Apple und Google unterstützen Microsoft gegen US-Justizministerium

Bis Freitag konnten sich Firmen für Microsofts Klage erklären. Das Unternehmen wehrt sich gegen Schweigeverpflichtungen im Fall richterlich genehmigter Datenzugriffe. Sie sind nach seiner Meinung und der vieler Unternehmen der Branche verfassungswidrig.

Im Rechtsstreit zwischen Microsoft und dem US-Justizministerium ist am Freitag die Frist ausgelaufen, innerhalb derer andere Firmen ihre Unterstützung bekunden konnten. Insgesamt gingen mehr als 80 solche Amicus Briefs zugunsten von Microsoft ein, etwa von Amazon, Apple und Google, der Electronic Frontier Foundation (EFF) und der American Civil Liberties Union (ACLU).

Microsoft (Bild: Microsoft)Microsoft hatte die Klage im April 2016 eingereicht. Es hält die Schweigeverpflichtungen zu Kundendatenzugriffen für überwiegend verfassungswidrig. Sie sind nur für Fälle mit Gefahr für die nationale Sicherheit zulässig, werden aber oft darüber hinaus eingesetzt. Betroffene Dienstleister, insbesondere Cloudfirmen, dürfen ihre Kunden somit nicht einmal informieren, dass die Regierung sich Zugriff auf ihre Daten verschafft hat.

Für die Datenschutz-Organisation EFF kommentiert beispielsweise Lee Tien: „Auch wenn die Regierung eine richterliche Genehmigung hat, unsere Briefpost, unsere Tresore und unsere in der Cloud gespeicherten E-Mails zu durchsuchen, muss sie die Menschen doch darüber informieren. Wenn elektronische Durchsuchungen geheim durchgeführt werden, verlieren wir das Recht, die Legalität dieser Privatsphäreverletzungen anzufechten. Der vierte Verfassungszusatz lässt das nicht zu, und es wird Zeit, dass die US-Regierung die Verfassung respektiert.“

Die Microsoft-Unterstützer Apple und Mozilla argumentieren auch mit dem entstehenden Schaden für die US-Wirtschaft, wenn Firmen im Ausland operieren – insbesondere in europäischen Ländern, wo die Offenlegung von Abhörmaßnahmen verpflichtend ist. Apple hat nach eigenen Angaben dieses Jahr schon 590 solche zeitlich unbegrenzte Maulkorberlasse erhalten.

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Twitter erklärt in seiner Eingabe, es habe bisher in 6432 Fällen Kundendaten übergeben müssen. 51 Prozent seien mit einer Verschwiegenheitsverpflichtung einhergegangen, und davon wiederum die Hälfte ohne Ablauffrist. „Die Anforderungen für nicht begrenzte Schweigeverpflichtungen sind so niedrig, dass fast jeder Fall darunter fällt. Ist eine solche Verpflichtung aber einmal erteilt, bleibt sie meistens erhalten“, schreibt Twitter dem Gericht.

Neben Cloud- und IT-Firmen haben sich auch branchenfremde für Microsoft erklärt, darunter Alaska Airlines, BP America, Getty Images, GlaxoSmithKline und die US-Handelskammer. Für Microsoft schreibt Chief Legal Officer in einer E-Mail-Aussendung, man sei „dankbar für die Unterstützung“ von so vielen Seiten: „Fox News und die ACLU sind schließlich nicht jeden Tag einer Meinung.“

[mit Material von Zack Whittaker, ZDNet.com]

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Themenseiten: Amazon, Apple, Datenschutz, Gerichtsurteil, Google, Microsoft, Mozilla, Privacy, Twitter

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