb eines Jahres.

EU (Bild: Shutterstock, chrupka)

Mit dieser Deckelung kommt die Kommission den Telekomfirmen entgegen. Die vorgesehenen Regelungen für angemessene Nutzung sollen „missbräuchliche oder ungewöhnliche Nutzung von Roaming-Services“ verhindern. Im Urlaub oder bei einer Dienstreise entfielen demnach die bisherigen Zuschläge, nicht aber bei längerem Auslandsaufenthalt.

Grundsätzlich sieht der Vorschlag ein Kontingent von bis zu 90 Tagen jährlich vor, in dem keine Zusatzkosten anfallen. Als weitere Einschränkung könnten Netzbetreiber verlangen, dass sich ein Kunde spätestens nach einem 30-tägigen Auslandsaufenthalt einmal im Netz seines eigenen Landes einbucht, um weiter ohne Roamingzuschläge telefonieren und im Internet surfen zu können.

Wenn die Netzbetreiber dann doch wieder Aufschläge verlangen dürfen, sollen diese zumindest nicht höher als die zwischen Netzbetreibern abgerechneten Großhandelspreise ausfallen. Die EU-Kommission schlägt als Obergrenze 4 Cent je Minute, 1 Cent je SMS und 0,85 Cent je verbrauchtem MByte vor. Die zulässige Aufschlagshöhe soll aber noch zwischen den europäischen Institutionen abgestimmt werden.

Ausnahmen von den Ausnahmen sieht die EU für Nutzer vor, die in Grenzgebieten wohnen oder regelmäßig über eine Landesgrenze pendeln. Ihnen sollen keine Roamingkosten im Nachbarland drohen, sofern sich ihr Mobiltelefon am selben Tag auch im Netz ihres eigenen Landes anmeldet.

Mit einer besonders preisgünstigen Prepaid-Karte aus einem anderen Mitgliedsland soll Roaminggebühren nicht ohne Weiteres zu entkommen sein. Die Provider dürfen vielmehr voraussetzen, dass die Karte erst nach dem Verbrauch eines bestimmten Gebührenvolumens im Inland auch ohne Roamingzuschläge in einem anderen Land nutzbar ist. Laut EU-Kommission soll das Geschäftsmodelle verhindern, die auf dem Wiederverkauf ausländischer Prepaid-Karten basieren.

Der Kommissionsvorschlag ist noch mit der Dachorganisaton der europäischen Telekomregulierer (BEREC) und den Mitgliedsstaaten abzustimmen. Auch Nutzer sowie Unternehmen bittet die EU-Kommission um Kommentare innerhalb der nächsten vier Wochen.

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